Pflege-Meister Forum

Normale Version: Die Kernpunkte der Pflegereform
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Die ambulante Versorgung wird gestärkt. Die Angebote für Pflegebedürftige sind künftig wohnortnah besser aufeinander abgestimmt und vernetzt. Die Länder können dafür Pflegestützpunkte in den Stadtvierteln einrichten. Sie erhalten eine Anschubfinanzierung. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat ab dem 1. Januar 2009 einen Rechtsanspruch auf umfassende Pflegeberatung und Hilfe durch seine Pflegekasse. So genannte Fallmanager kümmern sich gezielt um die Unterstützung des Einzelnen und seiner Angehörigen.

Gefördert werden betreute Wohnformen und Wohngemeinschaften, wo Pflegebedürftige zusammenleben. Sie können zum Beispiel in Zukunft Betreuungsleistungen gemeinsam abrufen. Eine Senioren- WG legt ihr Geld zusammen und teilt sich eine Pflegekraft.

Pflegezeit: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen, können eine bis zu sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. In der Zeit bleiben sie sozialversichert, beziehen aber kein Gehalt. Ausgenommen davon sind Kleinbetriebe mit fünfzehn oder weniger Beschäftigten. Daneben gibt es für akute Fälle Anspruch auf unbezahlte kurzfristige Freistellung bis zu zehn Tage.

Die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung steigen. Bis 2012 werden die ambulanten Sachleistungsbeträge stufenweise spürbar angehoben: in Pflegestufe I von jetzt 384 Euro monatlich auf 450 Euro, in Pflegestufe II von 921 Euro auf 1.100 Euro und in Pflegestufe III von 1.432 auf 1.550 Euro.

Angehoben wird auch das Pflegegeld in allen Pflegestufen. Die stationären Sachleistungsbeträge der Stufen I und II bleiben zunächst unverändert. Die Stufe III und Stufe III/Härtefälle werden bis 2012 ebenfalls stufenweise abgehoben. Das gilt auch für die Kurzzeitpflege.

Ab 2015 werden die Leistungen der Pflegeversicherung in einem dreijährigen Rhythmus dynamisiert.

Die Leistungen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz werden verbessert. Demenzkranke und Behinderte erhalten zusätzliche Leistungsbeträge. Sie werden im ambulanten Bereich von bisher 460 Euro auf bis zu 2.400 Euro jährlich angehoben.

Darüber hinaus wird die Versorgung dieser Menschen in Heimen deutlich verbessert. Es gibt besondere Betreuungsangebote, wie zum Beispiel sogenannte Betreuungsassistenten. Sie kümmern sich speziell auch um deren sozialer Bedürfnisse, wie beispielsweise Spaziergänge und Vorlesen. Dafür werden 200 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.

Die Pflegekassen sind künftig verpflichtet, binnen fünf Wochen über Pflegeanträge zu entscheiden. Liegt der Antragssteller im Krankenhaus, verkürzt sich diese Frist auf eine Woche. Die Vorversicherungszeit wird von fünf auf zwei Jahre verkürzt.

Die Qualität der Pflege verbessert sich durch Transparenz und ein besseres Pflegemanagement. Krankenkassen und Pflegeinrichtungen sind verpflichtet, verbindliche Standards für die Pflegequalität zu vereinbaren. Es gibt strenge Qualitätsprüfungen. Ab 2011 werden ambulante und stationäre Pflegeinrichtungen einmal im Jahr unangemeldet geprüft. Bis Ende 2010 wird jede Pflegeeinrichtung mindestens einmal geprüft. Die Prüfberichte müssen in einer verständlichen Spracheveröffentlicht werden Ab 2009 sind alle Pflegeeinrichtungen verpflichtet, ein Symbol, das die Qualität ihrer Einrichtung deutlich macht, auszuhängen. Damit ist für die Bürgerinnen und Bürger auf den ersten Blick klar, wie es um die Qualität der Pflegeeinrichtungen steht.

Weiterhin gibt es eine bessere Prävention und Rehabilitation in der Pflege. So werden Anstrengungen von Pflegeeinrichtungen gefördert, mit aktivierender Pflege und Rehabilitation gute Pflegeergebnisse zu erzielen.

Bürgerschaftliches Engagement in der Pflege wird unterstützt. Hier sollen engagierte Bürgerinnen und Bürger künftig besser in vernetzte Versorgungsangebote eingebunden und eine Schulung durch die Pflegekassen bekommen können. Das betrifft zum Beispiel Versorgungsangebote auf kommunaler Ebene wie Betreuungsgruppen für Demenzkranke.

Schließlich verringert sich die Bürokratie im Bereich der Pflege. Das gibt Pflegekräften mehr Zeit, sich besser um die Pflegebedürftigen zu kümmern. Zugleich wird mehr Wirtschaftlichkeit im Pflegebereich gefördert.

Die Pflegekassen erhalten wie die gesetzliche Krankenversicherung die Möglichkeit, private Pflege-Zusatzversicherungen zu vermitteln. Für den Bereich der privaten Pflegeversicherung wird die Übertragbarkeit der individuellen Altersrückstellungen eingeführt. Bei niedrigen Einkommen gibt es Härtefallregelungen zur Übernahme von Beiträgen analog zum Basistarif in der Privaten Krankenversicherung.
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