28.04.2008, 13:15
Was kommt auf die Bürger der Pflegeversicherung zu?
Mit dem Votum des Bundesrates vom 25. April 2008 kann die Reform der Pflegeversicherung wie geplant zum 1. Juli 2008 in Kraft treten. Neben den neuen Pflegestützpunkten erwartet die Bürger eine Reihe weiterer Änderungen.
Das ist neu ab Juli 2008:
Die Beitragssätze steigen um 0,25 Prozentpunkte. Wer Kinder hat, zahlt künftig 1,95 Prozent seines Bruttolohnes, für Kinderlose erhöht sich der Satz auf 2,2 Prozent. Das soll zu Einnahmeverbesserungen von jährlich 2,7 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung führen und ihre Finanzierung bis zum Jahr 2015 sichern.
Die Leistungen für die ambulante Pflege werden stufenweise bis zum Jahr 2012 angehoben, und zwar in der Pflegestufe eins (90 Minuten Pflegebedarf pro Tag) auf 450 Euro monatlich, in der Pflegestufe zwei (drei Stunden) auf 1.100 Euro und in der Pflegestufe drei (fünf Stunden) auf 1.550 Euro. Bei der stationären Pflege soll die Stufe drei ebenfalls auf diesen Betrag steigen, in Härtefällen auf 1.918 Euro.
Spürbare Verbesserungen sind für Demenzkranke, psychisch Kranke und geistig behinderte Menschen vorgesehen. Diese erhalten jährlich zwischen 1.200 Euro und 2.400 Euro statt bisher 460 Euro. Neu ist, dass auch dann gezahlt wird, wenn die Betroffenen körperlich fit sind. Im Pflegeheim lebende Demente sollen von speziellen Betreuungskräften unterstützt werden. Diese müssen zusätzlich zum vorhandenen Personal eingestellt werden.
Mit dem Votum des Bundesrates vom 25. April 2008 kann die Reform der Pflegeversicherung wie geplant zum 1. Juli 2008 in Kraft treten. Neben den neuen Pflegestützpunkten erwartet die Bürger eine Reihe weiterer Änderungen.
Das ist neu ab Juli 2008:
Die Beitragssätze steigen um 0,25 Prozentpunkte. Wer Kinder hat, zahlt künftig 1,95 Prozent seines Bruttolohnes, für Kinderlose erhöht sich der Satz auf 2,2 Prozent. Das soll zu Einnahmeverbesserungen von jährlich 2,7 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung führen und ihre Finanzierung bis zum Jahr 2015 sichern.
Die Leistungen für die ambulante Pflege werden stufenweise bis zum Jahr 2012 angehoben, und zwar in der Pflegestufe eins (90 Minuten Pflegebedarf pro Tag) auf 450 Euro monatlich, in der Pflegestufe zwei (drei Stunden) auf 1.100 Euro und in der Pflegestufe drei (fünf Stunden) auf 1.550 Euro. Bei der stationären Pflege soll die Stufe drei ebenfalls auf diesen Betrag steigen, in Härtefällen auf 1.918 Euro.
Spürbare Verbesserungen sind für Demenzkranke, psychisch Kranke und geistig behinderte Menschen vorgesehen. Diese erhalten jährlich zwischen 1.200 Euro und 2.400 Euro statt bisher 460 Euro. Neu ist, dass auch dann gezahlt wird, wenn die Betroffenen körperlich fit sind. Im Pflegeheim lebende Demente sollen von speziellen Betreuungskräften unterstützt werden. Diese müssen zusätzlich zum vorhandenen Personal eingestellt werden.