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Normale Version: Beratungseinsatz bei häuslicher Pflege
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Wenn Angehörige ohne Unterstützung durch professionelle Kräfte pflegen, die Pflegebedürftigen also nur das Pflegegeld beziehen, sind sie dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen für sie kostenfreien Pflegeeinsatz durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung abzurufen. Diese Beratungseinsätze dienen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege.

Bei diesen Terminen werden die Pflegenden von den Pflegefachkräften umfassend beraten. Bei Pflegeproblemen wird gemeinsam überlegt, wie Abhilfe geschaffen werden kann. Wenn die Pflegefachkraft beispielsweise eine gesundheitliche Überforderung der Pflegeperson feststellt, kann sie durch Hinweise auf Pflegekurse, die Möglichkeiten einer Tagespflege oder auf die Inanspruchnahme von Sachleistungen Möglichkeiten zur Entlastung der Pflegeperson aufzeigen.

In manchen Fällen macht die Unterstützung und Anleitung durch eine Fachkraft die Fortsetzung der häuslichen Pflege überhaupt erst wieder möglich. Schließlich sind ehrenamtlich Pflegende Laien, und nicht immer reicht ihre Erfahrung, um Pflegefehler zu vermeiden und die Pflegebedürftigen auch dann optimal zu versorgen, wenn sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert. Die Einsätze dienen damit sowohl dem Schutz der Pflegeperson als auch des Pflegebedürftigen.
Die regelmäßigen Besuchstermine durch ausgebildete Pflegefachkräfte sind als „Mitwirkungspflicht“ des Pflegebedürftigen vorgeschrieben. Sie müssen gegenüber der Pflegekasse nachgewiesen werden. Dies erfolgt in der Regel durch den Pflegedienst, der nach dem Beratungseinsatz einen Bericht über eventuelle Veränderungen der Pflegesituation, zusätzlich nötig gewordene Hilfsmittel, Rehabilitationsmaßnahmen oder mehr Unterstützung für die Pflegenden an die Pflegekasse weiterleitet. Eine Kopie des Berichts erhält der Pflegebedürftige.
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