29.05.2008, 11:28
Seit 1. Januar 2008 haben behinderte Menschen in Deutschland einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Bisher war es noch im Ermessen der Rehabilitationsträger gestanden, gehandicapten Menschen Hilfeleistungen in dieser neuartigen Form zu gewähren.
Die Sozialämter der Stadt- und Landkreise gewähren, wenn die Voraussetzungen vorliegen, auf Wunsch Eingliederungshilfe als Persönliches Budget.
Das Persönliche Budget ist ein monatlicher Geldbetrag. Davon können Frauen und Männer mit Behinderung Dienstleistungen bezahlen, um am Gemeinschaftsleben teilzuhaben. Sie können etwa Helfer organisieren, um selbstständig in der eigenen Wohnung leben.
Das Persönliche Budget ist keine neue, zusätzliche Leistung. Es ist eine andere Form der Leistung. Normalerweise bewilligen die Ämter komplette Rund-um-Versorgungs-Pakete in einem Heim – von der Unterkunft über die Verpflegung bis zur Freizeitgestaltung. Das Geld erhält das Heim.
Das Geld aus dem Persönlichen Budget überweist die Behörde dagegen direkt an den gehandicapten Berechtigten. Er oder sie entscheidet selbst, welche Dienste oder Personen er oder sie in Anspruch nehmen möchte. Zum Beispiel kann ein behinderter Mann mit seiner Freundin in eine eigene Miet-Wohnung ziehen und die notwendigen Helfer selbst anheuern.
Wo gibt es das Budget?
Behinderte Menschen oder ihre gesetzlichen Betreuer können den Antrag auf ein Persönliches Budget formlos beim jeweiligen Sozialhilfeträger (Landratsamt oder Stadtkreis) stellen. Auch andere Träger wie die Deutsche Rentenversicherung, die Pflegekasse, die Krankenkasse, das Integrationsamt, die Kriegsopferfürsorge, die öffentliche Jugendhilfe, die Unfallversicherung oder die Agentur für Arbeit nehmen Anträge entgegen.
Dort können Sie auch nach den Veraussetzungen für das Persönliche Budget erfragen.
Die Sozialämter der Stadt- und Landkreise gewähren, wenn die Voraussetzungen vorliegen, auf Wunsch Eingliederungshilfe als Persönliches Budget.
Das Persönliche Budget ist ein monatlicher Geldbetrag. Davon können Frauen und Männer mit Behinderung Dienstleistungen bezahlen, um am Gemeinschaftsleben teilzuhaben. Sie können etwa Helfer organisieren, um selbstständig in der eigenen Wohnung leben.
Das Persönliche Budget ist keine neue, zusätzliche Leistung. Es ist eine andere Form der Leistung. Normalerweise bewilligen die Ämter komplette Rund-um-Versorgungs-Pakete in einem Heim – von der Unterkunft über die Verpflegung bis zur Freizeitgestaltung. Das Geld erhält das Heim.
Das Geld aus dem Persönlichen Budget überweist die Behörde dagegen direkt an den gehandicapten Berechtigten. Er oder sie entscheidet selbst, welche Dienste oder Personen er oder sie in Anspruch nehmen möchte. Zum Beispiel kann ein behinderter Mann mit seiner Freundin in eine eigene Miet-Wohnung ziehen und die notwendigen Helfer selbst anheuern.
Wo gibt es das Budget?
Behinderte Menschen oder ihre gesetzlichen Betreuer können den Antrag auf ein Persönliches Budget formlos beim jeweiligen Sozialhilfeträger (Landratsamt oder Stadtkreis) stellen. Auch andere Träger wie die Deutsche Rentenversicherung, die Pflegekasse, die Krankenkasse, das Integrationsamt, die Kriegsopferfürsorge, die öffentliche Jugendhilfe, die Unfallversicherung oder die Agentur für Arbeit nehmen Anträge entgegen.
Dort können Sie auch nach den Veraussetzungen für das Persönliche Budget erfragen.