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		<title><![CDATA[Pflege-Meister Forum - Alle Foren]]></title>
		<link>http://pflege-meister.com/forums/</link>
		<description><![CDATA[Pflege-Meister Forum - http://pflege-meister.com/forums]]></description>
		<pubDate>Tue, 07 Oct 2008 11:04:33 +0200</pubDate>
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		<item>
			<title><![CDATA[Mein Wunsch]]></title>
			<link>http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=40</link>
			<pubDate>Fri, 01 Aug 2008 11:23:23 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=40</guid>
			<description><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
ich finde die Seite hier sehr gut, aber mein Wunsch wären noch mehr Informationen wie z. B. was ich machen muß, wenn ich nicht mit der Eingruppierung des medizinischen Dienst einverstanden sind, wo es Adressen über Beratungsstellen zum Thema Pflege gibt, wo ich mich rechtlich informieren kann z. B. Anwaltshotline usw...<br />
<br />
Vielleicht kann man hier da noch was machen.<br />
<br />
Wäre schön wenn auch andere Benutzer hier da Forum mit benützen würden und Ideen mit einbringen, damit der Betreiber weitere Ideen mit aufnimmt, da ich denke, das dieses Portal eine gute Anlaufstelle werden kann.<br />
<br />
Viele Grüße<br />
Eurer Pflegeberater]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
ich finde die Seite hier sehr gut, aber mein Wunsch wären noch mehr Informationen wie z. B. was ich machen muß, wenn ich nicht mit der Eingruppierung des medizinischen Dienst einverstanden sind, wo es Adressen über Beratungsstellen zum Thema Pflege gibt, wo ich mich rechtlich informieren kann z. B. Anwaltshotline usw...<br />
<br />
Vielleicht kann man hier da noch was machen.<br />
<br />
Wäre schön wenn auch andere Benutzer hier da Forum mit benützen würden und Ideen mit einbringen, damit der Betreiber weitere Ideen mit aufnimmt, da ich denke, das dieses Portal eine gute Anlaufstelle werden kann.<br />
<br />
Viele Grüße<br />
Eurer Pflegeberater]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Pflegereform 2008]]></title>
			<link>http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=39</link>
			<pubDate>Tue, 29 Jul 2008 09:34:23 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=39</guid>
			<description><![CDATA[In der Pflege wird deutlich, was es heißt in einer Gesellschaft zu leben, in der sich Lebensentwürfe und Familienstrukturen stark wandeln. Ein Großteil der älteren Menschen möchte zu Hause gepflegt werden, doch ihre Angehörigen wissen häufig nicht, wie sie die Pflege zu Hause organisieren sollen. Übernehmen die berufstätigen Kinder die Pflege, muss insbesondere geklärt werden, wie sie in dieser Zeit sozial abgesichert sind. <br />
<br />
Demenziell erkrankte Menschen brauchen nicht nur Hilfe bei der körperlichen Pflege, sondern auch Betreuung. Wer für seinen Angehörigen einen Platz in einem Pflegeheim sucht, möchte wissen, wie es um die Qualität der Pflegeeinrichtung bestellt ist. Die Pflegereform – das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung – passt die Strukturen in der Pflegeversicherung besser an die Bedürfnisse der Menschen an. Sie verbessert die Qualität der Pflege, macht gute und weniger gute Einrichtungen für Bürgerinnen und Bürger transparent und die erbrachten Leistungen besser vergleichbar. Und sie trägt dazu bei, dass pflegebedürftige Menschen so leben, wohnen und betreut werden, wie sie es gerne möchten.<br />
<br />
Die wichtigsten Verbesserungen im Überblick<br />
<br />
die meisten Leistungen werden bis 2012 schrittweise erhöht<br />
der Betreuungsbetrag für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (wie etwa demenziell oder psychisch erkrankte Menschen) steigt von bisher bis zu 460 Euro jährlich auf bis zu 1.200 Euro (Grundbetrag) bzw. bis zu 2.400 Euro (erhöhter Betrag),<br />
in Heimen können für Menschen, die besondere Betreuung brauchen, Betreuungsassistenten eingestellt werden,<br />
ein Rechtsanspruch auf individuelle und umfassende Pflegeberatung (Fallmanagement) wird eingeführt,<br />
Pflege- und Krankenkassen richten Pflegestützpunkte ein, wenn die einzelnen Bundesländer sich für den Aufbau von Pflegestützpunkten entscheiden,<br />
pflegende Angehörige bekommen Anspruch auf eine Pflegezeit von bis zu sechs Monaten, in der sie kein Gehalt erhalten, aber sozialversichert bleiben. Wird ein Angehöriger unerwartet pflegebedürftig, gibt es die Möglichkeit der kurzfristigen Freistellung für bis zu zehn Tage,<br />
niedrigschwellige Angebote (zum Beispiel Betreuungsgruppen, Tagesbetreuung, Helferinnenkreise zur stundenweise Entlastung von pflegenden Angehörigen) sowie ehrenamtliche Strukturen und die Selbsthilfe im Pflegebereich werden zusätzlich gefördert,<br />
ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen werden jährlich und grundsätzlich unangemeldet kontrolliert, die Qualitätsberichte werden in verständlicher Form veröffentlicht.<br />
<br />
Downloads<br />
<br />
Ratgeber Pflege: Alles was Sie zur Pflege wissen müssen. <br />
Acrobat-Datei (PDF) 2.7 MB<br />
<br />
http://www.bmg.bund.de/cln_110/SharedDoc...-07055.pdf<br />
<br />
Gut zu wissen – das Wichtigste zur Pflegereform 2008 <br />
Acrobat-Datei (PDF) 2.9 MB<br />
<br />
http://www.bmg.bund.de/cln_110/SharedDoc...-07054.pdf<br />
<br />
Soziale Absicherung in der Pflegezeit <br />
Acrobat-Datei (PDF) 18 KB<br />
<br />
http://www.bmg.bund.de/cln_110/SharedDoc...herung.pdf<br />
<br />
Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung auf einen Blick <br />
Acrobat-Datei (PDF) 656 KB<br />
<br />
http://www.bmg.bund.de/cln_110/SharedDoc...Fakten.pdf<br />
<br />
Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Pflegereform <br />
Acrobat-Datei (PDF) 2.3 MB<br />
<br />
http://www.bmg.bund.de/cln_110/SharedDoc...ntwurf.pdf<br />
Veränderte Pflegesätze <br />
<br />
Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick <br />
Acrobat-Datei (PDF) 29 KB<br />
<br />
http://www.bmg.bund.de/cln_110/SharedDoc...rblick.pdf<br />
<br />
Links<br />
<br />
Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) <br />
http://frei.bundesgesetzblatt.de<br />
<br />
Weitere Infos finden Sie unter:<br />
<br />
http://www.bmg.bund.de/cln_117/nn_116824...-2008.html]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[In der Pflege wird deutlich, was es heißt in einer Gesellschaft zu leben, in der sich Lebensentwürfe und Familienstrukturen stark wandeln. Ein Großteil der älteren Menschen möchte zu Hause gepflegt werden, doch ihre Angehörigen wissen häufig nicht, wie sie die Pflege zu Hause organisieren sollen. Übernehmen die berufstätigen Kinder die Pflege, muss insbesondere geklärt werden, wie sie in dieser Zeit sozial abgesichert sind. <br />
<br />
Demenziell erkrankte Menschen brauchen nicht nur Hilfe bei der körperlichen Pflege, sondern auch Betreuung. Wer für seinen Angehörigen einen Platz in einem Pflegeheim sucht, möchte wissen, wie es um die Qualität der Pflegeeinrichtung bestellt ist. Die Pflegereform – das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung – passt die Strukturen in der Pflegeversicherung besser an die Bedürfnisse der Menschen an. Sie verbessert die Qualität der Pflege, macht gute und weniger gute Einrichtungen für Bürgerinnen und Bürger transparent und die erbrachten Leistungen besser vergleichbar. Und sie trägt dazu bei, dass pflegebedürftige Menschen so leben, wohnen und betreut werden, wie sie es gerne möchten.<br />
<br />
Die wichtigsten Verbesserungen im Überblick<br />
<br />
die meisten Leistungen werden bis 2012 schrittweise erhöht<br />
der Betreuungsbetrag für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (wie etwa demenziell oder psychisch erkrankte Menschen) steigt von bisher bis zu 460 Euro jährlich auf bis zu 1.200 Euro (Grundbetrag) bzw. bis zu 2.400 Euro (erhöhter Betrag),<br />
in Heimen können für Menschen, die besondere Betreuung brauchen, Betreuungsassistenten eingestellt werden,<br />
ein Rechtsanspruch auf individuelle und umfassende Pflegeberatung (Fallmanagement) wird eingeführt,<br />
Pflege- und Krankenkassen richten Pflegestützpunkte ein, wenn die einzelnen Bundesländer sich für den Aufbau von Pflegestützpunkten entscheiden,<br />
pflegende Angehörige bekommen Anspruch auf eine Pflegezeit von bis zu sechs Monaten, in der sie kein Gehalt erhalten, aber sozialversichert bleiben. Wird ein Angehöriger unerwartet pflegebedürftig, gibt es die Möglichkeit der kurzfristigen Freistellung für bis zu zehn Tage,<br />
niedrigschwellige Angebote (zum Beispiel Betreuungsgruppen, Tagesbetreuung, Helferinnenkreise zur stundenweise Entlastung von pflegenden Angehörigen) sowie ehrenamtliche Strukturen und die Selbsthilfe im Pflegebereich werden zusätzlich gefördert,<br />
ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen werden jährlich und grundsätzlich unangemeldet kontrolliert, die Qualitätsberichte werden in verständlicher Form veröffentlicht.<br />
<br />
Downloads<br />
<br />
Ratgeber Pflege: Alles was Sie zur Pflege wissen müssen. <br />
Acrobat-Datei (PDF) 2.7 MB<br />
<br />
http://www.bmg.bund.de/cln_110/SharedDoc...-07055.pdf<br />
<br />
Gut zu wissen – das Wichtigste zur Pflegereform 2008 <br />
Acrobat-Datei (PDF) 2.9 MB<br />
<br />
http://www.bmg.bund.de/cln_110/SharedDoc...-07054.pdf<br />
<br />
Soziale Absicherung in der Pflegezeit <br />
Acrobat-Datei (PDF) 18 KB<br />
<br />
http://www.bmg.bund.de/cln_110/SharedDoc...herung.pdf<br />
<br />
Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung auf einen Blick <br />
Acrobat-Datei (PDF) 656 KB<br />
<br />
http://www.bmg.bund.de/cln_110/SharedDoc...Fakten.pdf<br />
<br />
Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Pflegereform <br />
Acrobat-Datei (PDF) 2.3 MB<br />
<br />
http://www.bmg.bund.de/cln_110/SharedDoc...ntwurf.pdf<br />
Veränderte Pflegesätze <br />
<br />
Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick <br />
Acrobat-Datei (PDF) 29 KB<br />
<br />
http://www.bmg.bund.de/cln_110/SharedDoc...rblick.pdf<br />
<br />
Links<br />
<br />
Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) <br />
http://frei.bundesgesetzblatt.de<br />
<br />
Weitere Infos finden Sie unter:<br />
<br />
http://www.bmg.bund.de/cln_117/nn_116824...-2008.html]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[SPD: Bürgerversicherung bleibt das Ziel]]></title>
			<link>http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=38</link>
			<pubDate>Tue, 29 Jul 2008 09:21:06 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=38</guid>
			<description><![CDATA[Die Sozialdemokraten sehen in der zum 1. Juli in Kraft getretenen Pflegereform einen Schritt in die richtige Richtung.<br />
<br />
Laut den SPD-Abgeordneten noch einige offene Baustellen. So heißt es z. B. "Wir wollen den solidarischen Ausgleich von Privatversicherungen an die gesetzliche Pflegeversicherung erreichen". <br />
<br />
Während es der privaten Pflegeversicherung gelungen sei, aufgrund günstigerer Risiken ihrer Versicherten einen Kapitalstock von 16,4 Milliarden Euro anzuhäufen, müssten der sozialen Pflegeversicherung langfristig höhere Finanzmittel zugeführt werden. Ein Finanzausgleich könne der sozialen Pflegeversicherung jährlich 1 Milliarde Euro einbringen.<br />
<br />
Grundsätzlich streben die Sozialdemokraten eine Bürgerversicherung Pflege an, an der alle Bürger mit allen Einkommensarten beteiligt werden. Nur diese soll eine wirklich solidarische und nachhaltige Finanzierung der Pflege ermöglichen. <br />
<br />
Als notwendig erachtet es die SPD-Fraktion zudem, Pflegeberufe attraktiver zu machen. So sei die Einführung eines Mindestlohns ist hier eine Maßnahme, um dem drohenden Pflegekräftemangel entgegenzuwirken. <br />
<br />
Denn gute Pflege habe ihren Wert und die Attraktivität eines Berufes drücke sich auch in seiner Bezahlung aus.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Die Sozialdemokraten sehen in der zum 1. Juli in Kraft getretenen Pflegereform einen Schritt in die richtige Richtung.<br />
<br />
Laut den SPD-Abgeordneten noch einige offene Baustellen. So heißt es z. B. "Wir wollen den solidarischen Ausgleich von Privatversicherungen an die gesetzliche Pflegeversicherung erreichen". <br />
<br />
Während es der privaten Pflegeversicherung gelungen sei, aufgrund günstigerer Risiken ihrer Versicherten einen Kapitalstock von 16,4 Milliarden Euro anzuhäufen, müssten der sozialen Pflegeversicherung langfristig höhere Finanzmittel zugeführt werden. Ein Finanzausgleich könne der sozialen Pflegeversicherung jährlich 1 Milliarde Euro einbringen.<br />
<br />
Grundsätzlich streben die Sozialdemokraten eine Bürgerversicherung Pflege an, an der alle Bürger mit allen Einkommensarten beteiligt werden. Nur diese soll eine wirklich solidarische und nachhaltige Finanzierung der Pflege ermöglichen. <br />
<br />
Als notwendig erachtet es die SPD-Fraktion zudem, Pflegeberufe attraktiver zu machen. So sei die Einführung eines Mindestlohns ist hier eine Maßnahme, um dem drohenden Pflegekräftemangel entgegenzuwirken. <br />
<br />
Denn gute Pflege habe ihren Wert und die Attraktivität eines Berufes drücke sich auch in seiner Bezahlung aus.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Kurzzeitpflege für behinderte Kinder durch Pflegereform möglich]]></title>
			<link>http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=37</link>
			<pubDate>Tue, 29 Jul 2008 08:52:30 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=37</guid>
			<description><![CDATA[Die Pflegereform hilft allen - auch den Kindern.<br />
<br />
Die üblichen Pflegeheime und Kurzzeitpflegeeinrichtungen sind für die Pflege und Betreuung von behinderten Kindern in der Regel leider oft nicht geeignet. Deshalb konnte der Anspruch auf Kurzzeitpflege bisher von pflegebedürftigen behinderten Kindern kaum genutzt werden.<br />
<br />
Mit der Pflegereform wurde zum 1. Juli 2008, im Interesse pflegebedürftiger behinderter Kinder und ihrer Familien, ein neuer Anspruch auf Kurzzeitpflege eingeführt. Pflegebedürftige behinderte Kinder unter 18 Jahren können jetzt die Kurzzeitpflege auch in von den Pflegekassen nicht zugelassenen, aber dennoch geeigneten Einrichtungen nutzen. Beispielsweise in Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen.<br />
<br />
Familien hatten bisher zur Entlastung im häuslichen Bereich den Anspruch auf Verhinderungspflege. Jetzt besteht zusätzlich der Anspruch auf Kurzzeitpflege. Den pflegebedürftigen behinderten Kindern und ihren Familien wird damit eine neue Finanzierungsmöglichkeit eröffnet, damit sie z. B. Betreuungsplätze, die von Behindertenwohnheimen in den Ferien angeboten werden, nutzen können. Die Pflegeversicherung übernimmt zur Finanzierung der Kurzzeitpflege in geeigneten Einrichtungen von bis zu vier Wochen 1.470 Euro jährlich. Darüber hinaus kann für pflegebedürftige Kinder weiterhin der Anspruch auf Verhinderungspflege in Höhe von bis zu 1.470 Euro jährlich genutzt werden.<br />
<br />
In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Arbeiten für einen möglichen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ein neues Begutachtungsinstrument zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit nicht nur bei Erwachsenen, sondern auch bei Kindern in 8 Modellregionen (Baden-Württemberg, Berlin, Nordrhein, Sachsen, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Thüringen) durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung praktisch erprobt wird.<br />
<br />
Weitere Infos hierzu finden Sie auch unter<br />
<br />
http://www.bmg.bund.de/]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Die Pflegereform hilft allen - auch den Kindern.<br />
<br />
Die üblichen Pflegeheime und Kurzzeitpflegeeinrichtungen sind für die Pflege und Betreuung von behinderten Kindern in der Regel leider oft nicht geeignet. Deshalb konnte der Anspruch auf Kurzzeitpflege bisher von pflegebedürftigen behinderten Kindern kaum genutzt werden.<br />
<br />
Mit der Pflegereform wurde zum 1. Juli 2008, im Interesse pflegebedürftiger behinderter Kinder und ihrer Familien, ein neuer Anspruch auf Kurzzeitpflege eingeführt. Pflegebedürftige behinderte Kinder unter 18 Jahren können jetzt die Kurzzeitpflege auch in von den Pflegekassen nicht zugelassenen, aber dennoch geeigneten Einrichtungen nutzen. Beispielsweise in Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen.<br />
<br />
Familien hatten bisher zur Entlastung im häuslichen Bereich den Anspruch auf Verhinderungspflege. Jetzt besteht zusätzlich der Anspruch auf Kurzzeitpflege. Den pflegebedürftigen behinderten Kindern und ihren Familien wird damit eine neue Finanzierungsmöglichkeit eröffnet, damit sie z. B. Betreuungsplätze, die von Behindertenwohnheimen in den Ferien angeboten werden, nutzen können. Die Pflegeversicherung übernimmt zur Finanzierung der Kurzzeitpflege in geeigneten Einrichtungen von bis zu vier Wochen 1.470 Euro jährlich. Darüber hinaus kann für pflegebedürftige Kinder weiterhin der Anspruch auf Verhinderungspflege in Höhe von bis zu 1.470 Euro jährlich genutzt werden.<br />
<br />
In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Arbeiten für einen möglichen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ein neues Begutachtungsinstrument zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit nicht nur bei Erwachsenen, sondern auch bei Kindern in 8 Modellregionen (Baden-Württemberg, Berlin, Nordrhein, Sachsen, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Thüringen) durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung praktisch erprobt wird.<br />
<br />
Weitere Infos hierzu finden Sie auch unter<br />
<br />
http://www.bmg.bund.de/]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Pflegereform soll Verbesserungen für alle Beteiligten bringen]]></title>
			<link>http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=36</link>
			<pubDate>Mon, 28 Jul 2008 09:43:18 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=36</guid>
			<description><![CDATA[Pflegeheime werden jährlich geprüft<br />
<br />
Mit dem Start der Pflegereform am 1. Juli werden viele Verbesserungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte wirksam.<br />
<br />
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung und verschiedener Krankenkassen stellten die Neuerungen in der Pflegeversicherung vor:<br />
<br />
 "Die Leistungen werden schrittweise erhöht - im Bereich der häuslichen Pflege, aber auch für an Demenz erkrankte Pflegebedürftige im stationären Bereich. Erstmals wird es einen Anspruch auf individuelle und umfassende Pflegeberatung geben". <br />
<br />
Das Pflegegeld in der Pflegestufe I erhöht sich von derzeit 205 Euro schrittweise auf 235 Euro im Jahr 2012. In der Pflegestufe II klettert der Betrag von derzeit 410 Euro auf dann 440 Euro. In der Pflegestufe III steigt das Pflegegeld im gleichen Zeitraum von 665 auf 700 Euro. Die verbesserten ambulanten und stationären Leistungen sowie die Erhöhung des Pflegegeldes gehen mit einer Steigerung des Beitragssatzes um 0,25 Prozent einher. Eltern zahlen ab dem 1. Juli 1,95 Prozent ihres Bruttogehalts in die Pflegeversicherung, für Kinderlose steigt der Beitragssatz auf 2,20 Prozent. <br />
<br />
Die Reform verbessert die Qualität der Pflege. Sie macht die erbrachten Leistungen der Einrichtungen transparent und besser vergleichbar. Der Auf- und Ausbau wohnortnaher Versorgungsstrukturen wird gestärkt und so eine quartiersbezogene und an den Bedürfnissen der hilfebedürftigen Menschen ausgerichtete Versorgung und Betreuung ermöglicht. <br />
<br />
MDKN und Pflegekassen wollen den Prüfaufwand so gering wie möglich halten. Die meisten Leistungsbezieher mit "erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf", zum Beispiel Menschen mit Demenz, werden ohne zusätzliche MDK-Begutachtung auskommen. Alle, die bereits den Betreuungsbetrag von 460 Euro im Jahr erhalten, bekommen ab dem 1. Juli automatisch 1.200 Euro. Der erhöhte Betrag von 2.400 Euro muss aber bei der Pflegekasse beantragt werden. Kann die Pflegekasse anhand der Aktenlage selbst entscheiden, ist keine MDK-Begutachtung erforderlich. Bei Neuantragstellern, die schon eine Pflegestufe haben, kann bei ausreichender Aktenlage gegebenenfalls auf eine Begutachtung verzichtet werden. Ansonsten ist eine Begutachtung im häuslichen Umfeld notwendig. Das gilt auch für Neuantragsteller ohne Pflegestufe. <br />
<br />
Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen <br />
<br />
Ab 2011 schreibt der Gesetzgeber vor, dass der MDKN die Einrichtungen jährlich prüfen muss. Bisher wurde im Schnitt alle fünf Jahre geprüft. <br />
<br />
Die Prüfungen in Heimen erfolgen grundsätzlich unangemeldet. Die Kosten für Wiederholungsprüfungen zahlen die Heime künftig selbst. Wenn die Einrichtungen eine Zertifizierung durch einen anderen Prüfer vorlegen, kann der Prüfumfang des MDK verringert werden. Für die Ergebnisprüfung ist allerdings nur der Medizinische Dienst zuständig. <br />
<br />
Die Ergebnisse der MDK-Qualitätsprüfungen müssen künftig veröffentlicht werden, und zwar so, dass sie von Laien verstanden werden können. Verkürzte Begutachtungszeiten Änderungen sieht die Reform auch bei den Bearbeitungsfristen vor. Wer ab 1. Juli einen Pflegeantrag stellt, soll innerhalb von fünf Wochen einen schriftlichen Leistungsbescheid der Pflegekasse in den Händen halten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Pflegeheime werden jährlich geprüft<br />
<br />
Mit dem Start der Pflegereform am 1. Juli werden viele Verbesserungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte wirksam.<br />
<br />
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung und verschiedener Krankenkassen stellten die Neuerungen in der Pflegeversicherung vor:<br />
<br />
 "Die Leistungen werden schrittweise erhöht - im Bereich der häuslichen Pflege, aber auch für an Demenz erkrankte Pflegebedürftige im stationären Bereich. Erstmals wird es einen Anspruch auf individuelle und umfassende Pflegeberatung geben". <br />
<br />
Das Pflegegeld in der Pflegestufe I erhöht sich von derzeit 205 Euro schrittweise auf 235 Euro im Jahr 2012. In der Pflegestufe II klettert der Betrag von derzeit 410 Euro auf dann 440 Euro. In der Pflegestufe III steigt das Pflegegeld im gleichen Zeitraum von 665 auf 700 Euro. Die verbesserten ambulanten und stationären Leistungen sowie die Erhöhung des Pflegegeldes gehen mit einer Steigerung des Beitragssatzes um 0,25 Prozent einher. Eltern zahlen ab dem 1. Juli 1,95 Prozent ihres Bruttogehalts in die Pflegeversicherung, für Kinderlose steigt der Beitragssatz auf 2,20 Prozent. <br />
<br />
Die Reform verbessert die Qualität der Pflege. Sie macht die erbrachten Leistungen der Einrichtungen transparent und besser vergleichbar. Der Auf- und Ausbau wohnortnaher Versorgungsstrukturen wird gestärkt und so eine quartiersbezogene und an den Bedürfnissen der hilfebedürftigen Menschen ausgerichtete Versorgung und Betreuung ermöglicht. <br />
<br />
MDKN und Pflegekassen wollen den Prüfaufwand so gering wie möglich halten. Die meisten Leistungsbezieher mit "erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf", zum Beispiel Menschen mit Demenz, werden ohne zusätzliche MDK-Begutachtung auskommen. Alle, die bereits den Betreuungsbetrag von 460 Euro im Jahr erhalten, bekommen ab dem 1. Juli automatisch 1.200 Euro. Der erhöhte Betrag von 2.400 Euro muss aber bei der Pflegekasse beantragt werden. Kann die Pflegekasse anhand der Aktenlage selbst entscheiden, ist keine MDK-Begutachtung erforderlich. Bei Neuantragstellern, die schon eine Pflegestufe haben, kann bei ausreichender Aktenlage gegebenenfalls auf eine Begutachtung verzichtet werden. Ansonsten ist eine Begutachtung im häuslichen Umfeld notwendig. Das gilt auch für Neuantragsteller ohne Pflegestufe. <br />
<br />
Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen <br />
<br />
Ab 2011 schreibt der Gesetzgeber vor, dass der MDKN die Einrichtungen jährlich prüfen muss. Bisher wurde im Schnitt alle fünf Jahre geprüft. <br />
<br />
Die Prüfungen in Heimen erfolgen grundsätzlich unangemeldet. Die Kosten für Wiederholungsprüfungen zahlen die Heime künftig selbst. Wenn die Einrichtungen eine Zertifizierung durch einen anderen Prüfer vorlegen, kann der Prüfumfang des MDK verringert werden. Für die Ergebnisprüfung ist allerdings nur der Medizinische Dienst zuständig. <br />
<br />
Die Ergebnisse der MDK-Qualitätsprüfungen müssen künftig veröffentlicht werden, und zwar so, dass sie von Laien verstanden werden können. Verkürzte Begutachtungszeiten Änderungen sieht die Reform auch bei den Bearbeitungsfristen vor. Wer ab 1. Juli einen Pflegeantrag stellt, soll innerhalb von fünf Wochen einen schriftlichen Leistungsbescheid der Pflegekasse in den Händen halten.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Der PKV-Verband baut eigene Pflegeberatung auf]]></title>
			<link>http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=35</link>
			<pubDate>Fri, 18 Jul 2008 19:00:50 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=35</guid>
			<description><![CDATA[Der Verband der privaten Pflegeversicherung will sich ein eigenes Pflegeberatungsnetz aufbauen, das dezentral in ganz Deutschland etabliert werden soll.<br />
<br />
Das Unternehmen die  Compass Private Pflegeberatung GmbH werde ab 1. Januar 2009 die Pflegeberatung für die PKV übernehmen, teilte der Verband in Berlin mit. <br />
<br />
Ab 2009 haben dann die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen einen gesetzlichen Anspruch auf eine kostenfreie Beratung und Hilfestellung durch eine Pflegeberatung.<br />
<br />
Während in der gesetzlichen Pflegeversicherung die Beratungsleistung in festen Pflegestützpunkten erbracht werden soll, wird für die Mitglieder der privaten Pflegeversicherung eine individuelle und aufsuchende Pflegeberatung angeboten. <br />
<br />
Das Compass-Beratungsangebot soll dezentral als Netzwerk aufgebaut werden, das den Versicherten unabhängig vom Wohnort zur Verfügung steht.<br />
<br />
Investieren will der PKV-Verband vor allem in qualifiziertes Personal, um den Pflegebedürftigen optimal helfen zu können.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Verband der privaten Pflegeversicherung will sich ein eigenes Pflegeberatungsnetz aufbauen, das dezentral in ganz Deutschland etabliert werden soll.<br />
<br />
Das Unternehmen die  Compass Private Pflegeberatung GmbH werde ab 1. Januar 2009 die Pflegeberatung für die PKV übernehmen, teilte der Verband in Berlin mit. <br />
<br />
Ab 2009 haben dann die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen einen gesetzlichen Anspruch auf eine kostenfreie Beratung und Hilfestellung durch eine Pflegeberatung.<br />
<br />
Während in der gesetzlichen Pflegeversicherung die Beratungsleistung in festen Pflegestützpunkten erbracht werden soll, wird für die Mitglieder der privaten Pflegeversicherung eine individuelle und aufsuchende Pflegeberatung angeboten. <br />
<br />
Das Compass-Beratungsangebot soll dezentral als Netzwerk aufgebaut werden, das den Versicherten unabhängig vom Wohnort zur Verfügung steht.<br />
<br />
Investieren will der PKV-Verband vor allem in qualifiziertes Personal, um den Pflegebedürftigen optimal helfen zu können.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Rechtlicher Anspruch auf das Persönliche Budget für behinderte Menschen]]></title>
			<link>http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=34</link>
			<pubDate>Thu, 29 May 2008 11:28:52 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=34</guid>
			<description><![CDATA[Seit 1. Januar 2008 haben behinderte Menschen in Deutschland einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Bisher war es noch im Ermessen der Rehabilitationsträger gestanden, gehandicapten Menschen Hilfeleistungen in dieser neuartigen Form zu gewähren. <br />
<br />
Die Sozialämter der Stadt- und Landkreise gewähren, wenn die Voraussetzungen vorliegen, auf Wunsch Eingliederungshilfe als Persönliches Budget. <br />
<br />
Das Persönliche Budget ist ein monatlicher Geldbetrag. Davon können Frauen und Männer mit Behinderung Dienstleistungen bezahlen, um am Gemeinschaftsleben teilzuhaben. Sie können etwa Helfer organisieren, um selbstständig in der eigenen Wohnung leben. <br />
<br />
Das Persönliche Budget ist keine neue, zusätzliche Leistung. Es ist eine andere Form der Leistung. Normalerweise bewilligen die Ämter komplette Rund-um-Versorgungs-Pakete in einem Heim – von der Unterkunft über die Verpflegung bis zur Freizeitgestaltung. Das Geld erhält das Heim.<br />
<br />
Das Geld aus dem Persönlichen Budget überweist die Behörde dagegen direkt an den gehandicapten Berechtigten. Er oder sie entscheidet selbst, welche Dienste oder Personen er oder sie in Anspruch nehmen möchte. Zum Beispiel kann ein behinderter Mann mit seiner Freundin in eine eigene Miet-Wohnung ziehen und die notwendigen Helfer selbst anheuern. <br />
<br />
Wo gibt es das Budget?<br />
<br />
Behinderte Menschen oder ihre gesetzlichen Betreuer können den Antrag auf ein Persönliches Budget formlos beim jeweiligen Sozialhilfeträger (Landratsamt oder Stadtkreis) stellen. Auch andere Träger wie die Deutsche Rentenversicherung, die Pflegekasse, die Krankenkasse, das Integrationsamt, die Kriegsopferfürsorge, die öffentliche Jugendhilfe, die Unfallversicherung  oder die Agentur für Arbeit nehmen Anträge entgegen.<br />
 <br />
Dort können Sie auch nach den Veraussetzungen für das Persönliche Budget erfragen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Seit 1. Januar 2008 haben behinderte Menschen in Deutschland einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Bisher war es noch im Ermessen der Rehabilitationsträger gestanden, gehandicapten Menschen Hilfeleistungen in dieser neuartigen Form zu gewähren. <br />
<br />
Die Sozialämter der Stadt- und Landkreise gewähren, wenn die Voraussetzungen vorliegen, auf Wunsch Eingliederungshilfe als Persönliches Budget. <br />
<br />
Das Persönliche Budget ist ein monatlicher Geldbetrag. Davon können Frauen und Männer mit Behinderung Dienstleistungen bezahlen, um am Gemeinschaftsleben teilzuhaben. Sie können etwa Helfer organisieren, um selbstständig in der eigenen Wohnung leben. <br />
<br />
Das Persönliche Budget ist keine neue, zusätzliche Leistung. Es ist eine andere Form der Leistung. Normalerweise bewilligen die Ämter komplette Rund-um-Versorgungs-Pakete in einem Heim – von der Unterkunft über die Verpflegung bis zur Freizeitgestaltung. Das Geld erhält das Heim.<br />
<br />
Das Geld aus dem Persönlichen Budget überweist die Behörde dagegen direkt an den gehandicapten Berechtigten. Er oder sie entscheidet selbst, welche Dienste oder Personen er oder sie in Anspruch nehmen möchte. Zum Beispiel kann ein behinderter Mann mit seiner Freundin in eine eigene Miet-Wohnung ziehen und die notwendigen Helfer selbst anheuern. <br />
<br />
Wo gibt es das Budget?<br />
<br />
Behinderte Menschen oder ihre gesetzlichen Betreuer können den Antrag auf ein Persönliches Budget formlos beim jeweiligen Sozialhilfeträger (Landratsamt oder Stadtkreis) stellen. Auch andere Träger wie die Deutsche Rentenversicherung, die Pflegekasse, die Krankenkasse, das Integrationsamt, die Kriegsopferfürsorge, die öffentliche Jugendhilfe, die Unfallversicherung  oder die Agentur für Arbeit nehmen Anträge entgegen.<br />
 <br />
Dort können Sie auch nach den Veraussetzungen für das Persönliche Budget erfragen.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Beachten Sie auch unseren Kalender hier im Forum]]></title>
			<link>http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=33</link>
			<pubDate>Wed, 28 May 2008 13:06:58 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=33</guid>
			<description><![CDATA[Im Kalender des Pflege-Forums finden Sie nützliche Tipps und Hinweise zu Veranstaltungen, Fernsehsendungen usw... zum Thema Pflege.<br />
<br />
Zum Kalender: http://pflege-meister.com/forums/calendar.php]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Im Kalender des Pflege-Forums finden Sie nützliche Tipps und Hinweise zu Veranstaltungen, Fernsehsendungen usw... zum Thema Pflege.<br />
<br />
Zum Kalender: http://pflege-meister.com/forums/calendar.php]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Pflegebeitrag frisst Teil auf - Ab Juli bekommen Rentner mehr]]></title>
			<link>http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=32</link>
			<pubDate>Wed, 28 May 2008 10:28:59 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=32</guid>
			<description><![CDATA[VON ROLF WINKEL (Quelle: http://www.rp-online.de)<br />
 <br />
(RP) Für die rund 20 Millionen Bezieher von gesetzlichen Renten ändert sich um 1. Juli zweierlei: Ihre Rente steigt geringfügig, aber auch der Beitrag zur Pflegeversicherung. Unter dem Strich bleibt für die meisten Rentner ein Plus von 0,85 Prozent. <br />
<br />
Rentenerhöhung Die Erhöhung der gesetzlichen Renten um 1,1 Prozent wurde am 8. Mai vom Bundestag beschlossen und wird zum 1. Juli in Kraft treten. Zuvor gab es für Rentner in den Jahren 2004 bis 2006 Nullrunden und im letzten Jahr einen Zuwachs um 0,54 Prozent.<br />
<br />
Höherer Pflegebeitrag Zugleich steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung generell um 0,25 Prozent. Rentner müssen allerdings – anders als Arbeitnehmer – diese Beitragserhöhung alleine schultern. Denn seit April 2004 beteiligt sich die Rentenversicherung nicht mehr.<br />
<br />
Die neuen Pflegeversicherungsbeiträge liegen ab Juli 2008 für diejenigen, die vor 1940 geboren wurden, sowie für (jüngere) Versicherte mit Kindern bei 1,95 Prozent. Bei Kinderlosen ab Jahrgang 1940 sind es 0,25 Prozent mehr. Wichtig dabei: Es kommt – anders als bei anderen Sozialleistungen – beim Beitrag zur Pflegeversicherung nicht darauf an, ob für die Kinder noch ein Kindergeldanspruch besteht. Auch wer Kinder hat, die 40 oder 50 Jahre alt sind, wird von dem Zusatzbeitrag befreit.<br />
<br />
Entscheidend ist in der Regel auch nicht, ob es sich um eigene Kinder oder um Töchter oder Söhne des Ehepartners handelt. Den Beitragszuschlag für Kinderlose müssen allerdings ab Juli 2008 Stief- oder Adoptiveltern auch dann zahlen, wenn das (einzige) Kind bei der Adoption oder Eheschließung bereits volljährig ist beziehungsweise die Altersgrenze für die beitragsfreie (Kinder-)Familienversicherung überschritten hat oder wenn ein Stiefkind nie im gemeinsamen Haushalt mit dem Versicherten bzw. jetzigen Rentner gelebt hat.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[VON ROLF WINKEL (Quelle: http://www.rp-online.de)<br />
 <br />
(RP) Für die rund 20 Millionen Bezieher von gesetzlichen Renten ändert sich um 1. Juli zweierlei: Ihre Rente steigt geringfügig, aber auch der Beitrag zur Pflegeversicherung. Unter dem Strich bleibt für die meisten Rentner ein Plus von 0,85 Prozent. <br />
<br />
Rentenerhöhung Die Erhöhung der gesetzlichen Renten um 1,1 Prozent wurde am 8. Mai vom Bundestag beschlossen und wird zum 1. Juli in Kraft treten. Zuvor gab es für Rentner in den Jahren 2004 bis 2006 Nullrunden und im letzten Jahr einen Zuwachs um 0,54 Prozent.<br />
<br />
Höherer Pflegebeitrag Zugleich steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung generell um 0,25 Prozent. Rentner müssen allerdings – anders als Arbeitnehmer – diese Beitragserhöhung alleine schultern. Denn seit April 2004 beteiligt sich die Rentenversicherung nicht mehr.<br />
<br />
Die neuen Pflegeversicherungsbeiträge liegen ab Juli 2008 für diejenigen, die vor 1940 geboren wurden, sowie für (jüngere) Versicherte mit Kindern bei 1,95 Prozent. Bei Kinderlosen ab Jahrgang 1940 sind es 0,25 Prozent mehr. Wichtig dabei: Es kommt – anders als bei anderen Sozialleistungen – beim Beitrag zur Pflegeversicherung nicht darauf an, ob für die Kinder noch ein Kindergeldanspruch besteht. Auch wer Kinder hat, die 40 oder 50 Jahre alt sind, wird von dem Zusatzbeitrag befreit.<br />
<br />
Entscheidend ist in der Regel auch nicht, ob es sich um eigene Kinder oder um Töchter oder Söhne des Ehepartners handelt. Den Beitragszuschlag für Kinderlose müssen allerdings ab Juli 2008 Stief- oder Adoptiveltern auch dann zahlen, wenn das (einzige) Kind bei der Adoption oder Eheschließung bereits volljährig ist beziehungsweise die Altersgrenze für die beitragsfreie (Kinder-)Familienversicherung überschritten hat oder wenn ein Stiefkind nie im gemeinsamen Haushalt mit dem Versicherten bzw. jetzigen Rentner gelebt hat.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Vortrag zu Pflegeversicherung und Krankenpflege]]></title>
			<link>http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=31</link>
			<pubDate>Wed, 28 May 2008 10:15:30 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=31</guid>
			<description><![CDATA[Am Dienstag, 10. Juni, geben Petra Bunge (Vereinsbetreuerin) und Lothar Bentrup (AOK-Pflegekasse) von 18.15 bis 20.00 Uhr in Raum 240 der Ravensberger Spinnerei einen Überblick über die Pflegeversicherung und die häusliche Krankenpflege. <br />
<br />
Viele Betreuerinnen und Betreuer müssen für ihre Betreuten Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung beantragen. Die entgeltfreie Veranstaltung des Aktionskreises Betreuung Bielefeld, der Fachstelle für gesetzliche Betreuungen im Ev. Gemeindedienst und der Volkshochschule informiert zunächst über Pflegebedürftigkeit und Pflegestufen. Weitere Themenschwerpunkte sind die Pflegeleistungen der Krankenkassen, die Gewährung des Pflegewohngeldes sowie Hilfen für Pflegende und Betroffene.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Am Dienstag, 10. Juni, geben Petra Bunge (Vereinsbetreuerin) und Lothar Bentrup (AOK-Pflegekasse) von 18.15 bis 20.00 Uhr in Raum 240 der Ravensberger Spinnerei einen Überblick über die Pflegeversicherung und die häusliche Krankenpflege. <br />
<br />
Viele Betreuerinnen und Betreuer müssen für ihre Betreuten Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung beantragen. Die entgeltfreie Veranstaltung des Aktionskreises Betreuung Bielefeld, der Fachstelle für gesetzliche Betreuungen im Ev. Gemeindedienst und der Volkshochschule informiert zunächst über Pflegebedürftigkeit und Pflegestufen. Weitere Themenschwerpunkte sind die Pflegeleistungen der Krankenkassen, die Gewährung des Pflegewohngeldes sowie Hilfen für Pflegende und Betroffene.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Was sind die Ziele der Pflege-Reform]]></title>
			<link>http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=30</link>
			<pubDate>Wed, 28 May 2008 09:29:39 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=30</guid>
			<description><![CDATA[Seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 erhalten alle Bürger der Bundesrepublik Deutschland einen Versicherungsschutz bei Pflegebedürftigkeit. Dieses Jahr wird die soziale Pflegeversicherung weiter entwickelt, da auch die Pflegeversicherung aufgrund von niedrigen Geburtenraten und steigender Lebenserwartung vor neuen Herausforderungen steht. <br />
<br />
Mit der Reform reagiert der Gesetzgeber darauf und stellt die pflegerische Versorgung der Menschen auch für künftige Generationen auf ein sicheres Fundament.<br />
<br />
Die Pflegereform bringt große Fortschritte für die Lebenssituation von Millionen Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegekräften. Mit der Reform soll es gelingen, grundsätzliche Strukturveränderungen im Sinne der Betroffenen auf den Weg zu bringen. Für Menschen, die auf Pflege angewiesen sind und die andere Menschen pflegen, wird die oft schwierige Lage deutlich verbessert. Die Leistungen werden schrittweise erhöht. Die Betreuungsleistungen speziell für pflegebedürftige Menschen, die demenziell erkrankt sind, und behinderte Menschen werden erheblich ausgebaut. <br />
Die Pflegeberatung wird durch Pflegestützpunkte wohnortnah organisiert. Die Reform soll die Qualität der Pflegeeinrichtungen nachhaltig voran bringen, u. a. weil die Heime häufiger geprüft werden.<br />
<br />
Jede und jeder soll im Pflegefall soweit wie möglich leben, wohnen und betreut werden, wie er es gerne möchte. Das heißt, die Wahlmöglichkeiten werden erweitert, z. B. durch eine verbesserte Einsatzmöglichkeit von Einzelpflegekräften. Eine humane Pflege steht im Vordergrund.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 erhalten alle Bürger der Bundesrepublik Deutschland einen Versicherungsschutz bei Pflegebedürftigkeit. Dieses Jahr wird die soziale Pflegeversicherung weiter entwickelt, da auch die Pflegeversicherung aufgrund von niedrigen Geburtenraten und steigender Lebenserwartung vor neuen Herausforderungen steht. <br />
<br />
Mit der Reform reagiert der Gesetzgeber darauf und stellt die pflegerische Versorgung der Menschen auch für künftige Generationen auf ein sicheres Fundament.<br />
<br />
Die Pflegereform bringt große Fortschritte für die Lebenssituation von Millionen Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegekräften. Mit der Reform soll es gelingen, grundsätzliche Strukturveränderungen im Sinne der Betroffenen auf den Weg zu bringen. Für Menschen, die auf Pflege angewiesen sind und die andere Menschen pflegen, wird die oft schwierige Lage deutlich verbessert. Die Leistungen werden schrittweise erhöht. Die Betreuungsleistungen speziell für pflegebedürftige Menschen, die demenziell erkrankt sind, und behinderte Menschen werden erheblich ausgebaut. <br />
Die Pflegeberatung wird durch Pflegestützpunkte wohnortnah organisiert. Die Reform soll die Qualität der Pflegeeinrichtungen nachhaltig voran bringen, u. a. weil die Heime häufiger geprüft werden.<br />
<br />
Jede und jeder soll im Pflegefall soweit wie möglich leben, wohnen und betreut werden, wie er es gerne möchte. Das heißt, die Wahlmöglichkeiten werden erweitert, z. B. durch eine verbesserte Einsatzmöglichkeit von Einzelpflegekräften. Eine humane Pflege steht im Vordergrund.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Zusammenstellung wichtiger Fakten]]></title>
			<link>http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=29</link>
			<pubDate>Fri, 16 May 2008 16:14:14 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=29</guid>
			<description><![CDATA[Schön, daß es dieses Forum gibt. Kann mir jemand sagen, ob und wo es ein Compendium zur gesamten Pflegethematik gibt ? In Buchform, PDFs oder anderer Form. Quasi ein Fahrplan zur Planung / Durchführung eines Pflegevorganges. Gesetzliche Bestimmungen (hier besonders Neue Pflegereform), Häuser zur stationären Pflege (Typen und Qualitäten), Sanitätsbedarf-Anbieter, Pflegestufen - Kriterien, Kostensituation, Leistungen aus gesetzlicher Pflegeversicherung, Möglichkeiten privater Zusatzversicherungen usw. Eine umfassende und systematische Einführung in das Thema "Pflege" auf einen ersten Blick - ohne lange Recherche im Portal, an sich ein Pflege-Berater ...<br />
Im Voraus vielen Dank für Eure Antworten, Jörg Trost.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Schön, daß es dieses Forum gibt. Kann mir jemand sagen, ob und wo es ein Compendium zur gesamten Pflegethematik gibt ? In Buchform, PDFs oder anderer Form. Quasi ein Fahrplan zur Planung / Durchführung eines Pflegevorganges. Gesetzliche Bestimmungen (hier besonders Neue Pflegereform), Häuser zur stationären Pflege (Typen und Qualitäten), Sanitätsbedarf-Anbieter, Pflegestufen - Kriterien, Kostensituation, Leistungen aus gesetzlicher Pflegeversicherung, Möglichkeiten privater Zusatzversicherungen usw. Eine umfassende und systematische Einführung in das Thema "Pflege" auf einen ersten Blick - ohne lange Recherche im Portal, an sich ein Pflege-Berater ...<br />
Im Voraus vielen Dank für Eure Antworten, Jörg Trost.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Die Kernpunkte der Pflegereform]]></title>
			<link>http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=28</link>
			<pubDate>Tue, 29 Apr 2008 13:23:33 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=28</guid>
			<description><![CDATA[Die ambulante Versorgung wird gestärkt. Die Angebote für Pflegebedürftige sind künftig wohnortnah besser aufeinander abgestimmt und vernetzt. Die Länder können dafür Pflegestützpunkte in den Stadtvierteln einrichten. Sie erhalten eine Anschubfinanzierung. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat ab dem 1. Januar 2009 einen Rechtsanspruch auf umfassende Pflegeberatung und Hilfe durch seine Pflegekasse. So genannte Fallmanager kümmern sich gezielt um die Unterstützung des Einzelnen und seiner Angehörigen. <br />
<br />
Gefördert werden betreute Wohnformen und Wohngemeinschaften, wo Pflegebedürftige zusammenleben. Sie können zum Beispiel in Zukunft Betreuungsleistungen gemeinsam abrufen. Eine Senioren- WG legt ihr Geld zusammen und teilt sich eine Pflegekraft.<br />
<br />
Pflegezeit: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen, können eine bis zu sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. In der Zeit bleiben sie sozialversichert, beziehen aber kein Gehalt. Ausgenommen davon sind Kleinbetriebe mit fünfzehn oder weniger Beschäftigten. Daneben gibt es für akute Fälle Anspruch auf unbezahlte kurzfristige Freistellung bis zu zehn Tage.<br />
<br />
Die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung steigen. Bis 2012 werden die ambulanten Sachleistungsbeträge stufenweise spürbar angehoben: in Pflegestufe I von jetzt 384 Euro monatlich auf 450 Euro, in Pflegestufe II von 921 Euro auf 1.100 Euro und in Pflegestufe III von 1.432 auf 1.550 Euro.<br />
<br />
Angehoben wird auch das Pflegegeld in allen Pflegestufen. Die stationären Sachleistungsbeträge der Stufen I und II bleiben zunächst unverändert. Die Stufe III und Stufe III/Härtefälle werden bis 2012 ebenfalls stufenweise abgehoben. Das gilt auch für die Kurzzeitpflege.<br />
<br />
Ab 2015 werden die Leistungen der Pflegeversicherung in einem dreijährigen Rhythmus dynamisiert.<br />
<br />
Die Leistungen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz werden verbessert. Demenzkranke und Behinderte erhalten zusätzliche Leistungsbeträge. Sie werden im ambulanten Bereich von bisher 460 Euro auf bis zu 2.400 Euro jährlich angehoben.<br />
<br />
Darüber hinaus wird die Versorgung dieser Menschen in Heimen deutlich verbessert. Es gibt besondere Betreuungsangebote, wie zum Beispiel sogenannte Betreuungsassistenten. Sie kümmern sich speziell auch um deren sozialer Bedürfnisse, wie beispielsweise Spaziergänge und Vorlesen. Dafür werden 200 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.<br />
<br />
Die Pflegekassen sind künftig verpflichtet, binnen fünf Wochen über Pflegeanträge zu entscheiden. Liegt der Antragssteller im Krankenhaus, verkürzt sich diese Frist auf eine Woche. Die Vorversicherungszeit wird von fünf auf zwei Jahre verkürzt.<br />
<br />
Die Qualität der Pflege verbessert sich durch Transparenz und ein besseres Pflegemanagement. Krankenkassen und Pflegeinrichtungen sind verpflichtet, verbindliche Standards für die Pflegequalität zu vereinbaren. Es gibt strenge Qualitätsprüfungen. Ab 2011 werden ambulante und stationäre Pflegeinrichtungen einmal im Jahr unangemeldet geprüft. Bis Ende 2010 wird jede Pflegeeinrichtung mindestens einmal geprüft. Die Prüfberichte müssen in einer verständlichen Spracheveröffentlicht werden Ab 2009 sind alle Pflegeeinrichtungen verpflichtet, ein Symbol, das die Qualität ihrer Einrichtung deutlich macht, auszuhängen. Damit ist für die Bürgerinnen und Bürger auf den ersten Blick klar, wie es um die Qualität der Pflegeeinrichtungen steht.<br />
<br />
Weiterhin gibt es eine bessere Prävention und Rehabilitation in der Pflege. So werden Anstrengungen von Pflegeeinrichtungen gefördert, mit aktivierender Pflege und Rehabilitation gute Pflegeergebnisse zu erzielen.<br />
<br />
Bürgerschaftliches Engagement in der Pflege wird unterstützt. Hier sollen engagierte Bürgerinnen und Bürger künftig besser in vernetzte Versorgungsangebote eingebunden und eine Schulung durch die Pflegekassen bekommen können. Das betrifft zum Beispiel Versorgungsangebote auf kommunaler Ebene wie Betreuungsgruppen für Demenzkranke.<br />
<br />
Schließlich verringert sich die Bürokratie im Bereich der Pflege. Das gibt Pflegekräften mehr Zeit, sich besser um die Pflegebedürftigen zu kümmern. Zugleich wird mehr Wirtschaftlichkeit im Pflegebereich gefördert.<br />
<br />
Die Pflegekassen erhalten wie die gesetzliche Krankenversicherung die Möglichkeit, private Pflege-Zusatzversicherungen zu vermitteln. Für den Bereich der privaten Pflegeversicherung wird die Übertragbarkeit der individuellen Altersrückstellungen eingeführt. Bei niedrigen Einkommen gibt es Härtefallregelungen zur Übernahme von Beiträgen analog zum Basistarif in der Privaten Krankenversicherung.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Die ambulante Versorgung wird gestärkt. Die Angebote für Pflegebedürftige sind künftig wohnortnah besser aufeinander abgestimmt und vernetzt. Die Länder können dafür Pflegestützpunkte in den Stadtvierteln einrichten. Sie erhalten eine Anschubfinanzierung. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat ab dem 1. Januar 2009 einen Rechtsanspruch auf umfassende Pflegeberatung und Hilfe durch seine Pflegekasse. So genannte Fallmanager kümmern sich gezielt um die Unterstützung des Einzelnen und seiner Angehörigen. <br />
<br />
Gefördert werden betreute Wohnformen und Wohngemeinschaften, wo Pflegebedürftige zusammenleben. Sie können zum Beispiel in Zukunft Betreuungsleistungen gemeinsam abrufen. Eine Senioren- WG legt ihr Geld zusammen und teilt sich eine Pflegekraft.<br />
<br />
Pflegezeit: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen, können eine bis zu sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. In der Zeit bleiben sie sozialversichert, beziehen aber kein Gehalt. Ausgenommen davon sind Kleinbetriebe mit fünfzehn oder weniger Beschäftigten. Daneben gibt es für akute Fälle Anspruch auf unbezahlte kurzfristige Freistellung bis zu zehn Tage.<br />
<br />
Die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung steigen. Bis 2012 werden die ambulanten Sachleistungsbeträge stufenweise spürbar angehoben: in Pflegestufe I von jetzt 384 Euro monatlich auf 450 Euro, in Pflegestufe II von 921 Euro auf 1.100 Euro und in Pflegestufe III von 1.432 auf 1.550 Euro.<br />
<br />
Angehoben wird auch das Pflegegeld in allen Pflegestufen. Die stationären Sachleistungsbeträge der Stufen I und II bleiben zunächst unverändert. Die Stufe III und Stufe III/Härtefälle werden bis 2012 ebenfalls stufenweise abgehoben. Das gilt auch für die Kurzzeitpflege.<br />
<br />
Ab 2015 werden die Leistungen der Pflegeversicherung in einem dreijährigen Rhythmus dynamisiert.<br />
<br />
Die Leistungen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz werden verbessert. Demenzkranke und Behinderte erhalten zusätzliche Leistungsbeträge. Sie werden im ambulanten Bereich von bisher 460 Euro auf bis zu 2.400 Euro jährlich angehoben.<br />
<br />
Darüber hinaus wird die Versorgung dieser Menschen in Heimen deutlich verbessert. Es gibt besondere Betreuungsangebote, wie zum Beispiel sogenannte Betreuungsassistenten. Sie kümmern sich speziell auch um deren sozialer Bedürfnisse, wie beispielsweise Spaziergänge und Vorlesen. Dafür werden 200 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.<br />
<br />
Die Pflegekassen sind künftig verpflichtet, binnen fünf Wochen über Pflegeanträge zu entscheiden. Liegt der Antragssteller im Krankenhaus, verkürzt sich diese Frist auf eine Woche. Die Vorversicherungszeit wird von fünf auf zwei Jahre verkürzt.<br />
<br />
Die Qualität der Pflege verbessert sich durch Transparenz und ein besseres Pflegemanagement. Krankenkassen und Pflegeinrichtungen sind verpflichtet, verbindliche Standards für die Pflegequalität zu vereinbaren. Es gibt strenge Qualitätsprüfungen. Ab 2011 werden ambulante und stationäre Pflegeinrichtungen einmal im Jahr unangemeldet geprüft. Bis Ende 2010 wird jede Pflegeeinrichtung mindestens einmal geprüft. Die Prüfberichte müssen in einer verständlichen Spracheveröffentlicht werden Ab 2009 sind alle Pflegeeinrichtungen verpflichtet, ein Symbol, das die Qualität ihrer Einrichtung deutlich macht, auszuhängen. Damit ist für die Bürgerinnen und Bürger auf den ersten Blick klar, wie es um die Qualität der Pflegeeinrichtungen steht.<br />
<br />
Weiterhin gibt es eine bessere Prävention und Rehabilitation in der Pflege. So werden Anstrengungen von Pflegeeinrichtungen gefördert, mit aktivierender Pflege und Rehabilitation gute Pflegeergebnisse zu erzielen.<br />
<br />
Bürgerschaftliches Engagement in der Pflege wird unterstützt. Hier sollen engagierte Bürgerinnen und Bürger künftig besser in vernetzte Versorgungsangebote eingebunden und eine Schulung durch die Pflegekassen bekommen können. Das betrifft zum Beispiel Versorgungsangebote auf kommunaler Ebene wie Betreuungsgruppen für Demenzkranke.<br />
<br />
Schließlich verringert sich die Bürokratie im Bereich der Pflege. Das gibt Pflegekräften mehr Zeit, sich besser um die Pflegebedürftigen zu kümmern. Zugleich wird mehr Wirtschaftlichkeit im Pflegebereich gefördert.<br />
<br />
Die Pflegekassen erhalten wie die gesetzliche Krankenversicherung die Möglichkeit, private Pflege-Zusatzversicherungen zu vermitteln. Für den Bereich der privaten Pflegeversicherung wird die Übertragbarkeit der individuellen Altersrückstellungen eingeführt. Bei niedrigen Einkommen gibt es Härtefallregelungen zur Übernahme von Beiträgen analog zum Basistarif in der Privaten Krankenversicherung.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Ab Juli 2008 tritt die neue Pflegereform in Kraft]]></title>
			<link>http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=27</link>
			<pubDate>Tue, 29 Apr 2008 13:20:54 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=27</guid>
			<description><![CDATA[Die Pflegereform hat die letzte Hürde genommen und den Bundesrat passiert. Damit kann die beschlossene Reform zum 1. Juli 2008 in Kraft treten. Sie verbessert die Leistungen und schafft neue Betreuungs- und Beratungsstrukturen. <br />
<br />
Diese Reform bringt spürbare und konkrete Erleichterungen für die Menschen. Vor allem altersverwirrte, psychisch kranke und geistig behinderte Menschen profitieren von höheren Leistungen und neuen Betreuungsmöglichkeiten. Zudem gibt es künftig mehr Beratung und Service für Bürgerinnen und Bürger.<br />
<br />
Familien erhalten mehr Unterstützung bei der Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger im Alltag. Damit können Menschen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben.<br />
<br />
Um die verbesserten Leistungen finanzieren zu können, steigt der Pflegebeitragssatz ab dem 1. Juli 2008 um 0,25 Prozent auf 1,95 Prozent. Kinderlose zahlen künftig 2,2 Prozent. Der neue Satz reicht aus heutiger Sicht aus, die Leistungen der Pflegeversicherung bis etwas 2014/2015 zu finanzieren.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Die Pflegereform hat die letzte Hürde genommen und den Bundesrat passiert. Damit kann die beschlossene Reform zum 1. Juli 2008 in Kraft treten. Sie verbessert die Leistungen und schafft neue Betreuungs- und Beratungsstrukturen. <br />
<br />
Diese Reform bringt spürbare und konkrete Erleichterungen für die Menschen. Vor allem altersverwirrte, psychisch kranke und geistig behinderte Menschen profitieren von höheren Leistungen und neuen Betreuungsmöglichkeiten. Zudem gibt es künftig mehr Beratung und Service für Bürgerinnen und Bürger.<br />
<br />
Familien erhalten mehr Unterstützung bei der Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger im Alltag. Damit können Menschen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben.<br />
<br />
Um die verbesserten Leistungen finanzieren zu können, steigt der Pflegebeitragssatz ab dem 1. Juli 2008 um 0,25 Prozent auf 1,95 Prozent. Kinderlose zahlen künftig 2,2 Prozent. Der neue Satz reicht aus heutiger Sicht aus, die Leistungen der Pflegeversicherung bis etwas 2014/2015 zu finanzieren.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Ab Juli 2008 tritt die neue Pflegereform in Kraft]]></title>
			<link>http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=26</link>
			<pubDate>Tue, 29 Apr 2008 13:19:20 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=26</guid>
			<description><![CDATA[Die Pflegereform hat die letzte Hürde genommen und den Bundesrat passiert. Damit kann die beschlossene Reform zum 1. Juli 2008 in Kraft treten. Sie verbessert die Leistungen und schafft neue Betreuungs- und Beratungsstrukturen. <br />
<br />
Diese Reform bringt spürbare und konkrete Erleichterungen für die Menschen. Vor allem altersverwirrte, psychisch kranke und geistig behinderte Menschen profitieren von höheren Leistungen und neuen Betreuungsmöglichkeiten. Zudem gibt es künftig mehr Beratung und Service für Bürgerinnen und Bürger.<br />
 <br />
Familien erhalten mehr Unterstützung bei der Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger im Alltag. Damit können Menschen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben.<br />
 <br />
Um die verbesserten Leistungen finanzieren zu können, steigt der Pflegebeitragssatz ab dem 1. Juli 2008 um 0,25  Prozent auf 1,95 Prozent. Kinderlose zahlen künftig 2,2 Prozent. Der neue Satz reicht aus heutiger Sicht aus, die Leistungen der Pflegeversicherung bis etwas 2014/2015 zu finanzieren.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Die Pflegereform hat die letzte Hürde genommen und den Bundesrat passiert. Damit kann die beschlossene Reform zum 1. Juli 2008 in Kraft treten. Sie verbessert die Leistungen und schafft neue Betreuungs- und Beratungsstrukturen. <br />
<br />
Diese Reform bringt spürbare und konkrete Erleichterungen für die Menschen. Vor allem altersverwirrte, psychisch kranke und geistig behinderte Menschen profitieren von höheren Leistungen und neuen Betreuungsmöglichkeiten. Zudem gibt es künftig mehr Beratung und Service für Bürgerinnen und Bürger.<br />
 <br />
Familien erhalten mehr Unterstützung bei der Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger im Alltag. Damit können Menschen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben.<br />
 <br />
Um die verbesserten Leistungen finanzieren zu können, steigt der Pflegebeitragssatz ab dem 1. Juli 2008 um 0,25  Prozent auf 1,95 Prozent. Kinderlose zahlen künftig 2,2 Prozent. Der neue Satz reicht aus heutiger Sicht aus, die Leistungen der Pflegeversicherung bis etwas 2014/2015 zu finanzieren.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Die Kernpunkte der Pflegereform]]></title>
			<link>http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=25</link>
			<pubDate>Tue, 29 Apr 2008 13:15:52 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=25</guid>
			<description><![CDATA[Die ambulante Versorgung wird gestärkt. Die Angebote für Pflegebedürftige sind künftig wohnortnah besser aufeinander abgestimmt und vernetzt. Die Länder können dafür Pflegestützpunkte in den Stadtvierteln einrichten. Sie erhalten eine Anschubfinanzierung. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat ab dem 1. Januar 2009 einen Rechtsanspruch auf umfassende Pflegeberatung und Hilfe durch seine Pflegekasse. So genannte Fallmanager kümmern sich gezielt um die Unterstützung des Einzelnen und seiner Angehörigen. <br />
<br />
Gefördert werden betreute Wohnformen und Wohngemeinschaften, wo Pflegebedürftige zusammenleben. Sie können zum Beispiel in Zukunft Betreuungsleistungen gemeinsam abrufen. Eine Senioren- WG legt ihr Geld zusammen und teilt sich eine Pflegekraft.<br />
<br />
Pflegezeit: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen, können eine bis zu sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. In der Zeit bleiben sie sozialversichert, beziehen aber kein Gehalt. Ausgenommen davon sind Kleinbetriebe mit fünfzehn oder weniger Beschäftigten. Daneben gibt es für akute Fälle Anspruch auf unbezahlte kurzfristige Freistellung bis zu zehn Tage.<br />
<br />
Die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung steigen. Bis 2012 werden die ambulanten Sachleistungsbeträge stufenweise spürbar angehoben: in Pflegestufe I von jetzt 384 Euro monatlich auf 450 Euro, in Pflegestufe II von 921 Euro auf 1.100 Euro und in Pflegestufe III von 1.432 auf 1.550 Euro.<br />
<br />
Angehoben wird auch das Pflegegeld in allen Pflegestufen. Die stationären Sachleistungsbeträge der Stufen I und II bleiben zunächst unverändert. Die Stufe III und Stufe III/Härtefälle werden bis 2012 ebenfalls stufenweise abgehoben. Das gilt auch für die Kurzzeitpflege.<br />
<br />
Ab 2015 werden die Leistungen der Pflegeversicherung in einem dreijährigen Rhythmus dynamisiert.<br />
 <br />
Die Leistungen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz werden verbessert. Demenzkranke und Behinderte erhalten zusätzliche Leistungsbeträge. Sie werden im ambulanten Bereich von bisher 460 Euro auf bis zu 2.400 Euro jährlich angehoben.<br />
<br />
Darüber hinaus wird die Versorgung dieser Menschen in Heimen deutlich verbessert. Es gibt besondere Betreuungsangebote, wie zum Beispiel sogenannte Betreuungsassistenten. Sie kümmern sich speziell auch um deren sozialer Bedürfnisse, wie beispielsweise Spaziergänge und Vorlesen. Dafür werden 200 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.<br />
  <br />
Die Pflegekassen sind künftig verpflichtet, binnen fünf Wochen über Pflegeanträge zu entscheiden. Liegt der Antragssteller im Krankenhaus, verkürzt sich diese Frist auf eine Woche. Die Vorversicherungszeit wird von fünf auf zwei Jahre verkürzt.<br />
<br />
Die Qualität der Pflege verbessert sich durch Transparenz und ein besseres Pflegemanagement. Krankenkassen und Pflegeinrichtungen sind verpflichtet, verbindliche Standards für die Pflegequalität zu vereinbaren. Es gibt strenge Qualitätsprüfungen. Ab 2011 werden ambulante und stationäre Pflegeinrichtungen einmal im Jahr unangemeldet geprüft. Bis Ende 2010 wird jede Pflegeeinrichtung mindestens einmal geprüft. Die Prüfberichte müssen in einer verständlichen Spracheveröffentlicht werden Ab 2009 sind alle Pflegeeinrichtungen verpflichtet, ein Symbol, das die Qualität ihrer Einrichtung deutlich macht, auszuhängen. Damit ist für die Bürgerinnen und Bürger auf den ersten Blick klar, wie es um die Qualität der Pflegeeinrichtungen steht.<br />
 <br />
Weiterhin gibt es eine bessere Prävention und Rehabilitation in der Pflege. So werden Anstrengungen von Pflegeeinrichtungen gefördert, mit aktivierender Pflege und Rehabilitation gute Pflegeergebnisse zu erzielen.<br />
 <br />
Bürgerschaftliches Engagement in der Pflege wird unterstützt. Hier sollen engagierte Bürgerinnen und Bürger künftig besser in vernetzte Versorgungsangebote eingebunden und eine Schulung durch die Pflegekassen bekommen können. Das betrifft zum Beispiel Versorgungsangebote auf kommunaler Ebene wie Betreuungsgruppen für Demenzkranke.<br />
 <br />
Schließlich verringert sich die Bürokratie im Bereich der Pflege. Das gibt Pflegekräften mehr Zeit, sich besser um die Pflegebedürftigen zu kümmern. Zugleich wird mehr Wirtschaftlichkeit im Pflegebereich gefördert.<br />
 <br />
Die Pflegekassen erhalten wie die gesetzliche Krankenversicherung die Möglichkeit, private Pflege-Zusatzversicherungen zu vermitteln. Für den Bereich der privaten Pflegeversicherung wird die Übertragbarkeit der individuellen Altersrückstellungen eingeführt. Bei niedrigen Einkommen gibt es Härtefallregelungen zur Übernahme von Beiträgen analog zum Basistarif in der Privaten Krankenversicherung.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Die ambulante Versorgung wird gestärkt. Die Angebote für Pflegebedürftige sind künftig wohnortnah besser aufeinander abgestimmt und vernetzt. Die Länder können dafür Pflegestützpunkte in den Stadtvierteln einrichten. Sie erhalten eine Anschubfinanzierung. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat ab dem 1. Januar 2009 einen Rechtsanspruch auf umfassende Pflegeberatung und Hilfe durch seine Pflegekasse. So genannte Fallmanager kümmern sich gezielt um die Unterstützung des Einzelnen und seiner Angehörigen. <br />
<br />
Gefördert werden betreute Wohnformen und Wohngemeinschaften, wo Pflegebedürftige zusammenleben. Sie können zum Beispiel in Zukunft Betreuungsleistungen gemeinsam abrufen. Eine Senioren- WG legt ihr Geld zusammen und teilt sich eine Pflegekraft.<br />
<br />
Pflegezeit: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen, können eine bis zu sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. In der Zeit bleiben sie sozialversichert, beziehen aber kein Gehalt. Ausgenommen davon sind Kleinbetriebe mit fünfzehn oder weniger Beschäftigten. Daneben gibt es für akute Fälle Anspruch auf unbezahlte kurzfristige Freistellung bis zu zehn Tage.<br />
<br />
Die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung steigen. Bis 2012 werden die ambulanten Sachleistungsbeträge stufenweise spürbar angehoben: in Pflegestufe I von jetzt 384 Euro monatlich auf 450 Euro, in Pflegestufe II von 921 Euro auf 1.100 Euro und in Pflegestufe III von 1.432 auf 1.550 Euro.<br />
<br />
Angehoben wird auch das Pflegegeld in allen Pflegestufen. Die stationären Sachleistungsbeträge der Stufen I und II bleiben zunächst unverändert. Die Stufe III und Stufe III/Härtefälle werden bis 2012 ebenfalls stufenweise abgehoben. Das gilt auch für die Kurzzeitpflege.<br />
<br />
Ab 2015 werden die Leistungen der Pflegeversicherung in einem dreijährigen Rhythmus dynamisiert.<br />
 <br />
Die Leistungen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz werden verbessert. Demenzkranke und Behinderte erhalten zusätzliche Leistungsbeträge. Sie werden im ambulanten Bereich von bisher 460 Euro auf bis zu 2.400 Euro jährlich angehoben.<br />
<br />
Darüber hinaus wird die Versorgung dieser Menschen in Heimen deutlich verbessert. Es gibt besondere Betreuungsangebote, wie zum Beispiel sogenannte Betreuungsassistenten. Sie kümmern sich speziell auch um deren sozialer Bedürfnisse, wie beispielsweise Spaziergänge und Vorlesen. Dafür werden 200 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.<br />
  <br />
Die Pflegekassen sind künftig verpflichtet, binnen fünf Wochen über Pflegeanträge zu entscheiden. Liegt der Antragssteller im Krankenhaus, verkürzt sich diese Frist auf eine Woche. Die Vorversicherungszeit wird von fünf auf zwei Jahre verkürzt.<br />
<br />
Die Qualität der Pflege verbessert sich durch Transparenz und ein besseres Pflegemanagement. Krankenkassen und Pflegeinrichtungen sind verpflichtet, verbindliche Standards für die Pflegequalität zu vereinbaren. Es gibt strenge Qualitätsprüfungen. Ab 2011 werden ambulante und stationäre Pflegeinrichtungen einmal im Jahr unangemeldet geprüft. Bis Ende 2010 wird jede Pflegeeinrichtung mindestens einmal geprüft. Die Prüfberichte müssen in einer verständlichen Spracheveröffentlicht werden Ab 2009 sind alle Pflegeeinrichtungen verpflichtet, ein Symbol, das die Qualität ihrer Einrichtung deutlich macht, auszuhängen. Damit ist für die Bürgerinnen und Bürger auf den ersten Blick klar, wie es um die Qualität der Pflegeeinrichtungen steht.<br />
 <br />
Weiterhin gibt es eine bessere Prävention und Rehabilitation in der Pflege. So werden Anstrengungen von Pflegeeinrichtungen gefördert, mit aktivierender Pflege und Rehabilitation gute Pflegeergebnisse zu erzielen.<br />
 <br />
Bürgerschaftliches Engagement in der Pflege wird unterstützt. Hier sollen engagierte Bürgerinnen und Bürger künftig besser in vernetzte Versorgungsangebote eingebunden und eine Schulung durch die Pflegekassen bekommen können. Das betrifft zum Beispiel Versorgungsangebote auf kommunaler Ebene wie Betreuungsgruppen für Demenzkranke.<br />
 <br />
Schließlich verringert sich die Bürokratie im Bereich der Pflege. Das gibt Pflegekräften mehr Zeit, sich besser um die Pflegebedürftigen zu kümmern. Zugleich wird mehr Wirtschaftlichkeit im Pflegebereich gefördert.<br />
 <br />
Die Pflegekassen erhalten wie die gesetzliche Krankenversicherung die Möglichkeit, private Pflege-Zusatzversicherungen zu vermitteln. Für den Bereich der privaten Pflegeversicherung wird die Übertragbarkeit der individuellen Altersrückstellungen eingeführt. Bei niedrigen Einkommen gibt es Härtefallregelungen zur Übernahme von Beiträgen analog zum Basistarif in der Privaten Krankenversicherung.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Ist die Pflege steuerlich absetzbar?]]></title>
			<link>http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=24</link>
			<pubDate>Mon, 28 Apr 2008 13:32:11 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=24</guid>
			<description><![CDATA[Welche Ausgaben können in der Steuererklärung geltend gemacht werden? Gibt es Pauschalen, oder muss ich die Kosten einzeln auflisten?<br />
<br />
Die Antwort:<br />
<br />
Aufwendungen für die Pflege Angehöriger sind als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Die Kosten können als Pflegepauschbetrag in Höhe von 924 Euro ohne Einzelnachweis geltend gemacht werden. Hierfür ist jedoch Pflegestufe III oder das Merkmal „H“ (hilflos“) oder „Bl“ (blind) in einem Schwerbehindertenausweis erforderlich.<br />
<br />
Können diese Nachweise nicht erbracht werden, bleibt einem nichts anderes übrig, als die Kosten einzeln aufzulisten und dem Finanzamt glaubhaft zu machen. Die eingesetzte eigene Arbeitskraft und Zeit berücksichtigt das Finanzamt nicht. Es muss tatsächlicher, materieller Aufwand vorliegen. Sehr häufig sind das Fahrtkosten, wenn der Angehörige an einem anderen Ort wohnt. Einfach nachweisbare Kosten sind auch Aufwendungen für eine Betreuungskraft, etwa einen Pflegedienst. Allerdings geht das Finanzamt zunächst davon aus, dass die pflegebedürftige Person die Kosten selbst tragen kann. Dabei wird von den Einkünften der Betrag berücksichtigt, der über dem steuerpflichtigen Existenzminimum von 7644 Euro liegt. Wenn etwa die Mutter nur eine Rente bezieht, sind von dieser – vereinfacht gerechnet – die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge sowie das Existenzminimum abzuziehen. Übersteigen die Pflegekosten den verbleibenden Betrag, können sie bei Angehörigen berücksichtigt werden. <br />
<br />
In Fällen finanzieller Bedürftigkeit wegen geringer Rente ist es jedoch oft günstiger, Unterstützungsleistungen geltend zu machen. Diese Leistungen brauchen nicht einzeln nachgewiesen zu werden, wenn die unterstützte Person im Haushalt aufgenommen wurde. Vielmehr kann dann der Höchstbetrag von 7680 Euro für ein Kalenderjahr berücksichtigt werden, der nur gekürzt wird, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person das Existenzminimum und einen geringen Freibetrag von 624 Euro überschreiten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Welche Ausgaben können in der Steuererklärung geltend gemacht werden? Gibt es Pauschalen, oder muss ich die Kosten einzeln auflisten?<br />
<br />
Die Antwort:<br />
<br />
Aufwendungen für die Pflege Angehöriger sind als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Die Kosten können als Pflegepauschbetrag in Höhe von 924 Euro ohne Einzelnachweis geltend gemacht werden. Hierfür ist jedoch Pflegestufe III oder das Merkmal „H“ (hilflos“) oder „Bl“ (blind) in einem Schwerbehindertenausweis erforderlich.<br />
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Können diese Nachweise nicht erbracht werden, bleibt einem nichts anderes übrig, als die Kosten einzeln aufzulisten und dem Finanzamt glaubhaft zu machen. Die eingesetzte eigene Arbeitskraft und Zeit berücksichtigt das Finanzamt nicht. Es muss tatsächlicher, materieller Aufwand vorliegen. Sehr häufig sind das Fahrtkosten, wenn der Angehörige an einem anderen Ort wohnt. Einfach nachweisbare Kosten sind auch Aufwendungen für eine Betreuungskraft, etwa einen Pflegedienst. Allerdings geht das Finanzamt zunächst davon aus, dass die pflegebedürftige Person die Kosten selbst tragen kann. Dabei wird von den Einkünften der Betrag berücksichtigt, der über dem steuerpflichtigen Existenzminimum von 7644 Euro liegt. Wenn etwa die Mutter nur eine Rente bezieht, sind von dieser – vereinfacht gerechnet – die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge sowie das Existenzminimum abzuziehen. Übersteigen die Pflegekosten den verbleibenden Betrag, können sie bei Angehörigen berücksichtigt werden. <br />
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In Fällen finanzieller Bedürftigkeit wegen geringer Rente ist es jedoch oft günstiger, Unterstützungsleistungen geltend zu machen. Diese Leistungen brauchen nicht einzeln nachgewiesen zu werden, wenn die unterstützte Person im Haushalt aufgenommen wurde. Vielmehr kann dann der Höchstbetrag von 7680 Euro für ein Kalenderjahr berücksichtigt werden, der nur gekürzt wird, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person das Existenzminimum und einen geringen Freibetrag von 624 Euro überschreiten.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Pflegeheime sollen regelmäßig überprüft werden!]]></title>
			<link>http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=23</link>
			<pubDate>Mon, 28 Apr 2008 13:21:40 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=23</guid>
			<description><![CDATA[Bis Ende 2010 soll jede Einrichtung mindestens ein Mal und von 2011 an jährlich vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüft werden - und das in der Regel unangemeldet. An gut sichtbarer Stelle, etwa im Eingangsbereich sollen ab 2009 sowohl eine Zusammenfassung der Prüfergebnisse als auch eine Bewertung in Form einer Ampel oder mit Sternen erfolgen. Pflegeeinrichtungen können eine Wiederholungsprüfung veranlassen, um zu zeigen, dass sie wesentliche Mängel abgestellt haben. Auch für ambulante Dienste gilt künftig eine Veröffentlichungspflicht für Prüfergebnisse. <br />
<br />
Angestellte können einen zehntägigen Urlaub nehmen, um in aktuten Fällen Pflege für Angehörige zu organisieren. Dieser wird, anders als zunächst geplant, unbezahlt sein. <br />
<br />
Das gilt auch für die neue Pflegezeit. Bis zu sechs Monate können sich Angehörige von der Arbeit freistellen lassen, wobei die Sozialversicherungsbeiträge weitergezahlt werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Pflegezeit ist, dass das Unternehmen mehr als 15 Beschäftigte hat. <br />
<br />
Alte Menschen, die in Haus- oder Wohngemeinschaften leben, dürfen künftig ihre Betreuungsleistungen der Pflegeversicherung zusammenlegen. Dies soll bei der ambulanten Pflege Zeit sparen und die Betreuung der einzelnen Bedürftigen verbessern. <br />
<br />
In Modellprojekten wird die Einführung der in der DDR üblichen Betreuung durch Gemeindeschwestern getestet. Die "Gemeindeschwester AGnES", so der Name des Projektes, erlaubt es, dass qualifizierte Gemeindeschwestern bestimmte Aufgaben von Hausärzten übernehemen. Vor allem soll dies Menschen helfen, die in ländlichen Gebieten in Ostdeutschland leben, in denen oftmals Hausärzte fehlen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Bis Ende 2010 soll jede Einrichtung mindestens ein Mal und von 2011 an jährlich vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüft werden - und das in der Regel unangemeldet. An gut sichtbarer Stelle, etwa im Eingangsbereich sollen ab 2009 sowohl eine Zusammenfassung der Prüfergebnisse als auch eine Bewertung in Form einer Ampel oder mit Sternen erfolgen. Pflegeeinrichtungen können eine Wiederholungsprüfung veranlassen, um zu zeigen, dass sie wesentliche Mängel abgestellt haben. Auch für ambulante Dienste gilt künftig eine Veröffentlichungspflicht für Prüfergebnisse. <br />
<br />
Angestellte können einen zehntägigen Urlaub nehmen, um in aktuten Fällen Pflege für Angehörige zu organisieren. Dieser wird, anders als zunächst geplant, unbezahlt sein. <br />
<br />
Das gilt auch für die neue Pflegezeit. Bis zu sechs Monate können sich Angehörige von der Arbeit freistellen lassen, wobei die Sozialversicherungsbeiträge weitergezahlt werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Pflegezeit ist, dass das Unternehmen mehr als 15 Beschäftigte hat. <br />
<br />
Alte Menschen, die in Haus- oder Wohngemeinschaften leben, dürfen künftig ihre Betreuungsleistungen der Pflegeversicherung zusammenlegen. Dies soll bei der ambulanten Pflege Zeit sparen und die Betreuung der einzelnen Bedürftigen verbessern. <br />
<br />
In Modellprojekten wird die Einführung der in der DDR üblichen Betreuung durch Gemeindeschwestern getestet. Die "Gemeindeschwester AGnES", so der Name des Projektes, erlaubt es, dass qualifizierte Gemeindeschwestern bestimmte Aufgaben von Hausärzten übernehemen. Vor allem soll dies Menschen helfen, die in ländlichen Gebieten in Ostdeutschland leben, in denen oftmals Hausärzte fehlen.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Reform: Mehr Leistungen, dafür aber höhere Beiträge]]></title>
			<link>http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=22</link>
			<pubDate>Mon, 28 Apr 2008 13:17:27 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=22</guid>
			<description><![CDATA[Was kommt auf die Bürger der Pflegeversicherung zu?<br />
<br />
Mit dem Votum des Bundesrates vom 25. April 2008 kann die Reform der Pflegeversicherung wie geplant zum 1. Juli 2008 in Kraft treten. Neben den neuen Pflegestützpunkten erwartet die Bürger eine Reihe weiterer Änderungen. <br />
<br />
Das ist neu ab Juli 2008: <br />
<br />
Die Beitragssätze steigen um 0,25 Prozentpunkte. Wer Kinder hat, zahlt künftig 1,95 Prozent seines Bruttolohnes, für Kinderlose erhöht sich der Satz auf 2,2 Prozent. Das soll zu Einnahmeverbesserungen von jährlich 2,7 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung führen und ihre Finanzierung bis zum Jahr 2015 sichern. <br />
<br />
Die Leistungen für die ambulante Pflege werden stufenweise bis zum Jahr 2012 angehoben, und zwar in der Pflegestufe eins (90 Minuten Pflegebedarf pro Tag) auf 450 Euro monatlich, in der Pflegestufe zwei (drei Stunden) auf 1.100 Euro und in der Pflegestufe drei (fünf Stunden) auf 1.550 Euro. Bei der stationären Pflege soll die Stufe drei ebenfalls auf diesen Betrag steigen, in Härtefällen auf 1.918 Euro. <br />
<br />
Spürbare Verbesserungen sind für Demenzkranke, psychisch Kranke und geistig behinderte Menschen vorgesehen. Diese erhalten jährlich zwischen 1.200 Euro und 2.400 Euro statt bisher 460 Euro. Neu ist, dass auch dann gezahlt wird, wenn die Betroffenen körperlich fit sind. Im Pflegeheim lebende Demente sollen von speziellen Betreuungskräften unterstützt werden. Diese müssen zusätzlich zum vorhandenen Personal eingestellt werden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Was kommt auf die Bürger der Pflegeversicherung zu?<br />
<br />
Mit dem Votum des Bundesrates vom 25. April 2008 kann die Reform der Pflegeversicherung wie geplant zum 1. Juli 2008 in Kraft treten. Neben den neuen Pflegestützpunkten erwartet die Bürger eine Reihe weiterer Änderungen. <br />
<br />
Das ist neu ab Juli 2008: <br />
<br />
Die Beitragssätze steigen um 0,25 Prozentpunkte. Wer Kinder hat, zahlt künftig 1,95 Prozent seines Bruttolohnes, für Kinderlose erhöht sich der Satz auf 2,2 Prozent. Das soll zu Einnahmeverbesserungen von jährlich 2,7 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung führen und ihre Finanzierung bis zum Jahr 2015 sichern. <br />
<br />
Die Leistungen für die ambulante Pflege werden stufenweise bis zum Jahr 2012 angehoben, und zwar in der Pflegestufe eins (90 Minuten Pflegebedarf pro Tag) auf 450 Euro monatlich, in der Pflegestufe zwei (drei Stunden) auf 1.100 Euro und in der Pflegestufe drei (fünf Stunden) auf 1.550 Euro. Bei der stationären Pflege soll die Stufe drei ebenfalls auf diesen Betrag steigen, in Härtefällen auf 1.918 Euro. <br />
<br />
Spürbare Verbesserungen sind für Demenzkranke, psychisch Kranke und geistig behinderte Menschen vorgesehen. Diese erhalten jährlich zwischen 1.200 Euro und 2.400 Euro statt bisher 460 Euro. Neu ist, dass auch dann gezahlt wird, wenn die Betroffenen körperlich fit sind. Im Pflegeheim lebende Demente sollen von speziellen Betreuungskräften unterstützt werden. Diese müssen zusätzlich zum vorhandenen Personal eingestellt werden.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Reform: Mehr Leistungen, dafür aber höhere Beiträge]]></title>
			<link>http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=21</link>
			<pubDate>Mon, 28 Apr 2008 13:15:46 +0200</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://pflege-meister.com/forums/showthread.php?tid=21</guid>
			<description><![CDATA[Was kommt auf die Bürger der Pflegeversicherung zu?<br />
<br />
Mit dem Votum des Bundesrates vom 25. April 2008 kann die Reform der Pflegeversicherung wie geplant zum 1. Juli 2008 in Kraft treten. Neben den neuen Pflegestützpunkten erwartet die Bürger eine Reihe weiterer Änderungen. <br />
<br />
Das ist neu ab Juli 2008: <br />
<br />
Die Beitragssätze steigen um 0,25 Prozentpunkte. Wer Kinder hat, zahlt künftig 1,95 Prozent seines Bruttolohnes, für Kinderlose erhöht sich der Satz auf 2,2 Prozent. Das soll zu Einnahmeverbesserungen von jährlich 2,7 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung führen und ihre Finanzierung bis zum Jahr 2015 sichern. <br />
<br />
Die Leistungen für die ambulante Pflege werden stufenweise bis zum Jahr 2012 angehoben, und zwar in der Pflegestufe eins (90 Minuten Pflegebedarf pro Tag) auf 450 Euro monatlich, in der Pflegestufe zwei (drei Stunden) auf 1.100 Euro und in der Pflegestufe drei (fünf Stunden) auf 1.550 Euro. Bei der stationären Pflege soll die Stufe drei ebenfalls auf diesen Betrag steigen, in Härtefällen auf 1.918 Euro. <br />
<br />
Spürbare Verbesserungen sind für Demenzkranke, psychisch Kranke und geistig behinderte Menschen vorgesehen. Diese erhalten jährlich zwischen 1.200 Euro und 2.400 Euro statt bisher 460 Euro. Neu ist, dass auch dann gezahlt wird, wenn die Betroffenen körperlich fit sind. Im Pflegeheim lebende Demente sollen von speziellen Betreuungskräften unterstützt werden. Diese müssen zusätzlich zum vorhandenen Personal eingestellt werden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Was kommt auf die Bürger der Pflegeversicherung zu?<br />
<br />
Mit dem Votum des Bundesrates vom 25. April 2008 kann die Reform der Pflegeversicherung wie geplant zum 1. Juli 2008 in Kraft treten. Neben den neuen Pflegestützpunkten erwartet die Bürger eine Reihe weiterer Änderungen. <br />
<br />
Das ist neu ab Juli 2008: <br />
<br />
Die Beitragssätze steigen um 0,25 Prozentpunkte. Wer Kinder hat, zahlt künftig 1,95 Prozent seines Bruttolohnes, für Kinderlose erhöht sich der Satz auf 2,2 Prozent. Das soll zu Einnahmeverbesserungen von jährlich 2,7 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung führen und ihre Finanzierung bis zum Jahr 2015 sichern. <br />
<br />
Die Leistungen für die ambulante Pflege werden stufenweise bis zum Jahr 2012 angehoben, und zwar in der Pflegestufe eins (90 Minuten Pflegebedarf pro Tag) auf 450 Euro monatlich, in der Pflegestufe zwei (drei Stunden) auf 1.100 Euro und in der Pflegestufe drei (fünf Stunden) auf 1.550 Euro. Bei der stationären Pflege soll die Stufe drei ebenfalls auf diesen Betrag steigen, in Härtefällen auf 1.918 Euro. <br />
<br />
Spürbare Verbesserungen sind für Demenzkranke, psychisch Kranke und geistig behinderte Menschen vorgesehen. Diese erhalten jährlich zwischen 1.200 Euro und 2.400 Euro statt bisher 460 Euro. Neu ist, dass auch dann gezahlt wird, wenn die Betroffenen körperlich fit sind. Im Pflegeheim lebende Demente sollen von speziellen Betreuungskräften unterstützt werden. Diese müssen zusätzlich zum vorhandenen Personal eingestellt werden.]]></content:encoded>
		</item>
	</channel>
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