18.04.2008, 16:08
Eine teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege ist nicht nur dann eine Alternative, wenn eine ausreichende Betreuung zu Hause nicht möglich ist. Tagespflege kann die häusliche Pflege ergänzen und entlasten.
Auch diese Pflege gilt als „Sachleistung“ und kann gegebenenfalls mit dem Pflegegeld kombiniert werden.
Je nach Stufe der Pflegebedürftigkeit werden Aufwendungen für Grundpflege, für soziale Betreuung und – soweit während des Besuches in der Tagesstätte erforderlich – auch für die medizinische Behandlungspflege übernommen.
Die "gesetzlichen Leistungen" reichen nicht aus. Schließen Sie hier Ihre "Pflegelücke" - kostengünstig und leistungsstark:
http://www.profis-mit-herz.info/krankenv...erung.html
Auch diese Pflege gilt als „Sachleistung“ und kann gegebenenfalls mit dem Pflegegeld kombiniert werden.
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