18.04.2008, 15:53
Generell gilt:
Alle die nach dem 31.12.1957 geboren wurden, können Beiträge für eine Pflegezusatzversicherung bis zu 184 € geltend machen.
Alle die nach dem 31.12.1957 geboren wurden, können Beiträge für eine Pflegezusatzversicherung bis zu 184 € geltend machen.