28.04.2008, 13:21
Bis Ende 2010 soll jede Einrichtung mindestens ein Mal und von 2011 an jährlich vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüft werden - und das in der Regel unangemeldet. An gut sichtbarer Stelle, etwa im Eingangsbereich sollen ab 2009 sowohl eine Zusammenfassung der Prüfergebnisse als auch eine Bewertung in Form einer Ampel oder mit Sternen erfolgen. Pflegeeinrichtungen können eine Wiederholungsprüfung veranlassen, um zu zeigen, dass sie wesentliche Mängel abgestellt haben. Auch für ambulante Dienste gilt künftig eine Veröffentlichungspflicht für Prüfergebnisse.
Angestellte können einen zehntägigen Urlaub nehmen, um in aktuten Fällen Pflege für Angehörige zu organisieren. Dieser wird, anders als zunächst geplant, unbezahlt sein.
Das gilt auch für die neue Pflegezeit. Bis zu sechs Monate können sich Angehörige von der Arbeit freistellen lassen, wobei die Sozialversicherungsbeiträge weitergezahlt werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Pflegezeit ist, dass das Unternehmen mehr als 15 Beschäftigte hat.
Alte Menschen, die in Haus- oder Wohngemeinschaften leben, dürfen künftig ihre Betreuungsleistungen der Pflegeversicherung zusammenlegen. Dies soll bei der ambulanten Pflege Zeit sparen und die Betreuung der einzelnen Bedürftigen verbessern.
In Modellprojekten wird die Einführung der in der DDR üblichen Betreuung durch Gemeindeschwestern getestet. Die "Gemeindeschwester AGnES", so der Name des Projektes, erlaubt es, dass qualifizierte Gemeindeschwestern bestimmte Aufgaben von Hausärzten übernehemen. Vor allem soll dies Menschen helfen, die in ländlichen Gebieten in Ostdeutschland leben, in denen oftmals Hausärzte fehlen.
Angestellte können einen zehntägigen Urlaub nehmen, um in aktuten Fällen Pflege für Angehörige zu organisieren. Dieser wird, anders als zunächst geplant, unbezahlt sein.
Das gilt auch für die neue Pflegezeit. Bis zu sechs Monate können sich Angehörige von der Arbeit freistellen lassen, wobei die Sozialversicherungsbeiträge weitergezahlt werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Pflegezeit ist, dass das Unternehmen mehr als 15 Beschäftigte hat.
Alte Menschen, die in Haus- oder Wohngemeinschaften leben, dürfen künftig ihre Betreuungsleistungen der Pflegeversicherung zusammenlegen. Dies soll bei der ambulanten Pflege Zeit sparen und die Betreuung der einzelnen Bedürftigen verbessern.
In Modellprojekten wird die Einführung der in der DDR üblichen Betreuung durch Gemeindeschwestern getestet. Die "Gemeindeschwester AGnES", so der Name des Projektes, erlaubt es, dass qualifizierte Gemeindeschwestern bestimmte Aufgaben von Hausärzten übernehemen. Vor allem soll dies Menschen helfen, die in ländlichen Gebieten in Ostdeutschland leben, in denen oftmals Hausärzte fehlen.