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		<title><![CDATA[Pflege-Meister Forum - Alle Foren]]></title>
		<link>http://pflege-meister.com/forums/</link>
		<description><![CDATA[Pflege-Meister Forum - http://pflege-meister.com/forums]]></description>
		<pubDate>Sun, 14 Mar 2010 01:51:03 +0100</pubDate>
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		<item>
			<title><![CDATA[Pflege älterer Menschen]]></title>
			<link>http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=57</link>
			<pubDate>Mon, 26 Jan 2009 13:15:17 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=57</guid>
			<description><![CDATA[Pflege für die älteren Menschen ist nicht so, dass easy.Treat sie als deine Großmutter oder Großvater, dass Sie auf Ihre Liebe und Fürsorge.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Pflege für die älteren Menschen ist nicht so, dass easy.Treat sie als deine Großmutter oder Großvater, dass Sie auf Ihre Liebe und Fürsorge.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Pflegerinnen aus dem Baltikum]]></title>
			<link>http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=56</link>
			<pubDate>Tue, 18 Nov 2008 09:02:29 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=56</guid>
			<description><![CDATA[Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
besten Dank für die Gestaltung Ihres Portales. Das ist eine wirklich gute Sache. Heute habe ich eine Frage bezüglich häuslicher Pflege. Bislang war dieselbe mit ausländischen Pflegekräften von den Behörden als "sozialversicherungsfreie" Tätigkeit geduldet. Ich habe gehört, daß der Gesetzgeber diese Beschäftigung als sozialversicherungsfrei legitimieren soll / will. Können Sie mir sagen, bis wann mit dem Inkrafttreten des Gesetzes gerechnet werden kann ? Und ob die Ausgaben für diese Pflegekräfte in der Einkommensteuerberechnung als Sonderaufwendungen abzugsfähig sind. Besten Dank für Ihre Bemühungen - und den Portalbetreibern viel Glück ! Ihr Jörg Trost]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
besten Dank für die Gestaltung Ihres Portales. Das ist eine wirklich gute Sache. Heute habe ich eine Frage bezüglich häuslicher Pflege. Bislang war dieselbe mit ausländischen Pflegekräften von den Behörden als "sozialversicherungsfreie" Tätigkeit geduldet. Ich habe gehört, daß der Gesetzgeber diese Beschäftigung als sozialversicherungsfrei legitimieren soll / will. Können Sie mir sagen, bis wann mit dem Inkrafttreten des Gesetzes gerechnet werden kann ? Und ob die Ausgaben für diese Pflegekräfte in der Einkommensteuerberechnung als Sonderaufwendungen abzugsfähig sind. Besten Dank für Ihre Bemühungen - und den Portalbetreibern viel Glück ! Ihr Jörg Trost]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Absetzbarkeit der Pflegekosten für Angehörige]]></title>
			<link>http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=55</link>
			<pubDate>Tue, 11 Nov 2008 10:26:12 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=55</guid>
			<description><![CDATA[Familien, in denen Pflegebedürftige ambulant im Sinne der Pflegeversicherung gepflegt werden können Betreuungskosten in Höhe von jährlich bis zu 6.000 Euro im Jahr von der Steuer absetzen.  <br />
(Seit 2006!)<br />
Das bedeutet im Vergleich zur bisherigen Regelung, nach der maximal 3.000 Euro jährlich an Aufwendungen für so genannte "haushaltsnahe Dienstleistungen" (zu denen auch die Betreuung und Pflege hilfsbedürftiger Menschen zählen) steuerlich geltend gemacht werden konnten, im Idealfall eine Verdopplung der Förderung und einen Steuerabzug von 1.200 Euro (bisher maximal 600 Euro). Voraussetzung für die zusätzliche Förderung ist, dass die Pflege- und Betreuungsleistungen über die gegebenenfalls erhaltenen Geldleistungen aus der Pflegeversicherung hinausgehen, da diese angerechnet werden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Familien, in denen Pflegebedürftige ambulant im Sinne der Pflegeversicherung gepflegt werden können Betreuungskosten in Höhe von jährlich bis zu 6.000 Euro im Jahr von der Steuer absetzen.  <br />
(Seit 2006!)<br />
Das bedeutet im Vergleich zur bisherigen Regelung, nach der maximal 3.000 Euro jährlich an Aufwendungen für so genannte "haushaltsnahe Dienstleistungen" (zu denen auch die Betreuung und Pflege hilfsbedürftiger Menschen zählen) steuerlich geltend gemacht werden konnten, im Idealfall eine Verdopplung der Förderung und einen Steuerabzug von 1.200 Euro (bisher maximal 600 Euro). Voraussetzung für die zusätzliche Förderung ist, dass die Pflege- und Betreuungsleistungen über die gegebenenfalls erhaltenen Geldleistungen aus der Pflegeversicherung hinausgehen, da diese angerechnet werden.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Was sind Ressourcen?]]></title>
			<link>http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=54</link>
			<pubDate>Fri, 07 Nov 2008 14:05:04 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=54</guid>
			<description><![CDATA[Die Ressourcen sind ganz unterschiedliche Hilfsquellen der Bewohner/-in, dazu gehören persönliche Fähigkeit/-en, in der Gestaltung der Umgebung liegende Unterstützung und die bereits bisher übliche Unterstützung durch Dritte. Siehe Ressourcengruppen. Deshalb deckt das deutsche Wort Fähigkeiten nicht alle Bedeutungen von R. ab. Trotzdem hat es in der Alltagssprache Vorteile den dt. Begriff zu verwenden. <br />
<br />
- Ressourcen sind individuell unterschiedlich <br />
- Ressourcen in der Pflegeplanung werden fortlaufend überprüft und aktualisiert <br />
- Ressourcen dienen der Erhaltung der Selbständigkeit <br />
- Ressourcen fördern den Genesungsprozess <br />
- Ressourcen steigern das Selbstwertgefühl <br />
<br />
Ressourcengruppen<br />
<br />
- Motivation des Bewohners (grundlegend): <br />
- Kooperationsbereitschaft, <br />
- Akzeptanz von Einschränkungen, <br />
- Lernbereitschaft etc. <br />
- Fähigkeiten des Bewohners (alles was der Bewohner kann u. weiß): <br />
kann die Extremitäten bewegen, <br />
- kann sich verbal äußern, <br />
- weiß um Risikofaktoren, <br />
- weiß um Ursachen für seine Einschränkungen etc. <br />
- Angehörige, die ihre Unterstützung einbringen, z.B.: <br />
Ehefrau kommt jeden Mittag zum Essen anreichen, <br />
Tochter kommt jeden Abend zur Abendpflege etc. <br />
- Fähigkeit mit Hilfsmitteln umzugehen, z.B.: <br />
- Bewohner kann mit Tellerrand selbständig essen, <br />
- Bewohner kann mit einem Schnabelbecher selbständig trinken, <br />
- Bewohner kann mit einem Rollator selbständig laufen etc.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Die Ressourcen sind ganz unterschiedliche Hilfsquellen der Bewohner/-in, dazu gehören persönliche Fähigkeit/-en, in der Gestaltung der Umgebung liegende Unterstützung und die bereits bisher übliche Unterstützung durch Dritte. Siehe Ressourcengruppen. Deshalb deckt das deutsche Wort Fähigkeiten nicht alle Bedeutungen von R. ab. Trotzdem hat es in der Alltagssprache Vorteile den dt. Begriff zu verwenden. <br />
<br />
- Ressourcen sind individuell unterschiedlich <br />
- Ressourcen in der Pflegeplanung werden fortlaufend überprüft und aktualisiert <br />
- Ressourcen dienen der Erhaltung der Selbständigkeit <br />
- Ressourcen fördern den Genesungsprozess <br />
- Ressourcen steigern das Selbstwertgefühl <br />
<br />
Ressourcengruppen<br />
<br />
- Motivation des Bewohners (grundlegend): <br />
- Kooperationsbereitschaft, <br />
- Akzeptanz von Einschränkungen, <br />
- Lernbereitschaft etc. <br />
- Fähigkeiten des Bewohners (alles was der Bewohner kann u. weiß): <br />
kann die Extremitäten bewegen, <br />
- kann sich verbal äußern, <br />
- weiß um Risikofaktoren, <br />
- weiß um Ursachen für seine Einschränkungen etc. <br />
- Angehörige, die ihre Unterstützung einbringen, z.B.: <br />
Ehefrau kommt jeden Mittag zum Essen anreichen, <br />
Tochter kommt jeden Abend zur Abendpflege etc. <br />
- Fähigkeit mit Hilfsmitteln umzugehen, z.B.: <br />
- Bewohner kann mit Tellerrand selbständig essen, <br />
- Bewohner kann mit einem Schnabelbecher selbständig trinken, <br />
- Bewohner kann mit einem Rollator selbständig laufen etc.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Was sind Pflegeprobleme]]></title>
			<link>http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=53</link>
			<pubDate>Fri, 07 Nov 2008 13:44:30 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=53</guid>
			<description><![CDATA[Definition nach M.Krohwinkel: Ein Pflegeproblem ist eine Einschränkung in einem oder mehreren Aedl´s, die der betroffene nicht eigenständig, jedoch durch Pflegerisches Handeln Kompensiert werden kann.<br />
 <br />
Ein Pflegeproblem besteht, wenn Beeinträchtigungen die Selbständigkeit des Pflegebedürftigen einschränken und diese nicht eigenständig kompensiert werden können. <br />
<br />
Diese Formulierung sollte -zumindest im Verständnis durch die Pflegenden- ergänzt werden durch: die Übernahme (Kompensation) durch Aussenstehende wird gewünscht oder zumindest akzeptiert. <br />
<br />
Das Pflegepersonal kompensiert die Defizite durch Beratung oder Anleitung oder Unterstützung oder (teilweiser) Übernahme. Bzw. einer Mischung daraus, die täglich erneut zusammengestellt werden muß. <br />
In der Pflegeplanung werden nur pflegerische und keine medizinischen Probleme berücksichtigt. <br />
In der Pflegeplanung werden nur pflegerische und keine allgemeinmenschlichen Probleme der Lebensführung berücksichtigt. <br />
<br />
aktuelle Pflegeprobleme<br />
geäußerte Probleme,z.B.: <br />
- Bewohner klagt über Schmerzen in den Beinen <br />
- Bewohner berichtet von Schlafstörungen <br />
- messbare Pflegeprobleme:, z.B.: <br />
Bewohner trinkt zu wenig ( somit vorhersehbar können durch Pflegewissen eingeschätzt und kompensiert werden können mittels Pflegestandards angegangen werden <br />
<br />
Beispiele: <br />
aufgrund von hohem Fieber leiden Bewohner an Flüssigkeitsverlust, Appetitlosigkeit, Kreislaufschwäche etc. <br />
bei allen immobilen Bewohnern besteht Dekubitusgefahr => Maßnahme: 30°-Lagerung - 2-stündlich <br />
<br />
individuelle Pflegeprobleme<br />
resultieren aus dem persönlichen Erleben der Lebenssituation und der Erkrankung(en). <br />
- sind somit individuell unterschiedlich <br />
<br />
Beispiele: <br />
<br />
- der sehbehinderte Mensch findet sich im Haus nicht zurecht <br />
- der Bewohner ist traurig und weint, wenn er Urin verliert <br />
<br />
Formulierung von Pflegeproblemen<br />
-aus der Sicht der/des KlientIn/KundIn <br />
-gkurz und knapp (das Wesentliche!) <br />
- genau und detailliert (Art und Weise des Problems!) <br />
- objektiv (möglichst kein Werturteil!) <br />
<br />
Beispiel: <br />
-schlecht: "Bewohner hat Schmerzen", denn das ist eine Frage der <br />
<br />
Interpretation: <br />
- hat die/der Bewohner/KundIn diese geäußert ? <br />
oder vermutet es die Pflegekraft ? (evtl. darauf hinweisen, wenn es V. ist) <br />
-wo hat der Bewohner Schmerzen und wann? <br />
etc. <br />
<br />
gut: "Bewohner äußert jeden Abend Schmerzen im rechten Oberschenkel" <br />
=> man weiß wer sie äußert und wann und wo sie auftreten <br />
<br />
Formulierung von Pflegeproblemen (Ausblick)<br />
häufig auftretende Pflegeprobleme und die zu ergreifenden Maßnahmen werden vermehrt durch Pflegestandards und Standardpflegepläne abgedeckt. <br />
<br />
Die Pflegesprache wird in der Tendenz einheitlich werden! <br />
Der Einsatz von Pflegediagnostiken wird Formulierungen vereinfachen ( ! ? )]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Definition nach M.Krohwinkel: Ein Pflegeproblem ist eine Einschränkung in einem oder mehreren Aedl´s, die der betroffene nicht eigenständig, jedoch durch Pflegerisches Handeln Kompensiert werden kann.<br />
 <br />
Ein Pflegeproblem besteht, wenn Beeinträchtigungen die Selbständigkeit des Pflegebedürftigen einschränken und diese nicht eigenständig kompensiert werden können. <br />
<br />
Diese Formulierung sollte -zumindest im Verständnis durch die Pflegenden- ergänzt werden durch: die Übernahme (Kompensation) durch Aussenstehende wird gewünscht oder zumindest akzeptiert. <br />
<br />
Das Pflegepersonal kompensiert die Defizite durch Beratung oder Anleitung oder Unterstützung oder (teilweiser) Übernahme. Bzw. einer Mischung daraus, die täglich erneut zusammengestellt werden muß. <br />
In der Pflegeplanung werden nur pflegerische und keine medizinischen Probleme berücksichtigt. <br />
In der Pflegeplanung werden nur pflegerische und keine allgemeinmenschlichen Probleme der Lebensführung berücksichtigt. <br />
<br />
aktuelle Pflegeprobleme<br />
geäußerte Probleme,z.B.: <br />
- Bewohner klagt über Schmerzen in den Beinen <br />
- Bewohner berichtet von Schlafstörungen <br />
- messbare Pflegeprobleme:, z.B.: <br />
Bewohner trinkt zu wenig ( somit vorhersehbar können durch Pflegewissen eingeschätzt und kompensiert werden können mittels Pflegestandards angegangen werden <br />
<br />
Beispiele: <br />
aufgrund von hohem Fieber leiden Bewohner an Flüssigkeitsverlust, Appetitlosigkeit, Kreislaufschwäche etc. <br />
bei allen immobilen Bewohnern besteht Dekubitusgefahr => Maßnahme: 30°-Lagerung - 2-stündlich <br />
<br />
individuelle Pflegeprobleme<br />
resultieren aus dem persönlichen Erleben der Lebenssituation und der Erkrankung(en). <br />
- sind somit individuell unterschiedlich <br />
<br />
Beispiele: <br />
<br />
- der sehbehinderte Mensch findet sich im Haus nicht zurecht <br />
- der Bewohner ist traurig und weint, wenn er Urin verliert <br />
<br />
Formulierung von Pflegeproblemen<br />
-aus der Sicht der/des KlientIn/KundIn <br />
-gkurz und knapp (das Wesentliche!) <br />
- genau und detailliert (Art und Weise des Problems!) <br />
- objektiv (möglichst kein Werturteil!) <br />
<br />
Beispiel: <br />
-schlecht: "Bewohner hat Schmerzen", denn das ist eine Frage der <br />
<br />
Interpretation: <br />
- hat die/der Bewohner/KundIn diese geäußert ? <br />
oder vermutet es die Pflegekraft ? (evtl. darauf hinweisen, wenn es V. ist) <br />
-wo hat der Bewohner Schmerzen und wann? <br />
etc. <br />
<br />
gut: "Bewohner äußert jeden Abend Schmerzen im rechten Oberschenkel" <br />
=> man weiß wer sie äußert und wann und wo sie auftreten <br />
<br />
Formulierung von Pflegeproblemen (Ausblick)<br />
häufig auftretende Pflegeprobleme und die zu ergreifenden Maßnahmen werden vermehrt durch Pflegestandards und Standardpflegepläne abgedeckt. <br />
<br />
Die Pflegesprache wird in der Tendenz einheitlich werden! <br />
Der Einsatz von Pflegediagnostiken wird Formulierungen vereinfachen ( ! ? )]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Pflegeplanung]]></title>
			<link>http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=52</link>
			<pubDate>Fri, 07 Nov 2008 13:09:27 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=52</guid>
			<description><![CDATA[Pflegeplanung ist eine Arbeitsmethode mit dem Ziel, eine planvolle und systematische Pflege zu ermöglichen. Durch Erstellung eines individuellen Pflegeplans für jeden Patienten soll die Qualität der Pflege verbessert werden. <br />
<br />
Inhaltlich gibt es weite Überlappungen mit dem Begriff Pflegeprozess - dieser beschreibt allerdings mehr das Gesamtgeschehen und stellt weniger auf die Arbeitstechnik ab. <br />
<br />
Die Pflegeplanung besteht aus folgenden Schritten: <br />
<br />
- PflegeregelkreisInformationen sammeln <br />
- Fähigkeiten und Pflegeprobleme beschreiben <br />
- Pflegeziele festlegen <br />
- Pflegemaßnahmen planen <br />
- Pflege durchführen = Pflegen <br />
- Erfolg der Pflege bewerten (Evaluation) <br />
<br />
Geschichte<br />
<br />
Die Ursprünge der Pflegeplanung liegen in den USA der fünfziger Jahre. <br />
<br />
Virginia Henderson, die neben der Entwicklung und der Einführung solcher Begriffe wie "Grundpflege" auch berufspolitische Ziele, einen höheren Berufsstatus verfolgte, war an dieser Entwicklung sehr interessiert. <br />
<br />
1960 erschienen die ersten Fachartikel über die Pflegeplanung. <br />
Die systematische Einführung in amerikanischen Kliniken erfolgte ab 1970. Kurze Zeit später erreichte diese Idee Grossbritannien. Dort erschien 1979 das erste Lehrbuch zur Pflegeplanung. <br />
<br />
Im deutschsprachigen Raum übernimmt Liliane Juchli bereits 1974 das auf Henderson basierende Konzept in ihr Lehrbuch. <br />
1981 erschien das erste spezielle Buch zur Pflegeplanung ("Pflegeplanung", Fiechter und Meier, Recom), <br />
<br />
Diese Form der Pflegeplanung erwies sich für die Pflegepraxis in Deutschland als wenig praktikabel. <br />
Seit den 90er Jahren setzt sich die Pflegeplanung auch in Deutschland zunehmend durch. Monika Krohwinkel trug mit ihrer Forschungsstudie (Apoplexie) wesentlich dazu bei. <br />
Die Qualitätsmaßstäbe der gesetzlichen Pflegeversicherung machten sie ab 1995 zum State of the Art der Arbeitsvorbereitung. <br />
<br />
Begriffe und Intentionen<br />
<br />
Für die Einführung der Pflegeplanung in der Praxis ist es sinnvoll, sich auf eine Pflegetheorie und ein Klassifikationsmodell (z.B. AEDL) in einer Einrichtung zu einigen, oder sich zumindest Teile einer (oder mehrerer) Theorie(n) zu nutze zu machen. Dies können beispielsweise die an Bedürfnissen orientierten Pflegetheorien von Orem, Roper, Logan & Tierney oder Henderson sein. Orientierung können aber auch Pflegediagnosen der NANDA und das sogenannten RUMBA-Prinzip mit dessen Qualitätskreislauf bieten. <br />
<br />
Unter dem Begriff "Pflegeplanung" versteht man eine geplante, für jeden am Pflegeprozess Beteiligten nachvollziehbare und systematische Arbeitsweise. Letztendlich ist es die praktische Umsetzung des Pflegeprozesses, die Sichtbarmachung pflegerischer Prozesse in der Arbeit mit Patienten. Da der Pflegeprozess ein patientenorientiertes und problemlösendes System ist, in dem die Patienten eng einbezogen werden müssen, ist auch die Pflegeplanung eine patientenorientierte Arbeitsweise. Diese Art der Problemlösung wurde von der Wirtschaft übernommen (Kybernetik) und an die Pflege angepasst. Systematische und planvolle Arbeitsweisen sind in allen Bereichen der modernen Arbeitswelt anzutreffen. In der Pflegeplanung werden häufig Pflegestandards verwendet, die jedoch individuell an den Patienten angepasst werden müssen. <br />
<br />
Der Pflegeprozess in der Kranken- oder Altenpflege entsteht durch eine systematische, auf die Bedürfnisse des alten Menschen orientierte Planung und Durchführung der Pflege. Die Dokumentation ist dabei das Werkzeug für diese notwendige pflegerische Arbeit. Sie ist mit der Arbeitsvorbereitung in der Industrie oder dem Kostenvoranschlag im Handwerk durchaus vergleichbar. <br />
<br />
Der Begriff "Pflegeprozess" betont das Gesamtgeschehen. Er bezeichnet das theoretische Konstrukt, die Abfolge von Auswertung gesammelter Informationen, daraus resultierender Planungen und Handlungen und wiederum deren Auswertung und Anpassung. Es ist ein sich ständig wiederholender Prozess. <br />
<br />
Das Wort "Pflegeplanung" bezeichnet mehr die intellektuelle Vorbereitung und Verarbeitung der Pflegehandlungen sowie die Dokumentation durch die verantwortliche Pflegeperson. Das kann je nach Organisation der Pflege die Fachkraft, die Bezugspflegeperson, die Schichtleitung oder die Bereichspflegekraft sein. <br />
<br />
In diesen Ablauf müssen die anderen beteiligten Berufsgruppen (z. B. Ärzte, Krankengymnasten) eingebunden werden. <br />
<br />
Die einzelnen Schritte <br />
<br />
Krankenschwester grübelt über Problem, Ziel und Maßnahme. Es werden hier die einzelnen Schritte dargestellt, die aus einer spontanen, ungeplanten Pflege einen geplanten Prozess werden lassen: <br />
<br />
Der Pflegeprozess beginnt mit der Informationssammlung zum Ist-Zustand des pflegebedürftigen Menschen - dabei werden nach Möglichkeit geeignete Assessmentinstrumente eingesetzt.<br />
 <br />
Im Pflegeplan werden auf Basis der im Assessment gewonnenen Daten und unter Berücksichtigung von Fähigkeiten / Ressourcen und Problemen die Pflegediagnose (-en) gestellt und je nach Dringlichkeit in eine Rangfolge gebracht. <br />
Auf dieser Grundlage werden realistische (d. h. erreichbare) Pflegeziele festgelegt und in den Pflegeplan geschrieben <br />
Danach folgen alle pflegerischen Maßnahmen, die angewendet werden sollen. Zeitpunkt und Personalaufwand (Qualifikation, Anzahl) dafür sind anzugeben (i. d. R: ein Zeitrahmen). <br />
In den Pflegeplan können an dieser Stelle Pflegestandards einbezogen werden. Sie ersetzen aber nicht die individuelle Planung. <br />
Es folgt als zentraler Schritt des Pflegeprozesses die Durchführung der Pflege. <br />
<br />
Die zeit- und fachgerechten Durchführung der Pflegemassnahmen wird anschließend im Formular Pflegebericht und/oder Leistungsnachweis dokumentiert), um die tatsächlich erbrachte Pflegeleistung zu belegen. <br />
<br />
Eine regelmäßige Überprüfung des Pflegeplanes, um Wirksamkeit, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Pflegemaßnahmen zu beurteilen, ist von Anfang an vorzusehen. Ihre Häufigkeit richtet sich nach Krankheitsbild und Behandlungs- bzw. Pflegevertrag. Sie erfolgt in der letzten Spalte des Pflegeplans und hält das Ausmaß des erreichten Erfolgs fest. Der Fachausdruck dafür: Evaluation. <br />
Dazu wird der Pflegeplan in regelmäßigen Abständen, bzw. wenn sich neue Informationen ergeben, überprüft und überarbeitet und damit der neuen Situation angepasst. Der genannte Kreis schließt sich damit. <br />
<br />
Dieses gesamte Vorgehen ist also prozesshaft und nicht nur einmalig zu erledigen. Häufig wird dafür der aus der Technik stammende Begriff Regelkreis zur Beschreibung verwendet. Die Anzahl der Einzelschritte wird unterschiedlich angegeben. Einigkeit besteht über alle oben genannten Punkte. <br />
<br />
Alle Unterlagen zur Pflegeplanung -z. B. Pflegeanamnese, Pflegebericht, Lungencheck, etc. sind Teil der individuellen Pflegedokumentation. Die Pflegedokumentation ist im Krankenhaus Teil der ärztl. Patientenakte. <br />
<br />
Vgl. dazu Datenschutz, Schweigepflicht. <br />
<br />
Qualitätsmerkmale der Pflegeplanung<br />
<br />
Worin liegt die Qualität der Pflegeplanung? - Woran ist die Qualität erkennbar? <br />
<br />
Diese scheinbar einfachen Fragen sind gar nicht so einfach zu beantworten. Gute Qualität der Pflege und entsprechend der Pflegeplanung und der Pflegedokumentation liegen vor, wenn Pflege im Sinne der ganzheitlichen Behandlung berücksichtigt <br />
- Physischen Bereich <br />
- Psychischen Bereich <br />
- Sozialen Bereich und <br />
- auch drohende und vermutete Pflegeprobleme erfasst <br />
- unter Berücksichtigung der subjektiven und objektiven Erfordernisse <br />
d. h. auch, dass die Ziele diese Bereiche umfassen müssen. Sonst wäre eine (begründete) Fehlanzeige erforderlich! <br />
<br />
Merkmale der Qualität der Pflegeplanung: <br />
<br />
Pflegeprobleme werden begründet (z. B. Bedürfnis aufgrund ATL) <br />
Aufstellung bzw. Zuordnung der Ziele wird begründet <br />
Einbeziehung der/s Patientin/-en, Kundin/-en <br />
Klare Bestimmung der Pflegemaßnahmen <br />
Ziele müssen erreichbar sein <br />
Das Erreichen der Ziele wird überprüft <br />
<br />
Das Kriterium der Vollständigkeit der Dokumentation <br />
<br />
Aufnahme-, Erstgespräch sind zeitnah (zur Heimaufnahme) geführt worden <br />
Grunddaten, wichtige Daten / Stammblatt vollständig <br />
Informationen von Arzt, Kr´hs (Arztbrief, Überleitungsbogen) etc. sind berücksichtigt <br />
Formulierung der Pflegeprobleme <br />
Erfassen vorhandener Ressourcen der/s Patientin/-en <br />
Angaben über Gewohnheiten, Aktivitäten des täglichen Lebens, Biographieblatt/Lebenslauf liegen ( nur soweit sinnvoll ) vor <br />
Formulierung der Pflegeziele (mögl. in Abstimmung mit der gepfl. Person) <br />
Pflegemaßnahmen, Reihenfolge und Gewicht festlegen. <br />
Pflegebericht <br />
Überprüfung des Erreichens der Ziele <br />
Entlassungsgespräch wurde strukturiert geführt und stichwortartig dokumentiert <br />
Bericht für die Nachsorge, Rehabilitation, Prävention etc. (eigener Überleitungsbogen mitgegeben). <br />
<br />
Vorgehen zur Überprüfung dieser Merkmale <br />
<br />
Die Überprüfung der Merkmale kann in einem Organisationsstandard der Einrichtung geregelt sein, wie z. B. in einer Dienstanweisung oder einem Handbuch zur Pflegeplanung/-dokumentation für alle Mitarbeitenden. <br />
<br />
Sie gehört zu den Führungsaufgaben der verantwortlichen Pflegefachkraft. Neben stichprobenartigen Überprüfungen sind auch systematische Auswertungen durchzuführen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Pflegeplanung ist eine Arbeitsmethode mit dem Ziel, eine planvolle und systematische Pflege zu ermöglichen. Durch Erstellung eines individuellen Pflegeplans für jeden Patienten soll die Qualität der Pflege verbessert werden. <br />
<br />
Inhaltlich gibt es weite Überlappungen mit dem Begriff Pflegeprozess - dieser beschreibt allerdings mehr das Gesamtgeschehen und stellt weniger auf die Arbeitstechnik ab. <br />
<br />
Die Pflegeplanung besteht aus folgenden Schritten: <br />
<br />
- PflegeregelkreisInformationen sammeln <br />
- Fähigkeiten und Pflegeprobleme beschreiben <br />
- Pflegeziele festlegen <br />
- Pflegemaßnahmen planen <br />
- Pflege durchführen = Pflegen <br />
- Erfolg der Pflege bewerten (Evaluation) <br />
<br />
Geschichte<br />
<br />
Die Ursprünge der Pflegeplanung liegen in den USA der fünfziger Jahre. <br />
<br />
Virginia Henderson, die neben der Entwicklung und der Einführung solcher Begriffe wie "Grundpflege" auch berufspolitische Ziele, einen höheren Berufsstatus verfolgte, war an dieser Entwicklung sehr interessiert. <br />
<br />
1960 erschienen die ersten Fachartikel über die Pflegeplanung. <br />
Die systematische Einführung in amerikanischen Kliniken erfolgte ab 1970. Kurze Zeit später erreichte diese Idee Grossbritannien. Dort erschien 1979 das erste Lehrbuch zur Pflegeplanung. <br />
<br />
Im deutschsprachigen Raum übernimmt Liliane Juchli bereits 1974 das auf Henderson basierende Konzept in ihr Lehrbuch. <br />
1981 erschien das erste spezielle Buch zur Pflegeplanung ("Pflegeplanung", Fiechter und Meier, Recom), <br />
<br />
Diese Form der Pflegeplanung erwies sich für die Pflegepraxis in Deutschland als wenig praktikabel. <br />
Seit den 90er Jahren setzt sich die Pflegeplanung auch in Deutschland zunehmend durch. Monika Krohwinkel trug mit ihrer Forschungsstudie (Apoplexie) wesentlich dazu bei. <br />
Die Qualitätsmaßstäbe der gesetzlichen Pflegeversicherung machten sie ab 1995 zum State of the Art der Arbeitsvorbereitung. <br />
<br />
Begriffe und Intentionen<br />
<br />
Für die Einführung der Pflegeplanung in der Praxis ist es sinnvoll, sich auf eine Pflegetheorie und ein Klassifikationsmodell (z.B. AEDL) in einer Einrichtung zu einigen, oder sich zumindest Teile einer (oder mehrerer) Theorie(n) zu nutze zu machen. Dies können beispielsweise die an Bedürfnissen orientierten Pflegetheorien von Orem, Roper, Logan & Tierney oder Henderson sein. Orientierung können aber auch Pflegediagnosen der NANDA und das sogenannten RUMBA-Prinzip mit dessen Qualitätskreislauf bieten. <br />
<br />
Unter dem Begriff "Pflegeplanung" versteht man eine geplante, für jeden am Pflegeprozess Beteiligten nachvollziehbare und systematische Arbeitsweise. Letztendlich ist es die praktische Umsetzung des Pflegeprozesses, die Sichtbarmachung pflegerischer Prozesse in der Arbeit mit Patienten. Da der Pflegeprozess ein patientenorientiertes und problemlösendes System ist, in dem die Patienten eng einbezogen werden müssen, ist auch die Pflegeplanung eine patientenorientierte Arbeitsweise. Diese Art der Problemlösung wurde von der Wirtschaft übernommen (Kybernetik) und an die Pflege angepasst. Systematische und planvolle Arbeitsweisen sind in allen Bereichen der modernen Arbeitswelt anzutreffen. In der Pflegeplanung werden häufig Pflegestandards verwendet, die jedoch individuell an den Patienten angepasst werden müssen. <br />
<br />
Der Pflegeprozess in der Kranken- oder Altenpflege entsteht durch eine systematische, auf die Bedürfnisse des alten Menschen orientierte Planung und Durchführung der Pflege. Die Dokumentation ist dabei das Werkzeug für diese notwendige pflegerische Arbeit. Sie ist mit der Arbeitsvorbereitung in der Industrie oder dem Kostenvoranschlag im Handwerk durchaus vergleichbar. <br />
<br />
Der Begriff "Pflegeprozess" betont das Gesamtgeschehen. Er bezeichnet das theoretische Konstrukt, die Abfolge von Auswertung gesammelter Informationen, daraus resultierender Planungen und Handlungen und wiederum deren Auswertung und Anpassung. Es ist ein sich ständig wiederholender Prozess. <br />
<br />
Das Wort "Pflegeplanung" bezeichnet mehr die intellektuelle Vorbereitung und Verarbeitung der Pflegehandlungen sowie die Dokumentation durch die verantwortliche Pflegeperson. Das kann je nach Organisation der Pflege die Fachkraft, die Bezugspflegeperson, die Schichtleitung oder die Bereichspflegekraft sein. <br />
<br />
In diesen Ablauf müssen die anderen beteiligten Berufsgruppen (z. B. Ärzte, Krankengymnasten) eingebunden werden. <br />
<br />
Die einzelnen Schritte <br />
<br />
Krankenschwester grübelt über Problem, Ziel und Maßnahme. Es werden hier die einzelnen Schritte dargestellt, die aus einer spontanen, ungeplanten Pflege einen geplanten Prozess werden lassen: <br />
<br />
Der Pflegeprozess beginnt mit der Informationssammlung zum Ist-Zustand des pflegebedürftigen Menschen - dabei werden nach Möglichkeit geeignete Assessmentinstrumente eingesetzt.<br />
 <br />
Im Pflegeplan werden auf Basis der im Assessment gewonnenen Daten und unter Berücksichtigung von Fähigkeiten / Ressourcen und Problemen die Pflegediagnose (-en) gestellt und je nach Dringlichkeit in eine Rangfolge gebracht. <br />
Auf dieser Grundlage werden realistische (d. h. erreichbare) Pflegeziele festgelegt und in den Pflegeplan geschrieben <br />
Danach folgen alle pflegerischen Maßnahmen, die angewendet werden sollen. Zeitpunkt und Personalaufwand (Qualifikation, Anzahl) dafür sind anzugeben (i. d. R: ein Zeitrahmen). <br />
In den Pflegeplan können an dieser Stelle Pflegestandards einbezogen werden. Sie ersetzen aber nicht die individuelle Planung. <br />
Es folgt als zentraler Schritt des Pflegeprozesses die Durchführung der Pflege. <br />
<br />
Die zeit- und fachgerechten Durchführung der Pflegemassnahmen wird anschließend im Formular Pflegebericht und/oder Leistungsnachweis dokumentiert), um die tatsächlich erbrachte Pflegeleistung zu belegen. <br />
<br />
Eine regelmäßige Überprüfung des Pflegeplanes, um Wirksamkeit, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Pflegemaßnahmen zu beurteilen, ist von Anfang an vorzusehen. Ihre Häufigkeit richtet sich nach Krankheitsbild und Behandlungs- bzw. Pflegevertrag. Sie erfolgt in der letzten Spalte des Pflegeplans und hält das Ausmaß des erreichten Erfolgs fest. Der Fachausdruck dafür: Evaluation. <br />
Dazu wird der Pflegeplan in regelmäßigen Abständen, bzw. wenn sich neue Informationen ergeben, überprüft und überarbeitet und damit der neuen Situation angepasst. Der genannte Kreis schließt sich damit. <br />
<br />
Dieses gesamte Vorgehen ist also prozesshaft und nicht nur einmalig zu erledigen. Häufig wird dafür der aus der Technik stammende Begriff Regelkreis zur Beschreibung verwendet. Die Anzahl der Einzelschritte wird unterschiedlich angegeben. Einigkeit besteht über alle oben genannten Punkte. <br />
<br />
Alle Unterlagen zur Pflegeplanung -z. B. Pflegeanamnese, Pflegebericht, Lungencheck, etc. sind Teil der individuellen Pflegedokumentation. Die Pflegedokumentation ist im Krankenhaus Teil der ärztl. Patientenakte. <br />
<br />
Vgl. dazu Datenschutz, Schweigepflicht. <br />
<br />
Qualitätsmerkmale der Pflegeplanung<br />
<br />
Worin liegt die Qualität der Pflegeplanung? - Woran ist die Qualität erkennbar? <br />
<br />
Diese scheinbar einfachen Fragen sind gar nicht so einfach zu beantworten. Gute Qualität der Pflege und entsprechend der Pflegeplanung und der Pflegedokumentation liegen vor, wenn Pflege im Sinne der ganzheitlichen Behandlung berücksichtigt <br />
- Physischen Bereich <br />
- Psychischen Bereich <br />
- Sozialen Bereich und <br />
- auch drohende und vermutete Pflegeprobleme erfasst <br />
- unter Berücksichtigung der subjektiven und objektiven Erfordernisse <br />
d. h. auch, dass die Ziele diese Bereiche umfassen müssen. Sonst wäre eine (begründete) Fehlanzeige erforderlich! <br />
<br />
Merkmale der Qualität der Pflegeplanung: <br />
<br />
Pflegeprobleme werden begründet (z. B. Bedürfnis aufgrund ATL) <br />
Aufstellung bzw. Zuordnung der Ziele wird begründet <br />
Einbeziehung der/s Patientin/-en, Kundin/-en <br />
Klare Bestimmung der Pflegemaßnahmen <br />
Ziele müssen erreichbar sein <br />
Das Erreichen der Ziele wird überprüft <br />
<br />
Das Kriterium der Vollständigkeit der Dokumentation <br />
<br />
Aufnahme-, Erstgespräch sind zeitnah (zur Heimaufnahme) geführt worden <br />
Grunddaten, wichtige Daten / Stammblatt vollständig <br />
Informationen von Arzt, Kr´hs (Arztbrief, Überleitungsbogen) etc. sind berücksichtigt <br />
Formulierung der Pflegeprobleme <br />
Erfassen vorhandener Ressourcen der/s Patientin/-en <br />
Angaben über Gewohnheiten, Aktivitäten des täglichen Lebens, Biographieblatt/Lebenslauf liegen ( nur soweit sinnvoll ) vor <br />
Formulierung der Pflegeziele (mögl. in Abstimmung mit der gepfl. Person) <br />
Pflegemaßnahmen, Reihenfolge und Gewicht festlegen. <br />
Pflegebericht <br />
Überprüfung des Erreichens der Ziele <br />
Entlassungsgespräch wurde strukturiert geführt und stichwortartig dokumentiert <br />
Bericht für die Nachsorge, Rehabilitation, Prävention etc. (eigener Überleitungsbogen mitgegeben). <br />
<br />
Vorgehen zur Überprüfung dieser Merkmale <br />
<br />
Die Überprüfung der Merkmale kann in einem Organisationsstandard der Einrichtung geregelt sein, wie z. B. in einer Dienstanweisung oder einem Handbuch zur Pflegeplanung/-dokumentation für alle Mitarbeitenden. <br />
<br />
Sie gehört zu den Führungsaufgaben der verantwortlichen Pflegefachkraft. Neben stichprobenartigen Überprüfungen sind auch systematische Auswertungen durchzuführen.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Leistungsnachweis - Der Pflegebericht]]></title>
			<link>http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=51</link>
			<pubDate>Fri, 07 Nov 2008 12:57:50 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=51</guid>
			<description><![CDATA[Im Pflegebericht wird festgehalten, welche Pflegeziele - auch Teilziele - in der jeweiligen Arbeitszeit (z.B Frühschicht) erreicht wurden bzw. welche Wirkung die erbrachte Pflege hinsichtlich des Befindens und der Pflegeunabhängigkeit der Person gebracht hat. Damit wird gleichzeitig ein Leistungsnachweis erbracht. <br />
<br />
Dieser Schritt ist Teil der Pflegeplanung, nämlich ein Schritt zur Erfolgskontrolle und in seiner schrriftl. Form Teil der Pflegedokumentation. <br />
<br />
Im ambulanten Bereich ist es schon lange üblich und erforderlich dies schematisiert in einem besonderen Formular für die Versicherungen zu tun. <br />
<br />
Zur Form<br />
<br />
Datum und Leistungsziffer (oder pro Leistungspaket eine extra Zeile) <br />
<br />
Folgende Manipulationen der Dokumentation gelten als Dokumentenfälschung: <br />
Überschreiben, <br />
Überkleben, <br />
Schreiben mit Bleistift und damit die Möglichkeit zum Ausradieren <br />
Unleserlichkeit <br />
Nichteintragung bedeutet vertraglich "NICHT GEMACHT" mit der Folge der fehlenden Finanzierung des Betriebs.. <br />
<br />
Von "http://www.pflegewiki.de/wiki/Leistungsnachweis"]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Im Pflegebericht wird festgehalten, welche Pflegeziele - auch Teilziele - in der jeweiligen Arbeitszeit (z.B Frühschicht) erreicht wurden bzw. welche Wirkung die erbrachte Pflege hinsichtlich des Befindens und der Pflegeunabhängigkeit der Person gebracht hat. Damit wird gleichzeitig ein Leistungsnachweis erbracht. <br />
<br />
Dieser Schritt ist Teil der Pflegeplanung, nämlich ein Schritt zur Erfolgskontrolle und in seiner schrriftl. Form Teil der Pflegedokumentation. <br />
<br />
Im ambulanten Bereich ist es schon lange üblich und erforderlich dies schematisiert in einem besonderen Formular für die Versicherungen zu tun. <br />
<br />
Zur Form<br />
<br />
Datum und Leistungsziffer (oder pro Leistungspaket eine extra Zeile) <br />
<br />
Folgende Manipulationen der Dokumentation gelten als Dokumentenfälschung: <br />
Überschreiben, <br />
Überkleben, <br />
Schreiben mit Bleistift und damit die Möglichkeit zum Ausradieren <br />
Unleserlichkeit <br />
Nichteintragung bedeutet vertraglich "NICHT GEMACHT" mit der Folge der fehlenden Finanzierung des Betriebs.. <br />
<br />
Von "http://www.pflegewiki.de/wiki/Leistungsnachweis"]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Was ist wenn das Geld für die Pflege nicht ausreicht?]]></title>
			<link>http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=50</link>
			<pubDate>Fri, 07 Nov 2008 12:32:27 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=50</guid>
			<description><![CDATA[Die Hilfe zur Pflege:<br />
<br />
Hilfe zur Pflege ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung in Deutschland zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand aus eigener Kraft nicht sicherstellen können. Mit der Einführung der Pflegeversicherung zum 1. Januar 1995 wurde die Hilfe zur Pflege grundlegend reformiert. Die wesentlichen Änderungen betrafen die Pflegestufen und die Leistungen, die an die Stufen und Leistungen des SGB XI angepasst wurden, sowie die weitgehende Anwendung der Verfahrensregelungen und Richtlinien der Pflegeversicherung auch auf die Hilfe zur Pflege.<br />
<br />
Für Hilfesuchende, die sich an das örtliche Sozialamt wenden, entstehen keine Fristennachteile, denn auch der unzuständige, zuerst angegangene Sozialhilfeträger kann bzw. muss Leistungen erbringen.  Zumindest müssen die bekannten Umstände dem zuständigen Träger der Sozialhilfe unverzüglich mitgeteilt werden. <br />
<br />
Berechtigter Personenkreis<br />
<br />
Sofern die wirtschaftlichen Voraussetzungen zum Bezug von Sozialhilfe erfüllt sind, haben folgende Personen Anspruch auf Hilfe zur Pflege: <br />
<br />
1.Personen, die keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, weil sie nicht versicherungspflichtig nach §§ 20 ff. SGB XI oder aus anderen Gründen nicht gesetzlich pflegeversichert sind, <br />
<br />
2.Personen, die aufgrund der Besonderheit im Einzelfall ihren Pflegebedarf aus vorrangigen Leistungsquellen, vor allem der Pflegeversicherung nicht decken können, z. B. wenn die Sachleistung der Pflegeversicherung voll ausgeschöpft ist und weiterer Pflegebedarf durch Angehörige besteht, denen z.B. Pflegegeld zugewendet werden soll. <br />
<br />
3.Personen, die zwar Mitglied der Pflegeversicherung sind, jedoch nicht wenigstens der Pflegestufe I - erhebliche Pflegebedürftigkeit - zuzuordnen sind, Personen, die zwar einen zeitlichen Pflegebedarf gemäß der Stufe I der Pflegeversicherung haben, die aber nicht die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 SGB XI [5] erfüllen, weil ihr Hilfebedarf voraussichtlich nur für weniger als sechs Monate besteht - kurzzeitig <br />
<br />
4.Pflegebedürftige - oder deren Hilfebedarf sich auf andere als die in § 14 Abs. 4 SGB XI genannten Verrichtungen bezieht. <br />
<br />
Feststellung der Pflegestufe<br />
<br />
Im § 61 Abs. 6 SGB XII ist geregelt, dass bestimmte Regelungen der Pflegeversicherung gleichfalls bei der Sozialhilfe zur Anwendung kommen. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass sich Sozialhilfe und Pflegeversicherung im Hinblick auf die Leistungen und die bisher auf der Ebene der Selbstverwaltung beschlossenen Richtlinien der Pflegekassen auseinander entwickeln. Somit ist die vom Medizinischen Dienst (MDK) festgestellte Pflegestufe für den Träger der Sozialhilfe unmittelbar bindend (§ 62 SGB XII). Wird die Begutachtung nicht durch den MDK, sondern durch das örtliche Gesundheitsamt durchgeführt, weil z. B. keine Mitgliedschaft in einer Pflegekasse besteht, gelten die Richtlinien der Pflegekassen auch für den Gutachter des Gesundheitsamtes. <br />
<br />
Leistungen<br />
<br />
Aufgrund des Bedarfsdeckungsprinzips in § 9 Abs. 1 SGB XII [6] sind alle für die notwendige Pflege erforderlichen Leistungen vom Sozialhilfeträger in voller Höhe zu übernehmen, abzüglich eines eventuellen Eigenanteils aus dem Einkommen, dem Vermögen oder Mitteln eines zum Unterhalt herangezogenen Angehörigen. Welche Leistungen in welchem Umfang erforderlich sind, bestimmt der Gutachter. Vorrangige Leistungen der Pflegeversicherung und andere vorrangige Leistungen, z.B. der gesetzlichen Unfallversicherung sind auszuschöpfen. Eine Budgetierung der Leistungen wie in der Pflegeversicherung kennt die Hilfe zur Pflege nicht. Grenzen bezüglich der Höhe der Leistungen setzt jedoch § 9 Abs. 2 SGB XII (Wahl- und Wunschrecht), der Sozialhilfeträger darf Wünschen, deren Erfüllung mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden wäre, nicht entsprechen. <br />
<br />
Beispiel: Ist die Realisierung der häuslichen ambulanten Pflege im Einzelfall deutlich teurer als die vollstationäre Pflege, darf der Sozialhilfeträger die Übernahme der Kosten insgesamt ablehnen. Eine teilweise Übernahme der ambulanten Pflegekosten bis zur angemessenen Höhe ist in der Regel nicht rechtmäßig, weil der Pflegebedarf nicht gedeckt wird und damit die Hilfe zur Pflege nicht geeignet ist, die notwendige Pflege sicherzustellen. <br />
<br />
Hilfsmittel<br />
<br />
Als Hilfsmittel sind alle Pflegehilfsmittel und technischen Hilfen der Pflegeversicherung im Sinne des § 40 SGB XI zu verstehen. Wegen der Auffangfunktion der Sozialhilfe sind je nach der Besonderheit des Einzelfalles auch andere Hilfsmittel als die des Hilfsmittelverzeichnisses der Pflegeversicherung nach § 78 SGB XI zu bewilligen. <br />
<br />
Häusliche Pflege<br />
<br />
Auch im Bereich der Hilfe zur Pflege gilt ein genereller Vorrang der ambulanten häuslichen Pflege vor teil- oder vollstationären Pflegeleistungen (§ 63 SGB XII), der Vorrang ambulant vor stationär ist schon für die Sozialhilfe insgesamt in § 13 Abs. 1 SGB XII formuliert. <br />
<br />
Hilfe zur Pflege setzt ein, sobald dem Träger der Sozialhilfe bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen (§ 18 Abs. 1 SGB XII [14]). Dieses "Bekanntwerden" kann z. B. durch einen Telefonanruf durch den Betroffenen oder durch dritte Personen, z. B. Nachbarn, beim Sozialamt geschehen. Diese Regelung ist eine Besonderheit der Sozialhilfe und ermöglicht den Bürgern einen niederschwelligen Zugang zu Sozialhilfeleistungen. Der Sozialhilfeträger hat nach dem Bekanntwerden gemäß § 20 SGB X von Amts wegen den Sachverhalt zu ermitteln (Amtsermittlungsgrundsatz), wenn Anhaltspunkte für einen Bedarf an Hilfe zur Pflege vorliegen. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich, einen förmlichen (schriftlichen) Antrag zu stellen. <br />
<br />
Verfahren und Rechtsmittel<br />
<br />
Wer glaubt, in seinen Rechten verletzt worden zu sein, kann gegen die Entscheidungen der Behörde Widerspruch einlegen (§§ 78 ff. Sozialgerichtsgesetz). Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb eines Monats einzulegen. Nach Erlass des Widerspruchsbescheids kann Klage erhoben werden, sofern dem Widerspruch nicht abgeholfen wurde. Zuständig für Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialhilfe - sind die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit (§ 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG). <br />
<br />
Grund für einen Widerspruch/eine Klage kann u. a. sein: <br />
<br />
die bewilligte Pflegestufe entspricht nicht der erwarteten Pflegestufe; <br />
eine beantragte Leistung wurde hinsichtlich des Umfangs oder der Art der Leistung abgelehnt; <br />
der Hilfesuchende glaubt, dass seine Rechte bezüglich Verfahrens-, oder Zuständigkeitsentscheidungen der Behörde verletzt seien. <br />
Die Beteiligten haben (nicht nur) im Widerspruchs-/Klageverfahren ein Recht auf Akteneinsicht (§ 25 SGB X), auch in die jeweiligen Pflegegutachten. Die Begutachtungsrichtlinien enthalten in Abschnitt C 2.8.3 besondere Aussagen zur Begutachtung im Widerspruchsverfahren. <br />
<br />
Widerspruch und Klage haben in der Sozialhilfe generell keine aufschiebende Wirkung (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur früheren Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz: Sozialhilfe ist keine rentengleiche Dauerleistung und gleichsam täglich neu regelungsbedürftig) <br />
<br />
Von "http://www.pflegewiki.de/wiki/Sozialhilfe"]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Die Hilfe zur Pflege:<br />
<br />
Hilfe zur Pflege ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung in Deutschland zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand aus eigener Kraft nicht sicherstellen können. Mit der Einführung der Pflegeversicherung zum 1. Januar 1995 wurde die Hilfe zur Pflege grundlegend reformiert. Die wesentlichen Änderungen betrafen die Pflegestufen und die Leistungen, die an die Stufen und Leistungen des SGB XI angepasst wurden, sowie die weitgehende Anwendung der Verfahrensregelungen und Richtlinien der Pflegeversicherung auch auf die Hilfe zur Pflege.<br />
<br />
Für Hilfesuchende, die sich an das örtliche Sozialamt wenden, entstehen keine Fristennachteile, denn auch der unzuständige, zuerst angegangene Sozialhilfeträger kann bzw. muss Leistungen erbringen.  Zumindest müssen die bekannten Umstände dem zuständigen Träger der Sozialhilfe unverzüglich mitgeteilt werden. <br />
<br />
Berechtigter Personenkreis<br />
<br />
Sofern die wirtschaftlichen Voraussetzungen zum Bezug von Sozialhilfe erfüllt sind, haben folgende Personen Anspruch auf Hilfe zur Pflege: <br />
<br />
1.Personen, die keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, weil sie nicht versicherungspflichtig nach §§ 20 ff. SGB XI oder aus anderen Gründen nicht gesetzlich pflegeversichert sind, <br />
<br />
2.Personen, die aufgrund der Besonderheit im Einzelfall ihren Pflegebedarf aus vorrangigen Leistungsquellen, vor allem der Pflegeversicherung nicht decken können, z. B. wenn die Sachleistung der Pflegeversicherung voll ausgeschöpft ist und weiterer Pflegebedarf durch Angehörige besteht, denen z.B. Pflegegeld zugewendet werden soll. <br />
<br />
3.Personen, die zwar Mitglied der Pflegeversicherung sind, jedoch nicht wenigstens der Pflegestufe I - erhebliche Pflegebedürftigkeit - zuzuordnen sind, Personen, die zwar einen zeitlichen Pflegebedarf gemäß der Stufe I der Pflegeversicherung haben, die aber nicht die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 SGB XI [5] erfüllen, weil ihr Hilfebedarf voraussichtlich nur für weniger als sechs Monate besteht - kurzzeitig <br />
<br />
4.Pflegebedürftige - oder deren Hilfebedarf sich auf andere als die in § 14 Abs. 4 SGB XI genannten Verrichtungen bezieht. <br />
<br />
Feststellung der Pflegestufe<br />
<br />
Im § 61 Abs. 6 SGB XII ist geregelt, dass bestimmte Regelungen der Pflegeversicherung gleichfalls bei der Sozialhilfe zur Anwendung kommen. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass sich Sozialhilfe und Pflegeversicherung im Hinblick auf die Leistungen und die bisher auf der Ebene der Selbstverwaltung beschlossenen Richtlinien der Pflegekassen auseinander entwickeln. Somit ist die vom Medizinischen Dienst (MDK) festgestellte Pflegestufe für den Träger der Sozialhilfe unmittelbar bindend (§ 62 SGB XII). Wird die Begutachtung nicht durch den MDK, sondern durch das örtliche Gesundheitsamt durchgeführt, weil z. B. keine Mitgliedschaft in einer Pflegekasse besteht, gelten die Richtlinien der Pflegekassen auch für den Gutachter des Gesundheitsamtes. <br />
<br />
Leistungen<br />
<br />
Aufgrund des Bedarfsdeckungsprinzips in § 9 Abs. 1 SGB XII [6] sind alle für die notwendige Pflege erforderlichen Leistungen vom Sozialhilfeträger in voller Höhe zu übernehmen, abzüglich eines eventuellen Eigenanteils aus dem Einkommen, dem Vermögen oder Mitteln eines zum Unterhalt herangezogenen Angehörigen. Welche Leistungen in welchem Umfang erforderlich sind, bestimmt der Gutachter. Vorrangige Leistungen der Pflegeversicherung und andere vorrangige Leistungen, z.B. der gesetzlichen Unfallversicherung sind auszuschöpfen. Eine Budgetierung der Leistungen wie in der Pflegeversicherung kennt die Hilfe zur Pflege nicht. Grenzen bezüglich der Höhe der Leistungen setzt jedoch § 9 Abs. 2 SGB XII (Wahl- und Wunschrecht), der Sozialhilfeträger darf Wünschen, deren Erfüllung mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden wäre, nicht entsprechen. <br />
<br />
Beispiel: Ist die Realisierung der häuslichen ambulanten Pflege im Einzelfall deutlich teurer als die vollstationäre Pflege, darf der Sozialhilfeträger die Übernahme der Kosten insgesamt ablehnen. Eine teilweise Übernahme der ambulanten Pflegekosten bis zur angemessenen Höhe ist in der Regel nicht rechtmäßig, weil der Pflegebedarf nicht gedeckt wird und damit die Hilfe zur Pflege nicht geeignet ist, die notwendige Pflege sicherzustellen. <br />
<br />
Hilfsmittel<br />
<br />
Als Hilfsmittel sind alle Pflegehilfsmittel und technischen Hilfen der Pflegeversicherung im Sinne des § 40 SGB XI zu verstehen. Wegen der Auffangfunktion der Sozialhilfe sind je nach der Besonderheit des Einzelfalles auch andere Hilfsmittel als die des Hilfsmittelverzeichnisses der Pflegeversicherung nach § 78 SGB XI zu bewilligen. <br />
<br />
Häusliche Pflege<br />
<br />
Auch im Bereich der Hilfe zur Pflege gilt ein genereller Vorrang der ambulanten häuslichen Pflege vor teil- oder vollstationären Pflegeleistungen (§ 63 SGB XII), der Vorrang ambulant vor stationär ist schon für die Sozialhilfe insgesamt in § 13 Abs. 1 SGB XII formuliert. <br />
<br />
Hilfe zur Pflege setzt ein, sobald dem Träger der Sozialhilfe bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen (§ 18 Abs. 1 SGB XII [14]). Dieses "Bekanntwerden" kann z. B. durch einen Telefonanruf durch den Betroffenen oder durch dritte Personen, z. B. Nachbarn, beim Sozialamt geschehen. Diese Regelung ist eine Besonderheit der Sozialhilfe und ermöglicht den Bürgern einen niederschwelligen Zugang zu Sozialhilfeleistungen. Der Sozialhilfeträger hat nach dem Bekanntwerden gemäß § 20 SGB X von Amts wegen den Sachverhalt zu ermitteln (Amtsermittlungsgrundsatz), wenn Anhaltspunkte für einen Bedarf an Hilfe zur Pflege vorliegen. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich, einen förmlichen (schriftlichen) Antrag zu stellen. <br />
<br />
Verfahren und Rechtsmittel<br />
<br />
Wer glaubt, in seinen Rechten verletzt worden zu sein, kann gegen die Entscheidungen der Behörde Widerspruch einlegen (§§ 78 ff. Sozialgerichtsgesetz). Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb eines Monats einzulegen. Nach Erlass des Widerspruchsbescheids kann Klage erhoben werden, sofern dem Widerspruch nicht abgeholfen wurde. Zuständig für Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialhilfe - sind die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit (§ 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG). <br />
<br />
Grund für einen Widerspruch/eine Klage kann u. a. sein: <br />
<br />
die bewilligte Pflegestufe entspricht nicht der erwarteten Pflegestufe; <br />
eine beantragte Leistung wurde hinsichtlich des Umfangs oder der Art der Leistung abgelehnt; <br />
der Hilfesuchende glaubt, dass seine Rechte bezüglich Verfahrens-, oder Zuständigkeitsentscheidungen der Behörde verletzt seien. <br />
Die Beteiligten haben (nicht nur) im Widerspruchs-/Klageverfahren ein Recht auf Akteneinsicht (§ 25 SGB X), auch in die jeweiligen Pflegegutachten. Die Begutachtungsrichtlinien enthalten in Abschnitt C 2.8.3 besondere Aussagen zur Begutachtung im Widerspruchsverfahren. <br />
<br />
Widerspruch und Klage haben in der Sozialhilfe generell keine aufschiebende Wirkung (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur früheren Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz: Sozialhilfe ist keine rentengleiche Dauerleistung und gleichsam täglich neu regelungsbedürftig) <br />
<br />
Von "http://www.pflegewiki.de/wiki/Sozialhilfe"]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Die richtige Auswahl eines Pflegedienstes - Das sollten Sie dabei beachten!]]></title>
			<link>http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=49</link>
			<pubDate>Fri, 07 Nov 2008 12:14:22 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=49</guid>
			<description><![CDATA[Wer einen Pflegedienst sucht, hat oft, die Qual der Wahl. Es gibt zahlreiche Anbieter, die alle ähnliche Leistungen offerieren. Die Pflegekassen sollen den Betroffenen bei der Auswahl unterstützen. Vielfach gibt es auch kommunale Organisationen, die dieses Ziel angegeben. In der Regel erhält der oder die Suchende aber nur eine Adressenübersicht über Pflegedienste in der Region. <br />
<br />
Kriterien für die Wahl eines Pflegedienstes sind selten. Einige Ratschläge scheinen auch eher im Interesse der Pflegedienste gegeben zu werden, als im Interesse der potentiellen Kunden. Hierzu gehört der oft wiederholte Hinweis "Wählen Sie einen Pflegedienst in Ihrer Nähe". In einem solchen Fall wären zwar die Wegezeiten für die Pflegekräfte gering, aber der Vorteil für den Gepflegten nicht offensichtlich. Wenn ein Pflegedienst seine Leistungen zu bestimmten Zeiten zusichert - und diese Zusicherung auch einhält -, dann kann es dem Gepflegten egal sein, ob der Pflegedienst näher oder ferner von seiner Wohnung seine Station hat. <br />
<br />
Kriterien für die Auswahl eines Pflegedienstes sollten hingegen sein: <br />
<br />
- Erhalte ich alle notwendigen Leistungen? <br />
- Hilft der Anbieter bei der Leistungsauswahl? <br />
- Ist es möglich, dass ich von Personen meines Geschlechts gepflegt werde? <br />
- Wird zeitnah zum Erstgespräch ein schriftlicher Pflegevertrag übersandt? <br />
- Wird ein Pflegeplan erstellt? <br />
- Dokumentieren die Pflegekräfte zeitnah ihre Leistungen? <br />
- Erhalte ich die Rechnung nachdem die Leistungen erbracht worden sind? <br />
- Beträgt die Kündigungsfrist mehr als 14 Tage?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Wer einen Pflegedienst sucht, hat oft, die Qual der Wahl. Es gibt zahlreiche Anbieter, die alle ähnliche Leistungen offerieren. Die Pflegekassen sollen den Betroffenen bei der Auswahl unterstützen. Vielfach gibt es auch kommunale Organisationen, die dieses Ziel angegeben. In der Regel erhält der oder die Suchende aber nur eine Adressenübersicht über Pflegedienste in der Region. <br />
<br />
Kriterien für die Wahl eines Pflegedienstes sind selten. Einige Ratschläge scheinen auch eher im Interesse der Pflegedienste gegeben zu werden, als im Interesse der potentiellen Kunden. Hierzu gehört der oft wiederholte Hinweis "Wählen Sie einen Pflegedienst in Ihrer Nähe". In einem solchen Fall wären zwar die Wegezeiten für die Pflegekräfte gering, aber der Vorteil für den Gepflegten nicht offensichtlich. Wenn ein Pflegedienst seine Leistungen zu bestimmten Zeiten zusichert - und diese Zusicherung auch einhält -, dann kann es dem Gepflegten egal sein, ob der Pflegedienst näher oder ferner von seiner Wohnung seine Station hat. <br />
<br />
Kriterien für die Auswahl eines Pflegedienstes sollten hingegen sein: <br />
<br />
- Erhalte ich alle notwendigen Leistungen? <br />
- Hilft der Anbieter bei der Leistungsauswahl? <br />
- Ist es möglich, dass ich von Personen meines Geschlechts gepflegt werde? <br />
- Wird zeitnah zum Erstgespräch ein schriftlicher Pflegevertrag übersandt? <br />
- Wird ein Pflegeplan erstellt? <br />
- Dokumentieren die Pflegekräfte zeitnah ihre Leistungen? <br />
- Erhalte ich die Rechnung nachdem die Leistungen erbracht worden sind? <br />
- Beträgt die Kündigungsfrist mehr als 14 Tage?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Entwicklung der Pflegeversicherung - Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit]]></title>
			<link>http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=48</link>
			<pubDate>Wed, 05 Nov 2008 14:44:16 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=48</guid>
			<description><![CDATA[Vierter Bericht - Stand Oktober 2008<br />
<br />
Diesen Bericht können Sie als PDF Datei unter:<br />
<br />
http://www.bmg.bund.de/cln_117/nn_116824...ericht.pdf <br />
<br />
laden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Vierter Bericht - Stand Oktober 2008<br />
<br />
Diesen Bericht können Sie als PDF Datei unter:<br />
<br />
http://www.bmg.bund.de/cln_117/nn_116824...ericht.pdf <br />
<br />
laden.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Ratgeber Pflege: Alles was Sie zur Pflege wissen müssen.]]></title>
			<link>http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=46</link>
			<pubDate>Tue, 04 Nov 2008 15:09:04 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=46</guid>
			<description><![CDATA[Der Pflege-Ratgeber vom Bundesministerium für Gesundheit bietet einen Überblick über das Pflegesystem und beantwortet die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der Pflege. Er soll Ihnen helfen, sich zurechtzufinden und sich zu informieren über die Möglichkeiten, die die soziale Pflegeversicherung bietet.<br />
<br />
Diesen Ratgeber können Sie sich als PDF-Datei unter<br />
<br />
http://www.bmg.bund.de/cln_110/nn_116824...-07055.pdf<br />
<br />
laden (Acrobat-Datei (PDF) 2.7 MB)<br />
<br />
oder unter <br />
<br />
http://www.bmg.bund.de/cln_110/nn_119686...__nnn=true <br />
<br />
bestellen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Pflege-Ratgeber vom Bundesministerium für Gesundheit bietet einen Überblick über das Pflegesystem und beantwortet die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der Pflege. Er soll Ihnen helfen, sich zurechtzufinden und sich zu informieren über die Möglichkeiten, die die soziale Pflegeversicherung bietet.<br />
<br />
Diesen Ratgeber können Sie sich als PDF-Datei unter<br />
<br />
http://www.bmg.bund.de/cln_110/nn_116824...-07055.pdf<br />
<br />
laden (Acrobat-Datei (PDF) 2.7 MB)<br />
<br />
oder unter <br />
<br />
http://www.bmg.bund.de/cln_110/nn_119686...__nnn=true <br />
<br />
bestellen.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Weiterentwicklung der Pflegeversicherung]]></title>
			<link>http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=45</link>
			<pubDate>Fri, 31 Oct 2008 18:40:05 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=45</guid>
			<description><![CDATA[Das Bundesministerium für Gesundheit hat den gesetzlichen Auftrag, im Abstand von drei Jahren dem Deutschen Bundestag einen Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung, den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland und die Umsetzung der Empfehlungen und Vorschläge des Ausschusses für Fragen der Pflegeversicherung vorzulegen. Am 16. Januar 2008 wurde der vierte und bisher letzte Bericht vorgelegt.<br />
<br />
Der dritte Bericht nennt die demographische Entwicklung als wesentlichen Bestimmungsfaktor für die zukünftige Ausgaben- und Beitragssatzentwicklung. Er geht davon aus, dass die Zahl der Pflegebedürftigen in der sozialen Pflegeversicherung bis zum Jahr 2040 auf 3,4 Millionen ansteigt, stellt in Abschnitt XVII jedoch fest, dass eine längerfristige Finanzprognose nicht möglich sei. Damit vermeidet der Bericht eine Stellungnahme zu der grundsätzlichen Problematik der umlagebasierten Sozialversicherung, wie sie unter Generationenvertrag und Generationengerechtigkeit beschrieben ist, und überlässt Schlussfolgerungen und Konsequenzen der Politik.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Das Bundesministerium für Gesundheit hat den gesetzlichen Auftrag, im Abstand von drei Jahren dem Deutschen Bundestag einen Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung, den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland und die Umsetzung der Empfehlungen und Vorschläge des Ausschusses für Fragen der Pflegeversicherung vorzulegen. Am 16. Januar 2008 wurde der vierte und bisher letzte Bericht vorgelegt.<br />
<br />
Der dritte Bericht nennt die demographische Entwicklung als wesentlichen Bestimmungsfaktor für die zukünftige Ausgaben- und Beitragssatzentwicklung. Er geht davon aus, dass die Zahl der Pflegebedürftigen in der sozialen Pflegeversicherung bis zum Jahr 2040 auf 3,4 Millionen ansteigt, stellt in Abschnitt XVII jedoch fest, dass eine längerfristige Finanzprognose nicht möglich sei. Damit vermeidet der Bericht eine Stellungnahme zu der grundsätzlichen Problematik der umlagebasierten Sozialversicherung, wie sie unter Generationenvertrag und Generationengerechtigkeit beschrieben ist, und überlässt Schlussfolgerungen und Konsequenzen der Politik.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Kurzzeitpflege]]></title>
			<link>http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=44</link>
			<pubDate>Fri, 31 Oct 2008 18:27:53 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=44</guid>
			<description><![CDATA[Bei der Kurzzeitpflege werden im Bedarfsfall die Kosten für eine stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim bis zu 4 Wochen im Kalenderjahr bis zu einem Betrag von 1470 € übernommen.<br />
<br />
Übernahmefähig sind dabei die pflegebedingten Kosten. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind selbst aufzubringen <br />
Ausnahme: Bei Demenz können auch diese Kosten im Rahmen der „Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf“ erstattet werden).<br />
<br />
Leistungsgründe können beispielsweise Urlaub der Pflegeperson oder eine kurzfristig erhöhte Pflegebedürftigkeit sein <br />
<br />
Die Kurzzeitpflege ist keine selbständige Leistung der Pflegeversicherung, sondern eine zusätzliche Leistung bei bestehender häuslicher Pflege.<br />
<br />
Kurzzeitpflege ist gegenüber der teilstationären Pflege nachrangig, das heißt die Pflegekasse kann im Einzelfall durch den medizinischen Dienst prüfen lassen, ob teilstationäre Pflege ausreicht, um den Pflegebedarf zu decken.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Bei der Kurzzeitpflege werden im Bedarfsfall die Kosten für eine stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim bis zu 4 Wochen im Kalenderjahr bis zu einem Betrag von 1470 € übernommen.<br />
<br />
Übernahmefähig sind dabei die pflegebedingten Kosten. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind selbst aufzubringen <br />
Ausnahme: Bei Demenz können auch diese Kosten im Rahmen der „Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf“ erstattet werden).<br />
<br />
Leistungsgründe können beispielsweise Urlaub der Pflegeperson oder eine kurzfristig erhöhte Pflegebedürftigkeit sein <br />
<br />
Die Kurzzeitpflege ist keine selbständige Leistung der Pflegeversicherung, sondern eine zusätzliche Leistung bei bestehender häuslicher Pflege.<br />
<br />
Kurzzeitpflege ist gegenüber der teilstationären Pflege nachrangig, das heißt die Pflegekasse kann im Einzelfall durch den medizinischen Dienst prüfen lassen, ob teilstationäre Pflege ausreicht, um den Pflegebedarf zu decken.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Was ist ein Qualitätssicherungsbesuch?]]></title>
			<link>http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=43</link>
			<pubDate>Fri, 31 Oct 2008 18:22:46 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=43</guid>
			<description><![CDATA[Eine zur „Geldleistung“ gehörige Dienstleistung der Pflegeversicherung sind obligatorische, regelmäßige „Qualitätssicherungsbesuche“ daheim.<br />
<br />
Sie dienen zur Beratung und Sicherstellung einer ausreichenden pflegerischen Versorgung durch die Angehörigen.<br />
<br />
Die pflegenden Angehörigen vereinbaren den Besuch mit einem ambulanten Pflegedienst ihrer Wahl. Bei dem Einsatz steht die Beratung und nicht die Kontrolle im Vordergrund.<br />
<br />
Die Häufigkeit solcher Pflichtbesuche richtet sich nach der Pflegestufe. Bei Pflegestufe I und II findet alle 6 Monate, bei Pflegestufe III alle 3 Monate ein Besuch statt. Pflegebedürftige mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung sind berechtigt, den Beratungseinsatz innerhalb der genannten Zeiträume zweimal in Anspruch zu nehmen. Die Kosten für den Einsatz werden von der Pflegekasse übernommen.<br />
<br />
Sofern festgestellt wird, dass die häusliche Pflege nicht hinreichend sichergestellt ist oder Pflegeschäden aufgetreten sind oder sogar eine so genannte gefährliche Pflegesituation vorliegt, verliert der Pflegebedürftige den Anspruch auf das Pflegegeld. Das hat zur Folge, dass die Pflege entweder von einem ambulanten Pflegedienst übernommen werden muss oder voll-/teilstationäre Pflege erforderlich wird, wofür die Pflegekasse aufkommen muss. Praktisch machen die Pflegekassen aber von dieser Möglichkeit kaum Gebrauch.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Eine zur „Geldleistung“ gehörige Dienstleistung der Pflegeversicherung sind obligatorische, regelmäßige „Qualitätssicherungsbesuche“ daheim.<br />
<br />
Sie dienen zur Beratung und Sicherstellung einer ausreichenden pflegerischen Versorgung durch die Angehörigen.<br />
<br />
Die pflegenden Angehörigen vereinbaren den Besuch mit einem ambulanten Pflegedienst ihrer Wahl. Bei dem Einsatz steht die Beratung und nicht die Kontrolle im Vordergrund.<br />
<br />
Die Häufigkeit solcher Pflichtbesuche richtet sich nach der Pflegestufe. Bei Pflegestufe I und II findet alle 6 Monate, bei Pflegestufe III alle 3 Monate ein Besuch statt. Pflegebedürftige mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung sind berechtigt, den Beratungseinsatz innerhalb der genannten Zeiträume zweimal in Anspruch zu nehmen. Die Kosten für den Einsatz werden von der Pflegekasse übernommen.<br />
<br />
Sofern festgestellt wird, dass die häusliche Pflege nicht hinreichend sichergestellt ist oder Pflegeschäden aufgetreten sind oder sogar eine so genannte gefährliche Pflegesituation vorliegt, verliert der Pflegebedürftige den Anspruch auf das Pflegegeld. Das hat zur Folge, dass die Pflege entweder von einem ambulanten Pflegedienst übernommen werden muss oder voll-/teilstationäre Pflege erforderlich wird, wofür die Pflegekasse aufkommen muss. Praktisch machen die Pflegekassen aber von dieser Möglichkeit kaum Gebrauch.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Die Unterscheidung der Pflegestufen]]></title>
			<link>http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=42</link>
			<pubDate>Fri, 31 Oct 2008 18:14:57 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=42</guid>
			<description><![CDATA[Pflegestufe I:<br />
erhebliche Pflegebedürftigkeit, d. h. Hilfebedarf mindestens 90 Minuten pro Tag. Auf die Grundpflege müssen dabei mehr als 45 Minuten täglich entfallen. <br />
<br />
Pflegestufe II:<br />
schwere Pflegebedürftigkeit, <br />
d. h. Hilfebedarf mindestens 180 Minuten pro Tag mit einem Grundpflegebedarf von mindestens 120 Minuten täglich. <br />
<br />
Pflegestufe III:<br />
schwerste Pflegebedürftigkeit, <br />
d. h. Hilfebedarf mindestens 300 Minuten pro Tag. Der Anteil an der Grundpflege muss dabei mindestens 240 Minuten täglich betragen. <br />
Wenn der Pflegeaufwand das Maß der Pflegestufe III weit übersteigt, kann ein sogenannter Härtefall vorliegen. Die Pflegekasse kann in diesem Fall im Rahmen der Pflegesachleistung und der vollstationären Pflege weitere Leistungen gewähren.<br />
 <br />
Pflegestufe 0:<br />
Pflegebedarf unterhalb von 90 Minuten etc.<br />
Hier gibt es keine Leistung.<br />
<br />
Der Betreuungsbedarf einer Person besteht zwar, jedoch liegt unterhalb der Zeitaufwandsschwelle, die von der Pflegeversicherung als Voraussetzung für Leistungen der Pflegestufe I mindestens verlangt wird. <br />
<br />
Das heißt nicht, dass keine Pflege oder hauswirtschaftliche Unterstützung nötig wäre. <br />
<br />
Seit 1. Juli 2008 besteht erstmalig für Demenzkranke , bereits auch in der Pflegestufe "0", ein Anspruch auf „Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf“.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Pflegestufe I:<br />
erhebliche Pflegebedürftigkeit, d. h. Hilfebedarf mindestens 90 Minuten pro Tag. Auf die Grundpflege müssen dabei mehr als 45 Minuten täglich entfallen. <br />
<br />
Pflegestufe II:<br />
schwere Pflegebedürftigkeit, <br />
d. h. Hilfebedarf mindestens 180 Minuten pro Tag mit einem Grundpflegebedarf von mindestens 120 Minuten täglich. <br />
<br />
Pflegestufe III:<br />
schwerste Pflegebedürftigkeit, <br />
d. h. Hilfebedarf mindestens 300 Minuten pro Tag. Der Anteil an der Grundpflege muss dabei mindestens 240 Minuten täglich betragen. <br />
Wenn der Pflegeaufwand das Maß der Pflegestufe III weit übersteigt, kann ein sogenannter Härtefall vorliegen. Die Pflegekasse kann in diesem Fall im Rahmen der Pflegesachleistung und der vollstationären Pflege weitere Leistungen gewähren.<br />
 <br />
Pflegestufe 0:<br />
Pflegebedarf unterhalb von 90 Minuten etc.<br />
Hier gibt es keine Leistung.<br />
<br />
Der Betreuungsbedarf einer Person besteht zwar, jedoch liegt unterhalb der Zeitaufwandsschwelle, die von der Pflegeversicherung als Voraussetzung für Leistungen der Pflegestufe I mindestens verlangt wird. <br />
<br />
Das heißt nicht, dass keine Pflege oder hauswirtschaftliche Unterstützung nötig wäre. <br />
<br />
Seit 1. Juli 2008 besteht erstmalig für Demenzkranke , bereits auch in der Pflegestufe "0", ein Anspruch auf „Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf“.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Allgemeines zum Pflegegutachten]]></title>
			<link>http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=41</link>
			<pubDate>Fri, 31 Oct 2008 18:03:22 +0100</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=41</guid>
			<description><![CDATA[Die Pflegekasse lässt vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder bei knappschaftlich Versicherten vom Sozialmedizinischen Dienst ein Gutachten anfertigen, um die Pflegebedürftigkeit und den Pflegeaufwand dafür im Einzelnen festzustellen. <br />
<br />
Die Unternehmen der privaten Pflegepflichtversicherung beauftragen als Gutachter die eigens dafür gegründete Medicproof GmbH, für die die gleichen Maßstäbe wie für die Gutachter der gesetzlichen Krankenversicherung gelten.<br />
<br />
Der Gutachter stellt den Zeitbedarf für die persönliche Pflege wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie für die hauswirtschaftliche Versorgung in einem Pflegegutachten fest. <br />
<br />
Seit dem 1. Juni 1997 bundesweit geltenden Begutachtungsrichtlinien wird für jede einzelne Tätigkeit von dem Zeitbedarf ausgegangen, den ein fiktiver „geübter, gesunder Laie mittleren Alters“ für diese Tätigkeit benötigen würde. Es bleibt unberücksichtigt, ob die vorgesehene Pflegeperson selbst schon älter oder aus anderen Gründen nicht voll arbeitsfähig ist. Seitdem gelten für jede einzelne Tätigkeit Vorgabezeiten in Form von Zeitkorridoren, die es ermöglichen, individuelle Besonderheiten der zu Pflegenden weitgehend zu berücksichtigen. <br />
<br />
Hier ein Beispiel: Als Zeitkorridor für eine Ganzkörperwäsche sind 20 bis 25 Min. vorgegeben. Nun liegen erschwerende Faktoren vor – beispielsweise besonders hohes Körpergewicht oder Abwehrverhalten – hier kann der Gutachter jedoch hiervon abweichen und einen über 25 Minuten liegenden Wert ansetzen. <br />
<br />
Entsprechendes gilt für erleichternde Faktoren; so empfiehlt der Gutachter bei besonders niedrigem Körpergewicht einen geringeren Wert als 20 Minuten. Er muss aber Abweichungen immer für den Einzelfall begründen. Die vorgegebenen Zeitkorridore gelten nur für die vollständige Übernahme der Verrichtung; Teilhilfen werden geringer bewertet. Für die Anleitung oder die Beaufsichtigung, die der aktivierenden Pflege dienen, können die Zeitkorridore überschritten werden.<br />
<br />
Für Kinder gelten besondere, nach dem Alter abgestufte Werte zur Bemessung der Pflegezeiten, die sich nur an dem durch Krankheit oder Behinderung usw. bedingten zusätzlichen Pflegebedarf gegenüber normal entwickelten Kindern gleichen Alters orientieren.<br />
<br />
Der Gutachter empfiehlt der Pflegekasse entsprechend dem von ihm festgestellten Pflegeaufwand keine oder eine der Pflegestufen und gibt Hinweise zur Art der Pflege; das heißt ob häusliche Pflege durch ehrenamtliche Pflegepersonen, durch einen ambulanten Pflegedienst oder stationäre Pflege in Betracht kommt. Bei ehrenamtlicher häuslicher Pflege (z. B. durch den/die Partnerin) wird beurteilt und der Pflegekasse auch berichtet, ob und durch welche bisherige Pflegeperson(en) diese gesichert erscheint.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Die Pflegekasse lässt vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder bei knappschaftlich Versicherten vom Sozialmedizinischen Dienst ein Gutachten anfertigen, um die Pflegebedürftigkeit und den Pflegeaufwand dafür im Einzelnen festzustellen. <br />
<br />
Die Unternehmen der privaten Pflegepflichtversicherung beauftragen als Gutachter die eigens dafür gegründete Medicproof GmbH, für die die gleichen Maßstäbe wie für die Gutachter der gesetzlichen Krankenversicherung gelten.<br />
<br />
Der Gutachter stellt den Zeitbedarf für die persönliche Pflege wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie für die hauswirtschaftliche Versorgung in einem Pflegegutachten fest. <br />
<br />
Seit dem 1. Juni 1997 bundesweit geltenden Begutachtungsrichtlinien wird für jede einzelne Tätigkeit von dem Zeitbedarf ausgegangen, den ein fiktiver „geübter, gesunder Laie mittleren Alters“ für diese Tätigkeit benötigen würde. Es bleibt unberücksichtigt, ob die vorgesehene Pflegeperson selbst schon älter oder aus anderen Gründen nicht voll arbeitsfähig ist. Seitdem gelten für jede einzelne Tätigkeit Vorgabezeiten in Form von Zeitkorridoren, die es ermöglichen, individuelle Besonderheiten der zu Pflegenden weitgehend zu berücksichtigen. <br />
<br />
Hier ein Beispiel: Als Zeitkorridor für eine Ganzkörperwäsche sind 20 bis 25 Min. vorgegeben. Nun liegen erschwerende Faktoren vor – beispielsweise besonders hohes Körpergewicht oder Abwehrverhalten – hier kann der Gutachter jedoch hiervon abweichen und einen über 25 Minuten liegenden Wert ansetzen. <br />
<br />
Entsprechendes gilt für erleichternde Faktoren; so empfiehlt der Gutachter bei besonders niedrigem Körpergewicht einen geringeren Wert als 20 Minuten. Er muss aber Abweichungen immer für den Einzelfall begründen. Die vorgegebenen Zeitkorridore gelten nur für die vollständige Übernahme der Verrichtung; Teilhilfen werden geringer bewertet. Für die Anleitung oder die Beaufsichtigung, die der aktivierenden Pflege dienen, können die Zeitkorridore überschritten werden.<br />
<br />
Für Kinder gelten besondere, nach dem Alter abgestufte Werte zur Bemessung der Pflegezeiten, die sich nur an dem durch Krankheit oder Behinderung usw. bedingten zusätzlichen Pflegebedarf gegenüber normal entwickelten Kindern gleichen Alters orientieren.<br />
<br />
Der Gutachter empfiehlt der Pflegekasse entsprechend dem von ihm festgestellten Pflegeaufwand keine oder eine der Pflegestufen und gibt Hinweise zur Art der Pflege; das heißt ob häusliche Pflege durch ehrenamtliche Pflegepersonen, durch einen ambulanten Pflegedienst oder stationäre Pflege in Betracht kommt. Bei ehrenamtlicher häuslicher Pflege (z. B. durch den/die Partnerin) wird beurteilt und der Pflegekasse auch berichtet, ob und durch welche bisherige Pflegeperson(en) diese gesichert erscheint.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Mein Wunsch]]></title>
			<link>http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=40</link>
			<pubDate>Fri, 01 Aug 2008 11:23:23 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=40</guid>
			<description><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
ich finde die Seite hier sehr gut, aber mein Wunsch wären noch mehr Informationen wie z. B. was ich machen muß, wenn ich nicht mit der Eingruppierung des medizinischen Dienst einverstanden sind, wo es Adressen über Beratungsstellen zum Thema Pflege gibt, wo ich mich rechtlich informieren kann z. B. Anwaltshotline usw...<br />
<br />
Vielleicht kann man hier da noch was machen.<br />
<br />
Wäre schön wenn auch andere Benutzer hier da Forum mit benützen würden und Ideen mit einbringen, damit der Betreiber weitere Ideen mit aufnimmt, da ich denke, das dieses Portal eine gute Anlaufstelle werden kann.<br />
<br />
Viele Grüße<br />
Eurer Pflegeberater]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
ich finde die Seite hier sehr gut, aber mein Wunsch wären noch mehr Informationen wie z. B. was ich machen muß, wenn ich nicht mit der Eingruppierung des medizinischen Dienst einverstanden sind, wo es Adressen über Beratungsstellen zum Thema Pflege gibt, wo ich mich rechtlich informieren kann z. B. Anwaltshotline usw...<br />
<br />
Vielleicht kann man hier da noch was machen.<br />
<br />
Wäre schön wenn auch andere Benutzer hier da Forum mit benützen würden und Ideen mit einbringen, damit der Betreiber weitere Ideen mit aufnimmt, da ich denke, das dieses Portal eine gute Anlaufstelle werden kann.<br />
<br />
Viele Grüße<br />
Eurer Pflegeberater]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Pflegereform 2008]]></title>
			<link>http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=39</link>
			<pubDate>Tue, 29 Jul 2008 09:34:23 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=39</guid>
			<description><![CDATA[In der Pflege wird deutlich, was es heißt in einer Gesellschaft zu leben, in der sich Lebensentwürfe und Familienstrukturen stark wandeln. Ein Großteil der älteren Menschen möchte zu Hause gepflegt werden, doch ihre Angehörigen wissen häufig nicht, wie sie die Pflege zu Hause organisieren sollen. Übernehmen die berufstätigen Kinder die Pflege, muss insbesondere geklärt werden, wie sie in dieser Zeit sozial abgesichert sind. <br />
<br />
Demenziell erkrankte Menschen brauchen nicht nur Hilfe bei der körperlichen Pflege, sondern auch Betreuung. Wer für seinen Angehörigen einen Platz in einem Pflegeheim sucht, möchte wissen, wie es um die Qualität der Pflegeeinrichtung bestellt ist. Die Pflegereform – das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung – passt die Strukturen in der Pflegeversicherung besser an die Bedürfnisse der Menschen an. Sie verbessert die Qualität der Pflege, macht gute und weniger gute Einrichtungen für Bürgerinnen und Bürger transparent und die erbrachten Leistungen besser vergleichbar. Und sie trägt dazu bei, dass pflegebedürftige Menschen so leben, wohnen und betreut werden, wie sie es gerne möchten.<br />
<br />
Die wichtigsten Verbesserungen im Überblick<br />
<br />
die meisten Leistungen werden bis 2012 schrittweise erhöht<br />
der Betreuungsbetrag für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (wie etwa demenziell oder psychisch erkrankte Menschen) steigt von bisher bis zu 460 Euro jährlich auf bis zu 1.200 Euro (Grundbetrag) bzw. bis zu 2.400 Euro (erhöhter Betrag),<br />
in Heimen können für Menschen, die besondere Betreuung brauchen, Betreuungsassistenten eingestellt werden,<br />
ein Rechtsanspruch auf individuelle und umfassende Pflegeberatung (Fallmanagement) wird eingeführt,<br />
Pflege- und Krankenkassen richten Pflegestützpunkte ein, wenn die einzelnen Bundesländer sich für den Aufbau von Pflegestützpunkten entscheiden,<br />
pflegende Angehörige bekommen Anspruch auf eine Pflegezeit von bis zu sechs Monaten, in der sie kein Gehalt erhalten, aber sozialversichert bleiben. Wird ein Angehöriger unerwartet pflegebedürftig, gibt es die Möglichkeit der kurzfristigen Freistellung für bis zu zehn Tage,<br />
niedrigschwellige Angebote (zum Beispiel Betreuungsgruppen, Tagesbetreuung, Helferinnenkreise zur stundenweise Entlastung von pflegenden Angehörigen) sowie ehrenamtliche Strukturen und die Selbsthilfe im Pflegebereich werden zusätzlich gefördert,<br />
ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen werden jährlich und grundsätzlich unangemeldet kontrolliert, die Qualitätsberichte werden in verständlicher Form veröffentlicht.<br />
<br />
Downloads<br />
<br />
Ratgeber Pflege: Alles was Sie zur Pflege wissen müssen. <br />
Acrobat-Datei (PDF) 2.7 MB<br />
<br />
http://www.bmg.bund.de/cln_110/SharedDoc...-07055.pdf<br />
<br />
Gut zu wissen – das Wichtigste zur Pflegereform 2008 <br />
Acrobat-Datei (PDF) 2.9 MB<br />
<br />
http://www.bmg.bund.de/cln_110/SharedDoc...-07054.pdf<br />
<br />
Soziale Absicherung in der Pflegezeit <br />
Acrobat-Datei (PDF) 18 KB<br />
<br />
http://www.bmg.bund.de/cln_110/SharedDoc...herung.pdf<br />
<br />
Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung auf einen Blick <br />
Acrobat-Datei (PDF) 656 KB<br />
<br />
http://www.bmg.bund.de/cln_110/SharedDoc...Fakten.pdf<br />
<br />
Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Pflegereform <br />
Acrobat-Datei (PDF) 2.3 MB<br />
<br />
http://www.bmg.bund.de/cln_110/SharedDoc...ntwurf.pdf<br />
Veränderte Pflegesätze <br />
<br />
Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick <br />
Acrobat-Datei (PDF) 29 KB<br />
<br />
http://www.bmg.bund.de/cln_110/SharedDoc...rblick.pdf<br />
<br />
Links<br />
<br />
Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) <br />
http://frei.bundesgesetzblatt.de<br />
<br />
Weitere Infos finden Sie unter:<br />
<br />
http://www.bmg.bund.de/cln_117/nn_116824...-2008.html]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[In der Pflege wird deutlich, was es heißt in einer Gesellschaft zu leben, in der sich Lebensentwürfe und Familienstrukturen stark wandeln. Ein Großteil der älteren Menschen möchte zu Hause gepflegt werden, doch ihre Angehörigen wissen häufig nicht, wie sie die Pflege zu Hause organisieren sollen. Übernehmen die berufstätigen Kinder die Pflege, muss insbesondere geklärt werden, wie sie in dieser Zeit sozial abgesichert sind. <br />
<br />
Demenziell erkrankte Menschen brauchen nicht nur Hilfe bei der körperlichen Pflege, sondern auch Betreuung. Wer für seinen Angehörigen einen Platz in einem Pflegeheim sucht, möchte wissen, wie es um die Qualität der Pflegeeinrichtung bestellt ist. Die Pflegereform – das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung – passt die Strukturen in der Pflegeversicherung besser an die Bedürfnisse der Menschen an. Sie verbessert die Qualität der Pflege, macht gute und weniger gute Einrichtungen für Bürgerinnen und Bürger transparent und die erbrachten Leistungen besser vergleichbar. Und sie trägt dazu bei, dass pflegebedürftige Menschen so leben, wohnen und betreut werden, wie sie es gerne möchten.<br />
<br />
Die wichtigsten Verbesserungen im Überblick<br />
<br />
die meisten Leistungen werden bis 2012 schrittweise erhöht<br />
der Betreuungsbetrag für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (wie etwa demenziell oder psychisch erkrankte Menschen) steigt von bisher bis zu 460 Euro jährlich auf bis zu 1.200 Euro (Grundbetrag) bzw. bis zu 2.400 Euro (erhöhter Betrag),<br />
in Heimen können für Menschen, die besondere Betreuung brauchen, Betreuungsassistenten eingestellt werden,<br />
ein Rechtsanspruch auf individuelle und umfassende Pflegeberatung (Fallmanagement) wird eingeführt,<br />
Pflege- und Krankenkassen richten Pflegestützpunkte ein, wenn die einzelnen Bundesländer sich für den Aufbau von Pflegestützpunkten entscheiden,<br />
pflegende Angehörige bekommen Anspruch auf eine Pflegezeit von bis zu sechs Monaten, in der sie kein Gehalt erhalten, aber sozialversichert bleiben. Wird ein Angehöriger unerwartet pflegebedürftig, gibt es die Möglichkeit der kurzfristigen Freistellung für bis zu zehn Tage,<br />
niedrigschwellige Angebote (zum Beispiel Betreuungsgruppen, Tagesbetreuung, Helferinnenkreise zur stundenweise Entlastung von pflegenden Angehörigen) sowie ehrenamtliche Strukturen und die Selbsthilfe im Pflegebereich werden zusätzlich gefördert,<br />
ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen werden jährlich und grundsätzlich unangemeldet kontrolliert, die Qualitätsberichte werden in verständlicher Form veröffentlicht.<br />
<br />
Downloads<br />
<br />
Ratgeber Pflege: Alles was Sie zur Pflege wissen müssen. <br />
Acrobat-Datei (PDF) 2.7 MB<br />
<br />
http://www.bmg.bund.de/cln_110/SharedDoc...-07055.pdf<br />
<br />
Gut zu wissen – das Wichtigste zur Pflegereform 2008 <br />
Acrobat-Datei (PDF) 2.9 MB<br />
<br />
http://www.bmg.bund.de/cln_110/SharedDoc...-07054.pdf<br />
<br />
Soziale Absicherung in der Pflegezeit <br />
Acrobat-Datei (PDF) 18 KB<br />
<br />
http://www.bmg.bund.de/cln_110/SharedDoc...herung.pdf<br />
<br />
Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung auf einen Blick <br />
Acrobat-Datei (PDF) 656 KB<br />
<br />
http://www.bmg.bund.de/cln_110/SharedDoc...Fakten.pdf<br />
<br />
Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Pflegereform <br />
Acrobat-Datei (PDF) 2.3 MB<br />
<br />
http://www.bmg.bund.de/cln_110/SharedDoc...ntwurf.pdf<br />
Veränderte Pflegesätze <br />
<br />
Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick <br />
Acrobat-Datei (PDF) 29 KB<br />
<br />
http://www.bmg.bund.de/cln_110/SharedDoc...rblick.pdf<br />
<br />
Links<br />
<br />
Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) <br />
http://frei.bundesgesetzblatt.de<br />
<br />
Weitere Infos finden Sie unter:<br />
<br />
http://www.bmg.bund.de/cln_117/nn_116824...-2008.html]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[SPD: Bürgerversicherung bleibt das Ziel]]></title>
			<link>http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=38</link>
			<pubDate>Tue, 29 Jul 2008 09:21:06 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=38</guid>
			<description><![CDATA[Die Sozialdemokraten sehen in der zum 1. Juli in Kraft getretenen Pflegereform einen Schritt in die richtige Richtung.<br />
<br />
Laut den SPD-Abgeordneten noch einige offene Baustellen. So heißt es z. B. "Wir wollen den solidarischen Ausgleich von Privatversicherungen an die gesetzliche Pflegeversicherung erreichen". <br />
<br />
Während es der privaten Pflegeversicherung gelungen sei, aufgrund günstigerer Risiken ihrer Versicherten einen Kapitalstock von 16,4 Milliarden Euro anzuhäufen, müssten der sozialen Pflegeversicherung langfristig höhere Finanzmittel zugeführt werden. Ein Finanzausgleich könne der sozialen Pflegeversicherung jährlich 1 Milliarde Euro einbringen.<br />
<br />
Grundsätzlich streben die Sozialdemokraten eine Bürgerversicherung Pflege an, an der alle Bürger mit allen Einkommensarten beteiligt werden. Nur diese soll eine wirklich solidarische und nachhaltige Finanzierung der Pflege ermöglichen. <br />
<br />
Als notwendig erachtet es die SPD-Fraktion zudem, Pflegeberufe attraktiver zu machen. So sei die Einführung eines Mindestlohns ist hier eine Maßnahme, um dem drohenden Pflegekräftemangel entgegenzuwirken. <br />
<br />
Denn gute Pflege habe ihren Wert und die Attraktivität eines Berufes drücke sich auch in seiner Bezahlung aus.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Die Sozialdemokraten sehen in der zum 1. Juli in Kraft getretenen Pflegereform einen Schritt in die richtige Richtung.<br />
<br />
Laut den SPD-Abgeordneten noch einige offene Baustellen. So heißt es z. B. "Wir wollen den solidarischen Ausgleich von Privatversicherungen an die gesetzliche Pflegeversicherung erreichen". <br />
<br />
Während es der privaten Pflegeversicherung gelungen sei, aufgrund günstigerer Risiken ihrer Versicherten einen Kapitalstock von 16,4 Milliarden Euro anzuhäufen, müssten der sozialen Pflegeversicherung langfristig höhere Finanzmittel zugeführt werden. Ein Finanzausgleich könne der sozialen Pflegeversicherung jährlich 1 Milliarde Euro einbringen.<br />
<br />
Grundsätzlich streben die Sozialdemokraten eine Bürgerversicherung Pflege an, an der alle Bürger mit allen Einkommensarten beteiligt werden. Nur diese soll eine wirklich solidarische und nachhaltige Finanzierung der Pflege ermöglichen. <br />
<br />
Als notwendig erachtet es die SPD-Fraktion zudem, Pflegeberufe attraktiver zu machen. So sei die Einführung eines Mindestlohns ist hier eine Maßnahme, um dem drohenden Pflegekräftemangel entgegenzuwirken. <br />
<br />
Denn gute Pflege habe ihren Wert und die Attraktivität eines Berufes drücke sich auch in seiner Bezahlung aus.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Kurzzeitpflege für behinderte Kinder durch Pflegereform möglich]]></title>
			<link>http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=37</link>
			<pubDate>Tue, 29 Jul 2008 08:52:30 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=37</guid>
			<description><![CDATA[Die Pflegereform hilft allen - auch den Kindern.<br />
<br />
Die üblichen Pflegeheime und Kurzzeitpflegeeinrichtungen sind für die Pflege und Betreuung von behinderten Kindern in der Regel leider oft nicht geeignet. Deshalb konnte der Anspruch auf Kurzzeitpflege bisher von pflegebedürftigen behinderten Kindern kaum genutzt werden.<br />
<br />
Mit der Pflegereform wurde zum 1. Juli 2008, im Interesse pflegebedürftiger behinderter Kinder und ihrer Familien, ein neuer Anspruch auf Kurzzeitpflege eingeführt. Pflegebedürftige behinderte Kinder unter 18 Jahren können jetzt die Kurzzeitpflege auch in von den Pflegekassen nicht zugelassenen, aber dennoch geeigneten Einrichtungen nutzen. Beispielsweise in Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen.<br />
<br />
Familien hatten bisher zur Entlastung im häuslichen Bereich den Anspruch auf Verhinderungspflege. Jetzt besteht zusätzlich der Anspruch auf Kurzzeitpflege. Den pflegebedürftigen behinderten Kindern und ihren Familien wird damit eine neue Finanzierungsmöglichkeit eröffnet, damit sie z. B. Betreuungsplätze, die von Behindertenwohnheimen in den Ferien angeboten werden, nutzen können. Die Pflegeversicherung übernimmt zur Finanzierung der Kurzzeitpflege in geeigneten Einrichtungen von bis zu vier Wochen 1.470 Euro jährlich. Darüber hinaus kann für pflegebedürftige Kinder weiterhin der Anspruch auf Verhinderungspflege in Höhe von bis zu 1.470 Euro jährlich genutzt werden.<br />
<br />
In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Arbeiten für einen möglichen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ein neues Begutachtungsinstrument zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit nicht nur bei Erwachsenen, sondern auch bei Kindern in 8 Modellregionen (Baden-Württemberg, Berlin, Nordrhein, Sachsen, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Thüringen) durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung praktisch erprobt wird.<br />
<br />
Weitere Infos hierzu finden Sie auch unter<br />
<br />
http://www.bmg.bund.de/]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Die Pflegereform hilft allen - auch den Kindern.<br />
<br />
Die üblichen Pflegeheime und Kurzzeitpflegeeinrichtungen sind für die Pflege und Betreuung von behinderten Kindern in der Regel leider oft nicht geeignet. Deshalb konnte der Anspruch auf Kurzzeitpflege bisher von pflegebedürftigen behinderten Kindern kaum genutzt werden.<br />
<br />
Mit der Pflegereform wurde zum 1. Juli 2008, im Interesse pflegebedürftiger behinderter Kinder und ihrer Familien, ein neuer Anspruch auf Kurzzeitpflege eingeführt. Pflegebedürftige behinderte Kinder unter 18 Jahren können jetzt die Kurzzeitpflege auch in von den Pflegekassen nicht zugelassenen, aber dennoch geeigneten Einrichtungen nutzen. Beispielsweise in Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen.<br />
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Familien hatten bisher zur Entlastung im häuslichen Bereich den Anspruch auf Verhinderungspflege. Jetzt besteht zusätzlich der Anspruch auf Kurzzeitpflege. Den pflegebedürftigen behinderten Kindern und ihren Familien wird damit eine neue Finanzierungsmöglichkeit eröffnet, damit sie z. B. Betreuungsplätze, die von Behindertenwohnheimen in den Ferien angeboten werden, nutzen können. Die Pflegeversicherung übernimmt zur Finanzierung der Kurzzeitpflege in geeigneten Einrichtungen von bis zu vier Wochen 1.470 Euro jährlich. Darüber hinaus kann für pflegebedürftige Kinder weiterhin der Anspruch auf Verhinderungspflege in Höhe von bis zu 1.470 Euro jährlich genutzt werden.<br />
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In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Arbeiten für einen möglichen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ein neues Begutachtungsinstrument zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit nicht nur bei Erwachsenen, sondern auch bei Kindern in 8 Modellregionen (Baden-Württemberg, Berlin, Nordrhein, Sachsen, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Thüringen) durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung praktisch erprobt wird.<br />
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Weitere Infos hierzu finden Sie auch unter<br />
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http://www.bmg.bund.de/]]></content:encoded>
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