31.10.2008, 19:14
Pflegestufe I:
erhebliche Pflegebedürftigkeit, d. h. Hilfebedarf mindestens 90 Minuten pro Tag. Auf die Grundpflege müssen dabei mehr als 45 Minuten täglich entfallen.
Pflegestufe II:
schwere Pflegebedürftigkeit,
d. h. Hilfebedarf mindestens 180 Minuten pro Tag mit einem Grundpflegebedarf von mindestens 120 Minuten täglich.
Pflegestufe III:
schwerste Pflegebedürftigkeit,
d. h. Hilfebedarf mindestens 300 Minuten pro Tag. Der Anteil an der Grundpflege muss dabei mindestens 240 Minuten täglich betragen.
Wenn der Pflegeaufwand das Maß der Pflegestufe III weit übersteigt, kann ein sogenannter Härtefall vorliegen. Die Pflegekasse kann in diesem Fall im Rahmen der Pflegesachleistung und der vollstationären Pflege weitere Leistungen gewähren.
Pflegestufe 0:
Pflegebedarf unterhalb von 90 Minuten etc.
Hier gibt es keine Leistung.
Der Betreuungsbedarf einer Person besteht zwar, jedoch liegt unterhalb der Zeitaufwandsschwelle, die von der Pflegeversicherung als Voraussetzung für Leistungen der Pflegestufe I mindestens verlangt wird.
Das heißt nicht, dass keine Pflege oder hauswirtschaftliche Unterstützung nötig wäre.
Seit 1. Juli 2008 besteht erstmalig für Demenzkranke , bereits auch in der Pflegestufe "0", ein Anspruch auf „Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf“.
erhebliche Pflegebedürftigkeit, d. h. Hilfebedarf mindestens 90 Minuten pro Tag. Auf die Grundpflege müssen dabei mehr als 45 Minuten täglich entfallen.
Pflegestufe II:
schwere Pflegebedürftigkeit,
d. h. Hilfebedarf mindestens 180 Minuten pro Tag mit einem Grundpflegebedarf von mindestens 120 Minuten täglich.
Pflegestufe III:
schwerste Pflegebedürftigkeit,
d. h. Hilfebedarf mindestens 300 Minuten pro Tag. Der Anteil an der Grundpflege muss dabei mindestens 240 Minuten täglich betragen.
Wenn der Pflegeaufwand das Maß der Pflegestufe III weit übersteigt, kann ein sogenannter Härtefall vorliegen. Die Pflegekasse kann in diesem Fall im Rahmen der Pflegesachleistung und der vollstationären Pflege weitere Leistungen gewähren.
Pflegestufe 0:
Pflegebedarf unterhalb von 90 Minuten etc.
Hier gibt es keine Leistung.
Der Betreuungsbedarf einer Person besteht zwar, jedoch liegt unterhalb der Zeitaufwandsschwelle, die von der Pflegeversicherung als Voraussetzung für Leistungen der Pflegestufe I mindestens verlangt wird.
Das heißt nicht, dass keine Pflege oder hauswirtschaftliche Unterstützung nötig wäre.
Seit 1. Juli 2008 besteht erstmalig für Demenzkranke , bereits auch in der Pflegestufe "0", ein Anspruch auf „Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf“.